Dauerhaft Systemrelevant

Über uns​

#dauerhaftsystemrelevant war eine bundesweite Arbeitsgemeinschaft von Sozialarbeiter*innen und namhaften Verbänden und Institutionen aus ganz Deutschland. Auf Initiative des Deutschen Berufsverbandes für Soziale Arbeit e.V. hat sich die Fachkräftekampagne für bessere Arbeitsbedingungen, faire Bezahlung und die Sichtbarkeit Sozialer Arbeit stark gemacht.

Rund um die Aktiven und die beteiligten Organisationen hat sich ein starkes Netzwerk für die Profession gebildet.

#dauerhaftsystemrelevant ist aus der Krise geboren. Mit Beginn der Coronavirus-Pandemie haben sich strukturelle Schwierigkeiten der Sozialen Arbeit teils dramatisch verschärft. Als Reaktion auf diese Entwicklung haben sich aktive Sozialarbeiter*innen aus ganz Deutschland in einer bisher beispiellosen Aktion online vernetzt und die Fachkräftekampagne auf den Weg gebracht.

Die Arbeitsgemeinschaft wuchs seitdem stetig weiter. Zahlreiche Fachkräfte, Verbände, Institutionen und Wissenschaftler*innen haben sich als zudem als Unterstützer*innen und Fürsprecher*innen eingebracht.

Mit verschiedenen Aktionen bis zum Tag der Bundestagswahl 2021 hat die Kampagne Ende Oktober ihr Finale gefeiert.

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Über uns​

#dauerhaftsystemrelevant war eine bundesweite Arbeitsgemeinschaft von Sozialarbeiter*innen und namhaften Verbänden und Institutionen aus ganz Deutschland. Auf Initiative des Deutschen Berufsverbandes für Soziale Arbeit e.V. hat sich die Fachkräftekampagne für bessere Arbeitsbedingungen, faire Bezahlung und die Sichtbarkeit Sozialer Arbeit stark gemacht.

Rund um die Aktiven und die beteiligten Organisationen hat sich ein starkes Netzwerk für die Profession gebildet.

#dauerhaftsystemrelevant ist aus der Krise geboren. Mit Beginn der Coronavirus-Pandemie haben sich strukturelle Schwierigkeiten der Sozialen Arbeit teils dramatisch verschärft. Als Reaktion auf diese Entwicklung haben sich aktive Sozialarbeiter*innen aus ganz Deutschland in einer bisher beispiellosen Aktion online vernetzt und die Fachkräftekampagne auf den Weg gebracht.

Die Arbeitsgemeinschaft wuchs seitdem stetig weiter. Zahlreiche Fachkräfte, Verbände, Institutionen und Wissenschaftler*innen haben sich als zudem als Unterstützer*innen und Fürsprecher*innen eingebracht.

Mit verschiedenen Aktionen bis zum Tag der Bundestagswahl 2021 hat die Kampagne Ende Oktober ihr Finale gefeiert.

Mach' dich stark!

#dauerhaftsystemrelevant war in vielerlei Hinsicht ein Erfolg. Aber es gibt noch viel zu tun! Wir sind weiterhin am Start und es gibt viele Möglichkeiten, wie auch du dich für die Soziale Arbeit stark machen kannst. Wir haben da mal was vorbereitet 😊

Ohnmacht in Kampfgeist verwandeln

Melissa Manzel aus dem DBSH Landesverband Berlin-Brandenburg hat im Rahmen der Ringvorlesung Kritische Soziale Arbeit der Hochschule Magdeburg Stendal einen Vortrag über die Fachkräftekampagne #dauerhaftsystemrelevant gehalten.

Die Ringvorlesung wird vom Arbeitskreis Kritische Soziale Arbeit Magdeburg und dem Jungen DBSH Sachsen-Anhalt mit organisiert. Alle Vorträge der Reihe sind hier zu sehen.

Unterstützer*innen

Herzlichen Dank an alle Fachkräfte und Institutionen, die die Fachkräftekampagne mit Expertise und Haltung unterstützen 💛 Wenn auch du uns mit einem Statement unterstützen möchtest, freut uns das sehr. Bitte nimm hierzu Kontakt zum Kampagnenteam auf.

Wir präsentieren stolz an unserer Seite:

Wer seid ihr?

Der ASD als kommunaler Sozialdienst verfügt über eine Vielzahl an Organisations- und Aufgabenzuschnitten. Ebenso vielfältig sind die Rahmenbedingungen und Fachkonzepte in den einzelnen Kommunen bzw. kreisfreien Städten.
Diese Heterogenität erschwert seine fachliche Profilierung und vermindert seinen Einfluss auf politische Entscheidungsprozesse. Daher entwickelte sich bei einer Gruppe von Praktiker*innen und Hochschullehrer*innen die Idee der Gründung einer BAG ASD.
Damit soll eine Vernetzungsstruktur geschaffen werden, innerhalb der Fachdiskurse gebündelt und die fachliche Einheit des ASD in seiner Vielfalt sichtbar wird.
Die BAG ASD ist als Verein organisiert, in dem Personen (wie Fachkräfte des ASD, Fachkräfte aus anderen Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit und anderen Professionen, Institutionen und Körperschaften) Mitglied sind.

Wofür steht ihr als BAG ASD?

Ziel der Bundesarbeitsgemeinschaft ASD ist die Abstimmung, Koordination und Vertretung der Fachinteressen des ASD und seiner Zielgruppen auf Bundesebene. Sie unterstützt die Profilbildung und Positionierung des ASD innerhalb der Profession, Disziplin und Politik durch Vernetzung und Zusammenarbeit und setzt sich für eine fachlich angemessene, effektive und effiziente kommunale Soziale Arbeit ein. Diese Ziele verfolgt die BAG durch Engagement auf den verschiedensten gesellschaftlichen Ebenen.

Wieso unterstützt ihr uns?

Der ASD ist ein Hauptakteur bei der Umsetzung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, die Kolleg*innen engagieren sich tagtäglich für die Familien, Kinder und Jugendlichen. Die Politik muss auch sie ernst nehmen und unterstützen.
Dauerhaftsystemrelevant engagiert sich für Bessere Arbeitsbedingungen, faire Bezahlung und mehr Anerkennung für Sozialarbeiter*innen. Das unterstützen wir als BAG ASD und wollen uns gemeinsam mit anderen Akteur*innen dafür stark machen.

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Wer seid ihr?

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Streetwork/ Mobile Jugendarbeit e.V. ist der Dach- und Fachverband für Streetwork und Mobile Jugendarbeit in Deutschland. Im Verein organisiert sind Landesarbeitsgemeinschaften, Landesarbeitskreise und regionale Arbeitsgruppen in denen Sozialarbeiterinnen aus den Arbeitsansätzen Streetwork und Mobiler Jugendarbeit zusammengeschlossen sind. Die BAG Streetwork/ Mobile Jugendarbeit vertritt über 1500 Mitarbeiterinnen aus über 300 verschiedenen Projekten in ganz Deutschland.

Wofür steht ihr?

Unsere Aufgaben sehen wir in der Interessenvertretung von Menschen, für welche die „Straße“ ein zentraler Sozialisationsort ist. Des weiteren sind der Aufbau von Landesarbeitsgemeinschaften und damit eine funktionierende Struktur im Handlungsfeld sowie die Weiterentwicklung von konzeptionellen Arbeitsansätzen und Fachstandards von Streetwork/ Mobiler Jugendarbeit zentrale Aufgaben für unseren Verein.

Wieso unterstützt ihr uns?

Da wir den Austausch unter Sozialarbeiter*innen für die fachliche Diskussion aber auch für eine gelingende Interessenvertretung unglaublich wichtig finden, unterstützen wir die Kampagne #dauerhaftsystemrelevant – für die Organisation von starken Bündnissen und für die Sichtbarkeit Sozialer Arbeit in dieser Gesellschaft.

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Wer seid ihr?

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. ist ein Zusammenschluss von freien Trägern der Jugendhilfe, Fachorganisationen und Landesarbeitsgemeinschaften/ Landesstellen für Kinder- und Jugendschutz sowie interessierten Einzelpersönlichkeiten.

Wofür steht ihr?

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. (BAJ) setzt sich für die Rechte und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen ein, vertritt ihre Interessen in der Öffentlichkeit und regt Maßnahmen des Kinder- und Jugendschutzes an. Sie klärt über Gesetze und Vorschriften auf, informiert pädagogische Fachkräfte, führt öffentliche Kampagnen durch und begleitet so aktiv den gesellschaftlichen und politischen Wandel in allen Fragen des Kinder- und Jugendschutzes.

Wieso unterstützt ihr uns?

Kinder- und Jugendschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Kinder und Jugendliche sollen vor Gefährdungen geschützt und befähigt werden, Gefährdungen zu bewältigen und bewusst und kritisch damit umzugehen. Für die Umsetzung dieses Ziels ist die Soziale Arbeit unverzichtbar und bessere Bezahlung und Arbeitsbedingungen notwendig.

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Wer seid ihr?

Das Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Jugendhilfe e.V. ist ein Zusammenschluss unabhängiger Ombudsstellen im Bundesgebiet. Ombudsstellen sind unabhängige Beratungs- und Beschwerdestellen, an die sich junge Menschen und ihre Familien bei Konflikten mit dem Jugendamt oder Jugendhilfeträgern wenden können. Das Bundesnetzwerk dient dem Fachaustausch, der Qualifizierung und Weiterentwicklung Ombudschaftlicher Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe.

Wofür steht ihr?

Seit 2008 setzt sich das Netzwerk für die Stärkung der Rechte, Interessen und Selbstorganisation junger Menschen und ihrer Familien im Kontext von Jugendhilfe ein, insbesondere im Bereich der Hilfen zur Erziehung. Unsere fachlichen Anliegen sind eine bedarfsgerechte Kinder- und Jugendhilfe, die sich an Anliegen und Sichtweisen der Adressat*innen orientiert und deren Betroffenenrechte stärkt, sowie eine Sozialpolitik, die die Schaffung positiver Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zum Gegenstand hat. Hierzu leisten wir unabhängige, kostenfreie und vertrauliche Beratung, Unterstützung und Vermittlung im Konfliktfall mit öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe sowie fachpolitische Lobbyarbeit.

Wieso unterstützt ihr uns?

Wir unterstützen die Fachkräftekampagne #dauerhaftsystemrelevant, weil es für eine bedarfsgerechte Kinder- und Jugendhilfe unerlässlich ist, dass diese räumlich, technisch, personell und finanziell besser ausgestattet wird.

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Wer seid ihr?

Die Deutsche Gesellschaft für Soziale Arbeit (DGSA) wurde als wissenschaftliche Fachgesellschaft der Sozialen Arbeit im Jahr 1989 gegründet. Sie widmet sich der Förderung der Disziplin und Profession Sozialer Arbeit und entfaltet dafür eine Reihe von Aktivitäten in Forschung, Theorie und Lehre. Neben dem Fachdiskurs innerhalb der Sektionen und Fachgruppen gehören dazu auch die Veröffentlichung und Verbreitung wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie curriculare Weiterentwicklungen und die Förderung des wissenschaftlichen und professionellen Nachwuchses. Ebenso begreift die DGSA es als ihre Aufgabe, sich mit fachlichen Beiträgen aktiv in gesellschaftspolitische Debatten einzubringen.
Die DGSA ist dem internationalen Fachdiskurs verpflichtet. Sie widmet sich der internationalen Zusammenarbeit und stärkt so die Identität und Wirksamkeit der Profession und Disziplin. Konferenzen, Symposien und Kolloquien ermöglichen Austausch im Sinne politischer, weltanschaulicher und fachlicher Pluralität. Die Gesellschaft ist dabei offen für das Zusammenwirken mit anderen Gremien und Fachvereinigungen, die ein Interesse an der Sache und am Gebiet der Sozialen Arbeit haben.

Wofür steht ihr?

Die DGSA versteht sich als ein Netzwerk, das die wissenschaftlichen Grundlagen der Sozialen Arbeit in Theorie, Ausbildung und Praxis verbessern möchte.

Wieso unterstützt ihr uns?

Die DGSA verpflichtet sich dem Zusammenwirken mit anderen Gremien und Fachvereinigungen, die ein Interesse an der Sache und am Gebiet der Sozialen Arbeit haben. Gemeinsames Ziel sollte es sein, so die Identität und Wirksamkeit der Profession und Disziplin zu stärken. Daher freuen wir uns, den Deutschen Berufsverband für Soziale Arbeit im Zuge der Kampagne #dauerhaftsystemrelevant ideell wie medial zu unterstützen.

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Wer seid ihr?

Die Deutsche Gesellschaft für Systemische Soziale Arbeit (DGSSA) will die systemische Perspektive für die gesamte Soziale Arbeit stärken und sich nicht auf Beratungstechniken beschränken. Der Nutzen des systemischen Ansatzes soll allen Arbeitsfeldern zugutekommen und insbesondere der Sozialen Arbeit insgesamt. Die Perspektive der DGSSA unterscheidet sich deutlich von einer Therapeutisierung der Sozialen Arbeit und orientiert sich am Grundsatz „aus der Sozialen Arbeit für die Soziale Arbeit“. Ausgehend von anerkannten sozialwissenschaftlichen Grundlagen können unseres Erachtens die Beziehungen zu Adressaten und Organisationen erfolgreich gestaltet werden. Weil die Inhalte und die Beziehungsformen gemeinsam betrachtet werden, wird eine breite Anschlussfähigkeit zu den kooperierenden Organisationen aus Schule, Gesundheitssystem, Politik und Sozialraum unterstützt.

Wofür steht ihr?

Die DGSSA analysiert und fördert die Voraussetzungen für einen ökologischen, sozial gerechten Umbau der Gesellschaft (Stichwort: grüne Soziale Arbeit). Dabei hilft sie die Grundlagen von System-Umwelt-Beziehungen zu erfassen sowie die Potenziale für die Einflussmöglichkeiten der Sozialen Arbeit zu bestimmen und auf diese Art zu erweitern.

Wieso unterstützt ihr uns?

Wir beteiligen uns an der Kampagne, weil wir unseren Beitrag dazu leisten wollen, die gesellschaftlichen Spannungen zu reduzieren und den Beitrag der Sozialen Arbeit für soziale Freiheit und soziale Gerechtigkeit deutlich zu machen.

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Wer seid Ihr?

Wir sind die Deutsche Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen e. V., kurz: DVSG. Unser Fachverband fördert die gesundheitsbezogene Soziale Arbeit. Der Geschäftssitz ist in Berlin und wir sind bundesweit organisiert. Nehmt gerne Kontakt zu uns auf unter info@dvsg.org. Beteiligung ist ausdrücklich gewünscht!

Wofür steht Ihr?

Unser Fachverband steht für die Stärkung und Weiterentwicklung der Sozialen Arbeit mit dem Fokus Gesundheit. Wir fördern den Austausch von Praxis, Wissenschaft und Forschung. Wir stehen für Vernetzung, Professionalisierung, Beteiligung und Dialog der Akteur*innen gesundheitsbezogener Sozialer Arbeit sowie einen interprofessionellen Austausch. Wir fördern die Soziale Arbeit in verschiedenen Praxisfeldern und Settings im Gesundheits- und Sozialwesen. Wir beteiligen uns durch Bildungsangebote, Gremienarbeit und fachlichen Diskurs an der Förderung sozialer Teilhabe von Menschen in ihrer Lebenswelt und an der Vermeidung und Verminderung sozialer Probleme. Wir beziehen Position z. B. in Fachzeitschriften oder Stellungnahmen.

Wieso unterstützt Ihr uns?

Soziale Arbeit ist für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, die Gesundheitsförderung, Stärkung der Kompetenzen in der Bewältigung von Krisen und die Gestaltung von chancengerechten Lebensverhältnissen bedeutsam. Sie setzt sich in verschiedenen Settings mit anderen Beteiligten für Solidarität, Teilhabeverwirklichung, Chancengleichheit und Selbstbestimmung ein. Die Sichtbarkeit der Sozialen Arbeit muss gestärkt werden. Gerade die besonders vulnerablen Personengruppen brauchen Beratung, Begleitung, Unterstützung und ein verlässliches System. Eure Kampagne bewirkt Aufmerksamkeit, bringt auf den Punkt, stellt Forderungen und unterstützt die Adressat*innen der Sozialen Arbeit. Danke für das Engagement!

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Wer seid ihr?

Wir sind das Netzwerk Prekäres Praktikum. Ein bundesweiter Zusammenschluss von Hochschulgruppen des Jungen DBSH, der Jugendorganisation des deutschen Berufsverbandes und Gewerkschaft für Soziale Arbeit.

Wofür steht ihr?

Häufig werden Praktikantinnen in der Sozialen Arbeit nicht oder kaum für ihre Arbeit vergütet. Viele Studierende geraten dadurch in eine finanziell prekäre Lebenslage. Wir setzen uns für die Studierenden Sozialer Arbeit ein und fordern eine angemessene Vergütung bereits während des studienintegrierten Praxissemesters.

Wieso unterstützt ihr uns?

Soziale Arbeit ist systemrelevant! Es braucht bessere Arbeitsbedingungen, faire Bezahlung und mehr Anerkennung für Sozialarbeiterinnen. Und genau das sollte bereits während der Ausbildung der Fachkräfte umgesetzt werden!

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"Soziale Arbeit ist "systemrelevant", weil ihre Aufgabe als praxisorientierte Profession und wissenschaftliche Disziplin gerade auch in Krisenzeiten die fachlich fundierte Kritik bestehender gesellschaftlicher und politischer Verhältnisse ist - mit dem Ziel, auch zu einer Veränderung bestehender Systeme mit Blick auf soziale Gerechtigkeit und Menschenrechte beizutragen."
Prof. Michael Domes
TH Nürnberg & DGSA-Mitglied
Ich nehme an der Kampagne teil, um die Soziale Arbeit in ihrer Bedeutung und Relevanz für die gesamte Bevölkerung sichtbarer zu machen und mehr Wertschätzung und Anerkennung für unsere Berufsgruppe - materiell und immateriell - zu erzielen.
Denise Lehmann
Mitglied im Gesamtvorstand der DVSG
Gerade, weil Soziale Arbeit dauerhaft systemrelevant ist, müssen wir mehr Sozialarbeitende für Promotionen, für Forschung und Lehre an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften sowie für die Verbandsarbeit begeistern, um unsere Profession der Sozialen Arbeit zu stärken und um so einen zentralen Beitrag für mehr Anerkennung unserer wichtigen Profession zu leisten.
Prof.in Dr.in Judith Ommert
Theorien und Methoden gesundheitsbezogener Sozialer Arbeit an der Hochschule Fulda, Mitglied der DVSG & DGSA
Wann und warum ist Soziale Arbeit heute so wichtig? Unter den Bedingungen des Neoliberalismus, der Entsolidarisierung und der gesellschaftlichen Spaltung ist Soziale Arbeit immer gehaltvolle Kritik der Verhältnisse, nicht Anpassung Einzelner an die herrschenden Verhältnisse: sie ist damit als Kritische Soziale Arbeit an der Veränderung gesellschaftlicher Verhältnisse beteiligt - nur darin beweist sie die Berechtigung ihres Anspruchs, relevant zu sein.
Fotograf - Matthias Piekacz
Prof. Dr. Peter-Ulrich Wendt
Studiengang Soziale Arbeit an der Hochschule Magdeburg &
Landesvorsitzender des PARITÄTISCHEN Sachsen-Anhalt
(Foto: Matthias Piekacz)
"Soziale Arbeit ist (nicht nur in der Pandemie) systemrelevant, weil sie dazu beiträgt, dass Menschenrechte auch in Deutschland geschützt bzw. verteidigt werden und die Bedarfe derer, die wenig Gehör haben, gehört werden. Es wäre an der Zeit diesen Einsatz gesellschaftlich und monetär adäquat anzuerkennen!"
Prof.in Dr.in Nivedita Prasad
Alice Salomon Hochschule und MRMA: Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession
Soziale Arbeit verfügt im Umgang mit sozialen Problemen über Wissen und Erfahrung, systemrelevante Herausforderungen im Verhältnis von Mensch und Umwelt zukunftsorientiert mitzugestalten. Sozial-ökologische Erneuerungen, sozial verantwortungsvolle Gestaltung weltweiter digitaler Prozesse, Umgang mit Flüchtlingsbewegungen und Diversität in einem belebten Raum machen kritisches Wissen erforderlich, diese Begegnungsräume teilhaberorientiert zu gestalten.
Prof. Dr. phil. Hugo Mennemann
Disziplin und Profession Sozialer Arbeit, gesundheitsbezogene Gemeinwesenarbeit (Care und Case Management, Sterbebegleitung, soziale Altenarbeit), Praxisforschung, Praxisentwicklung und Projektmanagement an der FH Münster
"Soziale Arbeit hat eine lange Tradition, Menschen in Problemlagen zu unterstützen und Sozialraume zu gestalten. Sozialarbeiter*innen setzen eine Vielfalt an Methoden ein und nutzen Kompetenzen in der Gesprächsführung, um Stärken von Menschen und Ressourcen zu aktivieren. Die Arbeitsbedingungen von Sozialarbeiter*innen sind jedoch oftmals schwierig: Die Fallzahlen sind hoch und wichtige Aufgaben, die lösungsorientiert von den Sozialarbeitenden gestaltet werden, werden nur projektbezogen finanziert. Da Sozialarbeiter*innen systemrelevant sind, brauchen sie Rahmenbedingungen, die auch einen regelmäßigen fachlichen Austausch, Supervision und kollegiale Beratung ermöglichen. Neben den Kompetenzen sollte auch eine, an den Stärken orientierte, persönliche Entwicklung insbesondere von Studierenden und Berufsanfänger*innen gefördert werden."
Prof.in Dr.in Corinna Ehlers
Theorien und Methoden Sozialer Arbeit mit dem Schwerpunkt Case Management an der HAWK Hildesheim, stellv. Vorsitzende der DGCC und Koordinatorin der Fachgruppe Gruppe Soziale Arbeit und Case Management der DGCC/DGSA
(Foto: Kanta Berlin)
"Als Sozialarbeiterin setze ich mich in der Lehre, Forschung, Wissenschaft und Praxis dafür ein, Gesundheitsförderung als Praxis Sozialer Arbeit zu stärken. Nicht erst seit der Pandemie ist klar: Gesundheit ist Bestandteil des Alltags und ihre Ermöglichung eine Frage von Gerechtigkeit! Wir brauchen Soziale Arbeit, die sich dafür einsetzt Verhältnisse, die Gesundheit ermöglichen sowie die dafür erforderlichen Rahmenbedingungen in der Praxis zu schaffen. Soziale Arbeit hat diese Kompetenz und darum erachte ich sie als besonders relevant, bestehende, und nicht erst seit der Krise die Gesundheit begrenzende, Systeme zu verändern und das "right to health" zu ermöglichen."​
Prof.in Dr.in Anna Lena Rademaker
Lehrgebiet Soziale Arbeit im Gesundheitswesen an der FH Bielefeld, Sprecherin der Fachgruppe „Gesundheitsförderung & Prävention“ (DVSG), Mitglied der DGSA​
Deutschland ist eines der reichsten Länder der Erde und dennoch ist hierzulande jedes 5. Kind von Armut bedroht. Soziale Arbeit ist systemrelevant, weil sie uns zur Auseinandersetzung mit der Frage auffordert, wie wir in einer demokratischen Gesellschaft mit sozialer Ungleichheit umgehen wollen. Als Profession leistet sie einen wichtigen Beitrag dazu, dass alle Kinder unabhängig von der sozioökonomischen Lebenslage ihrer Familien, die Möglichkeit haben, sich zu eigenverantwortlichen, gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu entwickeln.
Prof.in Dr.in Stefanie Sauer
Professur für Handlungstheorien und Methoden der Sozialen Arbeit mit den Schwerpunkten Einzelfallhilfe, Gruppen- und Familienarbeit, BTU Cottbus-Senftenberg
telegram - hannah

Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2021

Was wollen die Parteien für die Soziale Arbeit? Wir haben sie gefragt. Zusammen mit unseren Kooperationspartner*innen haben wir Wahlprüfsteine entwickelt und CDU, SPD, Grüne, Linke und FDP um Antwort gebeten. So können sich Sozialarbeitende informieren, wie die Parteien zu Themen der Sozialen Arbeit und ihren Fachkräften stehen. Stand: Wahlkampf 2021

Fragen des Jungen DBSH
Fachkräftemangel – Frage 1
Vergütung von Praktika in der Sozialen Arbeit – Fragen 2 – 3
Förderung von Forschung in der Sozialen Arbeit – Frage 4
Gendergerechter Umgang mit der Krise – Fragen 5 – 7
Kinder- und Jugendtherapeut*innen und Psychotherapeut*innen – Frage 8
 
BAG ASD

Schulsozialarbeit – Frage 9
Frauenhausplätze und häusliche Gewalt – Fragen 10 -12
Personalbemessungsmodelle – Frage 13 (s. auch Frage 27)

Fragen der DVSG

Psychische Gesundheit –  Fragen 14 – 15
Sozialdienst im Krankenhaus – Fragen 16 – 18
Ältere Menschen – Frage 19
Pflegebedürftige Menschen – Frage 20
Asylverfahrensberatung –  Frage 21

DBSH

Transparenz für die Sozialwirtschaft – Frage 22
Ausschreibungspraxis – Fragen 23 – 24
Projektfinanzierungen – Fragen 25 – 26
Personalbemessungsmodelle – 27 (s. auch Frage 13)
Unterbringung und Versorgung von geflüchteten Menschen – Fragen 28 – 29

BAG Streetwork

Recht auf Wohnung und Versorgung für alle – Fragen 30 – 31
Unabhängige Beschwerdestellen bei Polizeigewalt – Frage 32
Zeugnisverweigerungsrecht – Frage 33
Junge Menschen im ländlichen Raum – Frage 34
Umgang mit Geflüchteten ohne Aufenthaltsstatus – Frage 35
Recht auf digitale Selbstbestimmung – Frage 36
Drug-Checking – Frage 37

Rechtliche Betreuung

Fachkräftegebot in der rechtlichen Betreuung – Frage 38
Qualitative Arbeit – Frage 39
Sachmittel, Verwaltungs- und Nebenkosten in der rechtlichen Betreuung – Frage 40
BTHG und rechtliche Betreuung – Frage 41
Ambulante vs. stationäre Betreuung – Frage 42
Regelmäßige dynamische Anpassung – Frage 43
Digitalisierung der Betreuungsvereine – Frage 44
Sektorenübergreifende Versorgung – Frage 45

Fragen der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz

Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz – Frage 46
Jugendmedienschutz – Frage 47-48
Partizipation von Kindern und Jugendlichen – Frage 49
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz – Frage 50
Jugendmedienschutz in Europa – Frage 51
Alkoholprävention – Frage 52
(Cyber)Mobbing – Frage 53

Junger DBSH

CDU/CSU

Grundsätzlich liegt die Zuständigkeit für die Hochschulen bei den Ländern. Für CDU und CSU ist aber klar: Wer die Versorgung von morgen sichern will, muss heute genügend ausbilden. Daher sind für uns zukunftsfest aufgestellte Hochschulen sowie die Unterstützung von Forschung und Lehre ein Kernanliegen unserer Bildungspolitik. Die Soziale Arbeit hat als berufliches und wissenschaftliches Feld starke gesellschaftliche Bedeutung. Sie leistet nicht nur einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung komplexer, persönlicher Problemlagen, sie ist auch ein Baustein für die Fortentwicklung der Chancengleichheit und für die Herstellung sozialer Gerechtigkeit in unserem Land. Als CDU und CSU wollen wir ein Augenmerk auf diese Studiengänge richten und die Länder bei Optimierungen unterstützen. Dualen Studiengängen kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu. Sie leisten einen wichtigen Beitrag bei der Verknüpfung von akademischer und beruflicher Qualifizierung. Wir wollen diese im Bereich der Sozialwissenschaften ausbauen.

FDP

Es liegt in Verantwortung der Länder und der Hochschulen, das Angebot an Studienplätzen regelmäßig an den Bedarf anzupassen. Im Rahmen koordinierender Gespräche kann der Bund Impulse setzen.

Grüne

Die Fachkräfte in sozialen Berufen tragen eine große Verantwortung für die Gesellschaft. Diese Verantwortung spiegelt sich noch nicht ausreichend in der Bezahlung wider. Für die wichtige Arbeit, die Sozialarbeiter*innen, Erzieher*innen und Lehrkräfte leisten, brauchen sie einen fairen Lohn und gute Arbeitsbedingungen. Mit einer wirkungsvollen Fachkräfteoffensive wollen wir GRÜNE für faire Ausbildungsvergütungen, Weiterentwicklungsmöglichkeiten und gute Arbeitsbedingungen sorgen. Dabei darf keine Ausbildung am Schulgeld scheitern. Mit einem Bund-Länder-Programm wollen wir dafür sorgen, dass die Aus- und Weiterbildung von Fachkräften auch im Bereich der sozialen Berufe auf qualitativ hohem Niveau vorangebracht wird.

Linke

DIE LINKE sieht den vielfach beklagten Fachkräftemangel vor allem in schlechten Arbeitsbedingungen und zu niedrigen Löhnen begründet. Darüber hinaus spielen Defizite bei Aus- und Weiterbildung eine Rolle. Folgerichtig setzt DIE LINKE auch hier an, um den Fachkräftemangel zu überwinden: bessere Arbeitsbedingungen, bspw. geringere Arbeitsverdichtung, unbefristete Arbeitsverträge, mehr Vollzeitstellen, und höhere Löhne durch Tarifverträge, Allgemeinverbindlichkeit und einen gesetzlichen Mindestlohn von 13 Euro, der jährlich an die Tariflohnentwicklung angepasst werden soll, höhere Ausbildungsvergütungen und die Einführung eines Weiterbildungsgeldes. DIE LINKE fordert darüber hinaus, das BAföG umfassend zu reformieren: höhere BAföG-Sätze, rückzahlungsfreier Vollzuschuss, erhöhte Beitragssätze für den Grundbedarf und die Pauschale für Wohnkosten, Anpassung der Zuschüsse an die tatsächlichen Mietpreise sowie um 10 Prozent angehobene Freibeträge bei den Einkünften von Eltern bzw. PartnerInnen.

SPD

 

CDU/CSU

Damit Studierende Erfahrungen in der Praxis sammeln können, sehen viele Studiengänge Pflichtpraktika vor. Sofern diese Praktika im Rahmen der schul- oder hochschulrechtlichen Bestimmungen geleistet werden bzw. in einer Ausbildungsordnung verankert sind, sind sie in der Regel vom Mindestlohn befreit, da andernfalls zu befürchten steht, dass nicht für alle Studierende ausreichend Praktikumsplätze zur Verfügung gestellt werden.

FDP

Die Fragen 2 und 3 werden im Zusammenhang beantwortet.

Unvergütete Praktika sind in vielen Studiengängen üblich. Eine Vergütung ist wünschenswert, sollte unseres Erachtens aber nicht zwingend erforderlich sein. Eine verpflichtende Vergütung könnte dazu führen, dass die Zahl der angebotenen Praktikumsplätze erheblich sinkt und so viele Studierende ihr Studium nicht abschließen können, weil sie keinen Praktikumsplatz finden. Es ist Aufgabe des
BAföG, die Finanzierbarkeit eines Studiums unabhängig von der sozialen Herkunft zu sichern. Das gilt auch für die Zeit im Curriculum verankerter Pflichtpraktika.

Deshalb wollen wir Freie Demokraten ein elternunabhängiges Baukasten-BAföG einführen. Die freie Wahl des Studiums darf nicht länger von der Unterstützung der Eltern abhängen. Studierende sollen analog zum bisherigen Kindergeld beziehungsweise Kinderfreibetrag der Eltern einen monatlichen Sockelbetrag von 200 Euro erhalten. Weitere 200 Euro sollen bei ehrenamtlichem Engagement oder Nebentätigkeiten als Zuschuss gewährt werden.

Darüber hinaus soll ein monatlich anpassbares, zinsfreies und erst bei gutem Einkommen rückzahlbares Darlehen die notwendige finanzielle Flexibilität sichern. Die Förderhöchstdauer soll künftig die Regelstudienzeit plus zwei Semester umfassen. Studienfachwechsel sollen keinen Einfluss auf die Gesamtförderdauer haben. Höchstaltersgrenzen werden aufgehoben und Zuverdienstgrenzen werden angehoben. Die Beantragung und Verwaltung des BAföG wollen wir vollständig digitalisieren.

Grüne

Wir GRÜNE setzen uns für faire Praktikumsvergütungen in allen Bereichen ein. Praktika sind für uns ein wichtiger Teil der Ausbildungs- und Studienphase. Für die Berufswahlorientierung und die Qualifizierung junger Menschen bekommen Praktika eine zunehmende Bedeutung. Als besonderes Lernverhältnis steht in einem Praktikum die Vermittlung von berufspraktischen Aspekten und der Erwerb zusätzlicher Kompetenzen im Mittelpunkt. Alle Praktikant*innen haben dabei das Recht auf gute Bedingungen.

Linke

DIE LINKE sieht Pflichtpraktika in Vollzeit, die über einen längeren Zeitraum kaum bis gar nicht vergütet werden, äußerst kritisch. Es ist wichtig, dass Studierende der Sozialen Arbeit praktische Erfahrungen über einen längeren Zeitraum sammeln, es darf aber nicht sein, dass ihre Arbeitskraft als kostengünstiger Ersatz für festangestellte Vollzeitkräfte missbraucht wird. Die durch die Unterfinanzierung bestehenden Probleme im sozialen Bereich dürfen nicht auf dem Rücken von Studierenden ausgetragen werden. Insbesondere für finanziell schwache Studierende bedeuten solche Praktika eine außerordentliche Zusatzbelastung, weil sie in vielen Fällen weiterhin einem Nebenjob nachgehen müssen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Wir fordern daher eine Mindestvergütung in Anlehnung an den BAföG-Höchstsatz und eine Nichtanrechnung auf die BAföG-Bezüge. Dazu möchten wir das BAföG und das BBiG novellieren, damit es für Praktika klare Rahmenbedingungen gibt.

SPD

 

CDU/CSU

Beim BAföG handelt es sich um eine subsidiäre Sozialleistung. Wer sie erhalten will, muss sich einer Einkommens- und Vermögensprüfung unterziehen. Gleichwohl wollen CDU und CSU eine Dynamisierung der BAföG-Sätze prüfen. Sie sollen künftig an die Preis- und Einkommensentwicklung gekoppelt werden, so dass die Unterstützung den Lebenswirklichkeiten der Studierenden entspricht

FDP

Siehe hierzu die Antwort zu Frage 2.

Grüne

Wir GRÜNE setzen uns dafür ein, dass sich jede*r eine schulische Ausbildung oder ein Studium leisten kann, unabhängig von der Einkommens- und Vermögenssituation der Eltern. Dafür wollen wir das BAföG neu aufsetzen und zu einer Grundsicherung für alle Studierenden und Auszubildenden umbauen. Sie soll in einem ersten Schritt aus einem Garantiebetrag und einem Bedarfszuschuss bestehen, der den Gesamtbetrag im Vergleich zum heutigen BAföG substanziell erhöht und dem Großteil des in Frage kommenden Personenkreises zugutekommt. Studierende oder Auszubildende bekommen den Betrag direkt überwiesen. Perspektivisch soll sie elternunabhängig gestaltet sein.

Linke

Ja. Siehe Frage 2.

SPD

 

CDU/CSU

Die Kernaufgabe der DFG besteht in der wettbewerblichen Auswahl der besten Forschungsvorhaben von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern an Hochschulen und Forschungsinstituten und in deren Finanzierung. Die Forschungsförderung des Bundes bietet ein differenziertes, auf die verschiedenen Bedarfe und Zielgruppen ausgerichtetes Angebot zur Förderung der anwendungsorientierten Forschung. Förderprogramme wie „Forschung an Fachhochschulen“ oder die Bund-Länder-Initiativen „Innovative Hochschule“ sowie „Personalgewinnung und -entwicklung an Fachhochschulen“ greifen die Bedarfe der FH/HAW zielgerichtet auf. Transfer und Vernetzung werden darüber hinaus im Rahmen der Fachprogramme und Querschnittsmaßnahmen gefördert. Zu beachten sind ferner das entsprechende Budget im Rahmen des „Paktes für Forschung und Innovation“ und die Förderung der industriellen Gemeinschaftsforschung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, an der Hochschulen in hohem Maße beteiligt sind. Eine weitere Stärkung der Forschung an FH/HAW wäre zudem über die Etablierung einer auskömmlichen Forschungsgrundfinanzierung für FH/HAW (z. B. dauerhafte Forschungsprofessuren und wissenschaftliches Personal für den Mittelbau, flexible Lösungen für Entfristung und Dauerübernahme von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, professionelle Drittmittelverwaltung an FH) zu erreichen. Dies wäre jedoch zuvörderst Aufgabe der Länder und in deren Zuständigkeit zu realisieren.

FDP

Fachhochschulen bzw. Hochschulen für angewandte Wissenschaften fokussieren sich in aller Regel auf anwendungsorientierte Forschung, die jedoch in der Mittelvergabe durch die DFG kaum Berücksichtigung findet. Politische Eingriffe in die aus guten Gründen wissenschaftsgeleitete Mittelvergabe der DFG lehnen wir ab. Um der anwendungsorientierten Forschung dennoch einen zuverlässigen Zugang zu Forschungsmitteln zu ermöglichen, setzen wir uns für die Einrichtung einer Deutschen Transfergemeinschaft (DTG) analog zur DFG ein.

Grüne

Für Fragen der Grundfinanzierung von Hochschulen und Universitäten sind die Länder zuständig. Im jüngst zwischen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU geschlossenen Koalitionsvertrag für Baden-Württemberg wurde festgelegt, dass „forschungsstarke Professorinnen und Professoren an nicht-universitären Hochschulen im Einzelfall mehr Flexibilität zur Reduzierung ihres Lehrdeputats erhalten können“ (vgl. S. 51). Auch Hochschulen leisten wichtige Beiträge in der Grundlagen- und anwendungsbezogenen Forschung. Darum ist es gut und richtig, dass Wissenschaftler*innen aller Hochschulen und Universitäten in Deutschland bei der DFG antragsberechtigt sind. Der DFG-Bericht zur Drittmittelaktivitäten von Fachhochschulen/Hochschulen für angewandte Wissenschaften zeigt, dass es seit 2010 zwar Fortschritte bei der Vergabe der Gelder an die Hochschulen gibt, dass deren Anteil aber insgesamt weiterhin sehr gering ausfällt. Hier sehen wir die DFG als selbstverwaltetes Organ der Wissenschaft in der Verantwortung, in der Zukunft den Zugang für Wissenschaftler*innen aus Hochschulen weiter zu verbessern.

Linke

DIE LINKE will Fachhochschulen bessere Forschungsmöglichkeiten bieten und den Mittelbau an Fachhochschulen stärken. Dazu wollen wir eine Deputatsreduktion unterstützen, um so auch mehr Kapazitäten für Forschung, Nachwuchsbetreuung und mehr Qualität in der Lehre zu schaffen. Um einen langfristigen und nachhaltigen Aufbau eines eigenen Mittelbaus zu ermöglichen, braucht es zusätzliche Mittel für die Grundfinanzierung von Fachhochschulen. Außerdem befürworten wir ein Promotionsrecht für Fachhochschulen, um junge Talente an den Fachhochschulen zu halten. Damit sich der Zugang zu DFG-Mitteln verbessert, sollen Fachhochschulen künftig angemessener in den Gutachtergremien und Fachkollegiaten der DFG vertreten sein. Die Aufnahme einzelner Fachhochschulen als Vollmitglieder in die DFG sowie die stärkere Berücksichtigung spezifischer Rahmenbedingungen bei der Begutachtung von Anträgen aus Fachhochschulen ist anzustreben.

SPD

 

CDU/CSU

COVID-19 hat die verschiedenen Gruppen der Gesellschaft auf unterschiedliche Weise und in unterschiedlichem Maße getroffen: Frauen, Kinder, Jugendliche und ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen und mit einem niedrigen sozioökonomischen Hintergrund waren besonders betroffen. In Zukunft werden CDU und CSU in ein noch belastbareres Gesundheitssystem investieren und systemrelevante Arbeitskräfte durch sichere Arbeitsbedingungen und eine bessere Ausrüstung unterstützen. Dazu gehören auch ein faires Entgelt und Möglichkeiten der beruflichen Weiterentwicklung sowie ein Zugang zu Dienstleistungen wie Kinderbetreuung und psychischen Gesundheitsdiensten. CDU und CSU werden die Situation von Frauen in allen Politikfeldern in den Blick nehmen und dort nachsteuern, wo Rahmenbedingungen verbessert werden müssen.

FDP

Uns ist bewusst, dass es Zeit braucht, um die Normalität unseres Lebens wiederherzustellen. Und es braucht politische Maßnahmen, die schnell und wirkungsvoll ineinandergreifen. Daher wollen wir gezielt Frauen, Familien, Kindern und Jugendliche unterstützen, die besonders von den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie betroffen sind. Hierzu brachte die Fraktion der Freien Demokraten mehrere Anträge ein, in denen sie unter anderem fordert, einen Zukunftsgipfel zur Emanzipation einzuberufen, der sich mit dem Rückwärtstrend hinsichtlich der Rollenverteilung von Frauen und Männern während der Corona-Krise auseinandersetzt:

• Zukunftsgipfel Emanzipation einberufen – Rückwärtstrend entgegenwirken (BT-Drs. 19/20052)
• Allen Familien helfen – Zusätzliche Kinderkrankentage unabhängig vom Versicherungsstatus (BT-Drs.19/26527)
• Elterngeldverlängerung als Überbrückungshilfe für Familien ermöglichen (BT- Drs. 19/26192)
• Familienpolitik krisensicher und verlässlich gestalten (BT-Drs. 19/21589)

Grüne

In der Bewältigung der Pandemie ist ein geschlechtersensibler Blick notwendig, um zu gewährleisten, dass die umfassenden Maßnahmen und Programme, die jetzt aufgesetzt werden, nicht zur Benachteiligung von Frauen und zu Rückschritten wichtiger gleichstellungspolitischer Errungenschaften führen. Wir GRÜNE haben im Bundestag konkrete kurz- und langfristige Instrumente in den Bereichen Arbeitsmarkt- und Steuerpolitik, Zeit- und Familienpolitik sowie zu Frauen in Führungspositionen von Wissenschaft, Politik und Wirtschaft vorgeschlagen. Darüber hinaus fordern wir die Einführung eines Geschlechtergerechtigkeits-Checks, mit dem alle bestehenden und kommenden Krisenmaßnahmen und Gesetzesvorschläge auf ihre unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen auf Frauen und Männer geprüft werden. Eine Stabsstelle im Kanzlerinnenamt soll dafür Sorge tragen, dass diese Angelegenheit Chefinnen-Sache wird. Ein unabhängiger Gleichstellungs-Krisen-Rat soll zu den dynamischen Entwicklungen beratend zur Seite stehen. Den gesamten Forderungskatalog finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/19/200/1920038.pdf

Linke

Die milliardenschweren Rettungspakete für Unternehmen in der Corona-Krise dürfen nicht durch Kürzungen im Sozialbereich aufgefangen werden. Für die Bewältigung der Corona-Krise wollen wir eine Vermögensabgabe erheben. Diese soll für Nettovermögen über 2 Millionen Euro (für Betriebsvermögen sind 5 Millionen Euro Freibetrag) erhoben werden. Wir tfördern Investitionen in den Ausbau sozialer Dienstleistungen in öffentlicher Hand, jenseits von Markt und Profit. Die notwendigen Mittel dafür nehmen wir u.a. durch die Wiedereinführung der Vermögensteuer ein. Von guten und kostenfreien sozialen Infrastrukturen profitieren Frauen, Alleinerziehende und Kinder am meisten – und Menschen mit geringem Einkommen. Die Sozial- und Haushaltspolitik, sowie sämtliche Rettungspakete zur Krisenbearbeitung müssen auf ihre Geschlechtergerechtigkeit hin geprüft und entsprechend verändert werden im Sinne eines Gender-Budgeting. In Zeiten leerer Kassen wird oft zuerst bei queeren Projekten gespart. Das wollen wir verhindern. Wir fordern einen queeren Rettungsschirm zum Schutz der Strukturen und Einrichtungen der Communities.

SPD

 

CDU/CSU

Spätestens in der Pandemie wurde die Systemrelevanz der SAGE-Berufe den Bürgerinnen und Bürgern vor Augen geführt. Neben fairen Gehältern und besseren Arbeitsbedingungen wollen wir dafür werben, dass mehr Männer einen SAGE-Beruf ergreifen.

FDP

Die Sorgearbeit (SAHGE-Berufe) ist ein hoch anspruchsvolles Berufsfeld: empathisch und sozial, aber gleichzeitig zunehmend durch technologische Entwicklung geprägt. Deshalb wollen wir die Berufe in der Sorgearbeit aufwerten, indem wir in die Personalgewinnung investieren und für gute Arbeitsbedingungen sorgen. Wir wollen das Schulgeld für Auszubildende im Gesundheitswesen grundsätzlich abschaffen, eine flächendeckende Ausbildungsvergütung einführen und für eine bessere Bezahlung nach der Ausbildung sorgen. Zusätzlich wollen wir bessere Aufstiegsperspektiven schaffen und Ausbildungsinhalte, Abschlüsse und Berufsbezeichnungen deutschlandweit vereinheitlichen, um Erzieherinnen und Erziehern Mobilität zu ermöglichen. Auch müssen Programme zur Fachkräftegewinnung im Ausland fester Bestandteil werden.

Pflegende brauchen wieder Zeit und Raum für ihre Arbeit. Um den Personalmangel an seinem Ursprung anzugreifen und mehr Personal in die Versorgung zu bringen, wollen wir von der Bildung über eine bedarfsgerechte Personalbemessung bis hin zu mehr Karrierechancen dafür sorgen, dass der Beruf wieder attraktiver wird. Darüber hinaus bieten digitale Anwendungen, Automatisierung sowie Robotik Potentiale die Arbeit in der Pflege zu unterstützten und Pflegende dadurch zu entlasten. Von der elektronischen Patientenkurve über die automatisierte Medikamentenausgabe bis hin zu robotischen Lagerungshilfen ist vieles möglich. Digitale Anwendungen können maßgeblich zur Erleichterung des Arbeitsalltags pflegender Personen beitragen.

Noch immer übernehmen Frauen den größten Anteil der Sorgearbeit. Dabei wollen Frauen auch im Beruf erfolgreich sein und Männer sich gleichberechtigt an der Familienarbeit beteiligen. Hierfür sehen wir viele Stellschrauben, unter anderem:

(1) Das Arbeitszeitgesetz muss modernisiert werden: Niemand soll weniger Pausen machen oder mehr arbeiten als bisher, aber die Einteilung der Arbeitszeit muss flexibler möglich sein. Wir möchten die Chancen schaffen, passgenaue Arbeitszeitmodelle zu finden.

(2) Familienarbeit partnerschaftlich aufteilen: Wir wollen den Rechtsanspruch auf „Partnermonate“ beim Elterngeld auf drei Monate verlängern. Damit erhöht sich die Bezugsdauer auf maximal 15 Monate. Dadurch wollen wir Anreize für eine ausgewogene Aufteilung der Familienarbeit zwischen den Elternteilen schaffen.

(3) Flexible Kinderbetreuung ermöglichen: Dafür braucht es einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung, der auch praktisch ab dem Ende des Mutterschutzes garantiert ist. Wenn Kinderbetreuungseinrichtungen bereits um 16:00 Uhr schließen, lässt sich dies nur schwer mit der Vollzeittätigkeit beider Elternteile verbinden. Es braucht mehr Notfallangebote über Nacht und am Wochenende sowie 24-Stunden-Kitas. Eine Verlängerung der Betreuungszeiten auf dem Rücken der Mitarbeitenden darf es jedoch nicht geben. Betriebskindergärten sollen steuerlich gefördert werden. Steuerliche Absetzbarkeit braucht es auch für die finanzielle Unterstützung der Kinderbetreuung durch den Arbeitgeber sowie für die beim Arbeitnehmer anfallenden Betreuungskosten.

(4) Rentensplitting erleichtern und stärker bekannt machen: In der jährlichen Renteninformation soll einfach und verständlich auf diese Möglichkeit hingewiesen werden. Es muss zudem jederzeit möglich sein, Rentenpunkte auch für befristete Zeiträume zu splitten. Das muss für verheiratete, verpartnerte und auch für unverheiratete Eltern möglich sein. Partner sollen flexibel über die Aufteilung der Familien- und Erwerbsarbeit und damit auch über die Rentenansprüche entscheiden können.

Grüne

Für Konsistenz in unseren zeit- und familienpolitischen Konzepten, setzen wir GRÜNE uns neben unserer KinderZeit Plus auch mit unserer neuen PflegeZeit Plus für mehr Gerechtigkeit und eine bessere Anerkennung unbezahlter Sorgearbeit ein. Wir wollen Menschen, die Verantwortung für Angehörige, Nachbar*innen oder Freund*innen übernehmen, besonders unterstützen. Wir ermöglichen damit allen Erwerbstätigen eine bis zu dreimonatige Freistellung sowie eine Lohnersatzleistung, die befristet auch anschließende Arbeitszeitreduzierungen finanziell abfedert. Damit setzen wir Anreize zur partnerschaftlichen Aufteilung von Sorgearbeit. Die Partner*innenmonate ermöglichen, dass die Leistung von mehreren Personen parallel oder nacheinander bezogen werden kann. Auch erstrecken wir den Anspruch auf Nachbar*innen und Freund*innen und der Lohnersatz soll ebenfalls Anreize setzen, die Pflege Angehöriger partnerschaftlicher aufzuteilen und Sorgearbeit dadurch gerechter auf mehrere Schultern zu verteilen.

Linke

Insbesondere Pflege-, Sorge- und Dienstleistungsberufe, in denen besonders viele Frauen arbeiten, wollen wir aufwerten und endlich anständig bezahlen. Wir fordern 500 Euro mehr im Grundgehalt in der Pflege. Den Niedriglohnsektor schaffen wir ab, sodass alle von ihrer Arbeit leben können. Das nützt vor allem Frauen.

Um die partnerschaftliche Aufteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit in den Familien zu fördern, wollen wir den Elterngeldanspruch auf zwölf Monate pro Elternteil verlängern. Der Elterngeldanspruch gilt individuell und ist nicht auf den anderen Elternteil übertragbar. Zudem braucht es einen zusätzlichen Elternschutz von zehn Tagen bezahlter Freistellung für den zweiten Elternteil nach der Geburt des Kindes.

SPD

 

CDU/CSU

Familien benötigen Zeit füreinander, Raum für ihre Entfaltung und finanzielle Unterstützung zu ihrer Absicherung. Wir stehen für Familienfreundlichkeit und wollen, dass sich möglichst viele Menschen für ein Leben mit Kindern entscheiden. CDU und CSU treten daher dafür ein, das Elterngeld weiter zu stärken und gerade Väter zu ermutigen, stärker als bisher das Elterngeld zu nutzen. Wir wollen die Partnermonate beim Elterngeld um weitere zwei auf insgesamt 16 Monate ausweiten, wenn sowohl Vater als auch Mutter Elternzeit nehmen.

FDP

Wir Freie Demokraten fordern die Einführung eines „Partnerschutzes“ analog zum „Mutterschutz“: Nach der Geburt eines Kindes hat der andere Elternteil das Recht, zehn Arbeitstage in Partnerschutz zu gehen. Dieser darf auch halbtägig beansprucht werden und besteht dann für die doppelte Zeitdauer. Die Finanzierung des Partnerschutzes erfolgt äquivalent zum Mutterschutz. Alleinerziehende haben das Recht, eine andere Person für den Partnerschutz zu benennen (zum Beispiel Familienangehörige), die die Alleinerziehenden in dieser Zeit unterstützt. Damit wollen wir dem erhöhten Regenerationsbedarf von Müttern nach der Geburt Rechnung tragen und die gemeinsame Verantwortung für Familie und Kind von Anfang an stärken.

Grüne

Wir GRÜNE fordern entschlossene Schritte für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Eine gesetzliche Regelung für zusätzliche Elterntage für Väter und Co-Mütter, wie in der EU-Richtlinie gefordert, kann ein wichtiger Baustein sein, damit Eltern sich die Erwerbs- und Sorgearbeit „von Anfang an“ partnerschaftlich teilen, und sich von verfestigten Rollenmustern lösen können. Wir brauchen also einen Paradigmenwechsel in der Sorgekultur und in der Arbeitswelt. Für die besondere Zeit direkt nach der Geburt wollen wir neben dem Mutterschutz auch für den zweiten Elternteil eine 14-tägige Freistellung einrichten.

Linke

Wir unterstützen die Forderung des Deutschen Frauenrats eine Freistellung nach Geburt eines Kindes für den zweiten Elternteil einzuführen. Dazu hat die Bundestagsfraktion in den letzten Monaten auch einen eigenen Antrag in den Bundestag eingebracht (Drucksache: 19/26979) Wir fordern, eine zehntägige Freistellung für den zweiten Elternteil oder für eine von der gebärende Personen benannte sozialen Bezugsperson unmittelbar ab Geburt des Kindes mit einer Entgeltfortzahlung in Höhe von 100 Prozent.

SPD

 

CDU/CSU

Die Ausbildung zum Psychotherapeuten zielt darauf ab, psychotherapeutische Kompetenzen zu erwerben, die grundlegend zur Behandlung aller Altersstufen befähigen, sich aber noch nicht vertiefend auf ein psychotherapeutisches Verfahren konzentrieren. Vielmehr sollen sie die Breite der wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren – sowie gegebenenfalls auch weiterer, noch nicht wissenschaftlich anerkannter Verfahren – umfassen. Nur mit einem Studium, das verfahrensbreit angelegt ist, können die künftigen Berufsangehörigen eine sichere Entscheidung für eine spätere Vertiefung in der Weiterbildung treffen. Das gilt gleichermaßen für eine spätere Entscheidung in Richtung Erwachsenen- oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie.

FDP

Die Reform des Psychotherapeutengesetzes wurde erst 2020 beschlossen. Hier gilt es zunächst die Auswirkungen zu beobachten.

Grüne

Aus unserer Sicht sollte künftig wieder die Möglichkeit bestehen, dass Studierende der Pädagogik, Erziehungswissenschaften oder Sozialen Arbeit im Anschluss an einen Bachelor in ihrem Fach in den Masterstudiengang Psychotherapie wechseln können. Auch im Direktstudium muss weiterhin gewährleistet werden, dass die Besonderheiten bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen ausreichend gelehrt und als Studiumsinhalt explizit benannt werden.

Linke

DIE LINKE begrüßt grundsätzlich, dass mit der Einführung des neuen Psychotherapiestudiums eine Approbation bereits ohne Weiterbildung und die ausbeuterischen Verhältnisse bei den Psychotherapeut*innen in Ausbildung nach der Übergangszeit Geschichte sein werden. Damit gerade auch für die Kinder- und Jugendtherapie eine ausreichende Flexibilität besteht, setzen wir uns dafür ein, dass Bachelor-Absolvierende nicht nur der klassischen Psychologie, sondern auch der Sozialen Arbeit, Pädagogik und verwandter Disziplinen mit geringem Aufwand in den Psychotherapiestudiengang wechseln können. Sozialarbeiter*innen, die nach dem alten System eine Weiterbildung als Kinder- und Jugend-Psychotherapeut*innen absolviert haben und approbiert sind, sind nach unserer Kenntnis nicht von den Regelungen des neuen Psychotherapeutengesetzes betroffen.

SPD

 

Bundesarbeitsgemeinschaft Allgemeiner Sozialer Dienst der Jugendämter:

CDU/CSU

 

FDP

Wir Freie Demokraten fordern, dass Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter an jeder Schule verfügbar sein sollen. Wir setzen uns daher für einen Flächendeckenden Ausbau ein. Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter leisten einen Beitrag, um junge Menschen nicht nur in ihrer schulischen, sondern auch in ihrer persönlichen, beruflichen und sozialen Entwicklung zu fördern. Im Laufe der letzten Jahre ist die Schulsozialarbeit an den Schulen ein essenzieller Bestandteil für einen geregelten Schulalltag geworden und muss vor dem Hintergrund der sich ständig wandelnden Gesellschaft permanent ausgebaut, überarbeitet und intensiviert werden. Diese Aufgabe müssen Bund und Länder gemeinsam lösen.

Grüne

Wir GRÜNE möchten Kinder und Jugendliche in den Mittelpunkt rücken. Sie brauchen eine helfende Hand, ein offenes Ohr und freie Räume, um den Weg in ihr normales Leben zurück zu finden. Dafür bauen wir Sport-, Erlebnis-, und Kulturangebote aus und stärken die Beratung und Einzelfallhilfe für Schüler*innen. Mit Mentor*innen, Bildungslots*innen, Schulsozialarbeiter*innen und Psycholog*innen knüpfen wir in ein sicheres Netz an breiter Unterstützung. Jedes zusätzliche Angebot für die Krisenbewältigung soll die Qualität an Kitas, Horten und Ganztagsschulen langfristig voranzubringen.

Linke

Die im Rahmen des sogenannten Kinder- und Jugendstärkungsgesetz gewählte Verankerung von Schulsozialarbeit im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) bestätigt lediglich den unzufriedenstellenden Status Quo und beantwortet keine finanziellen oder fachlichen Fragen. Zur Überwindung der Corona-Krise bedarf es mehr. Schulsozialarbeit muss als Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe im SGB VIII verankert werden sowie auf den Prinzipien der in § 11 SGB VIII formulierten Grundsätze der Jugendarbeit aufbauen. Der Bund muss sich angemessen an der Finanzierung beteiligen damit die bestehenden Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit nicht der Finanzierung der Schulsozialarbeit geopfert werden. Das sogenannte Corona-Aufholpaket der Bundesregierung ist mit einer einmalige Mittelzuweisung an die Länder eine Farce. Damit Angebote der Kinder- und Jugendhilfe gute Arbeit machen können, braucht es Verlässlichkeit und gesicherte Finanzierungswege.

SPD

Durch die Einschränkung des Präsenzunterrichts während der Pandemie droht sich der Zusammenhang von Bildungserfolg und Familienhintergrund zu verfestigen und Bildungsbenachteiligungen zu verstärken. Aus diesem Grund starten wir die Bundesinitiative Chancengleichheit in der Bildung. Durch ein Bundesprogramm für Schulsozialarbeit werden den Kommunen Mittel zur Förderung von Chancenhelfern an jeder Schule bereitgestellt.

 

CDU/CSU

 

FDP

Wir Freie Demokraten fordern, dass die Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt schnell, umfassend und wirksam umgesetzt wird. Bund und Länder müssen hier intensiver zusammenarbeiten. Gerade während der Corona-Pandemie haben wir einen besorgniserregenden Anstieg von Fällen häuslicher Gewalt und die Verlagerung von Straftaten in den digitalen Raum erlebt. Die Behörden müssen daher ihre Anstrengungen intensivieren, um insbesondere Frauen und Kinder besser zu schützen.

Wir wollen Betroffenen anzeigeunabhängig, kostenlos und anonym die Spurensicherung bei sexueller oder sexualisierter Gewalt ermöglichen.

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei Polizei und Justiz müssen nach gemeinsamen Standards aus- und weitergebildet werden. Wir setzen uns für einen bedarfsgerechten Ausbau von Frauenhausplätzen, eine bundesweit einheitliche Finanzierung sowie ein nationales Online-Register ein. Außerdem wollen wir eine besser ausgebaute und institutionalisierte präventive und sowie repressive Täter- und Täterinnenarbeit.

 

Frauen, aber auch Männer müssen, wenn sie Gewalt erlitten haben, schnell und unkompliziert Schutz erhalten. Wir brauchen ein ganzheitliches Konzept, das insbesondere die Präventionsarbeit als wesentlichen Bestandteil umfasst und eine bessere Koordinierung der beteiligten Akteure beinhaltet. Projektarbeit, zum Beispiel an Schulen, kann oftmals aufgedeckte Fälle häuslicher Gewalt nicht weiterverfolgen, da die Vernetzung zur Beratungsstelle und/oder eine Finanzierung unzureichend vorhanden sind.

 

Polizei und Justiz müssen gut ausgestattet sein, damit in Gewaltsituationen schnell eingegriffen und geahndet werden kann. Wir begrüßen es, wenn die Polizei Anstrengungen unternimmt mehr Frauen – auch mit Migrationshintergrund – für den Polizeidienst zu gewinnen.

Dies erleichtert es gerade weiblichen Opfern von Gewalt, eine Aussage zu machen. Die Bundesländer bzw. Kommunen müssen Frauenhäuser und Beratungsstellen ausreichend finanzieren. Der Bedarf an Männerhäusern soll in den einzelnen Bundesländern erörtert werden.

Grüne

Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Es ist die Pflicht des Staates, Frauen vor geschlechtsspezifischer Gewalt zu schützen. Frauenhäusern kommt hierbei eine Schlüsselrolle zu. Denn jede von Gewalt betroffene Frau, ob mit oder ohne Kinder, braucht eine Anlaufstelle und Schutz – unabhängig von ihrem aufenthaltsrechtlichen Status, ihrer Wohnsituation oder davon, ob sie eine Beeinträchtigung hat. Mit einem gesetzlichen Rechtsanspruch auf Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt sichern wir GRÜNE über eine Geldleistung des Bundes Betroffene ab und verbessern den Zugang zu Schutzeinrichtungen und deren Angeboten für alle Frauen. Länder und Kommunen müssen weiterhin ihrerseits ihrer Finanzierungsverantwortung nachkommen. Zudem müssen intersektionale Schutzkonzepte und Zufluchtsräume, insbesondere auch für queere, trans- und intergeschlechtliche Menschen, entwickelt und bereitgestellt werden.

Linke

Die eklatante jahrzehntelange finanzielle Unterversorgung des gesamten Hilfesystems wird zu einer Versorgungskrise für Betroffene von geschlechtsspezifischer Gewalt. Das kann im schlimmsten Fall Leben kosten. Damit Beratungsstellen und Frauenhäuser genügend Kapazitäten haben, um alle Anfragen bedienen zu können wollen wir zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen. Dabei darf die Finanzierung von Frauenhäusern nicht länger eine freiwillige Leistung sein. Hier brauchen wir eine bundeseinheitliche Finanzierung, an welcher der Bund beteiligt ist. Nur mit ausreichend Geldern können Frauenhäuser zusätzliche Platzkapazitäten bereitstellen und das Personal aufstocken. Wir wollen einen Ausbau von Schutzwohnungen und Frauenhäusern entsprechend den Vorgaben der Istanbul-Konvention (2,59 Betten pro 10 000 Einwohner*innen). Dabei wollen wir sicherstellen, dass auch Unterbringungskosten vollständig übernommen werden, die nicht über das SGB finanziert werden können.

SPD

Die Bekämpfung häuslicher Gewalt und die Unterstützung der Betroffenen haben für uns höchste Priorität. Entsprechend unserer Verpflichtungen aus der IstanbulKonvention werden wir das Hilfesystem aus Beratungsstellen, Frauenhäusern und anderen Schutzeinrichtungen weiterentwickeln. Für von Gewalt betroffene Frauen führen wir einen Rechtsanspruch auf Beratung und Schutz ein. Im Jahr 2018 haben wir den Runden Tisch „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ ins Leben gerufen, an dem Bund, Länder und Kommunen beteiligt sind und dessen Ziel es ist, bestehende Hilfeangebote bedarfsgerecht weiterzuentwickeln und auszubauen. Für den Aufbau und den Erhalt eines flächendeckenden Netzes an Hilfsangeboten sowie für die Finanzierung der Infrastruktur sind die Bundesländer zuständig. Dies sieht unser föderales System so vor. Im Rahmen des Bundesförderprogramms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ unterstützt der Bund erstmals bei dieser Aufgabe und stellt bis zum Jahr 2023 insgesamt 120 Mio. Euro zur Verfügung: für den bundesweiten Aus-, Um und Neubau sowie die Sanierung von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen. Zusätzlich werden innovative Projekte für einen besseren Schutz vor Gewalt gefördert.

 

CDU/CSU

 

FDP

s. Frage 10.

Grüne

Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt, die vor allem Frauen betrifft, ist eine gesellschaftliche Gemeinschaftsaufgabe. Gewalt im häuslichen und persönlichen Nahbereich wird oft verharmlost, sowohl in der medialen Darstellung als auch in der Rechtsprechung. Mit der Istanbul-Konvention haben wir ein Instrument an der Hand, das die notwendigen Maßnahmen beschreibt. Dazu gehört auch eine Reform der Kriminalstatistik, damit das ganze Ausmaß der in Deutschland verübten Verbrechen, die aus Frauenhass begangen werden, differenziert erfasst wird und diese Taten systematisch als Hassverbrechen eingestuft werden. Gewaltbetroffene Frauen, deren Aufenthaltsstatus von dem Aufenthaltsstatus ihres Ehemanns oder Partners abhängt, sollen einen eigenständigen Aufenthaltstitel erhalten können. Polizei und Justiz müssen im Umgang mit Betroffenen sexualisierter Gewalt umfassend geschult und sensibilisiert sein.

Linke

Bezüglich der Umsetzung der Istanbul-Konvention wollen wir vorrangig eine staatliche Koordinierungsstelle schaffen, die die Anstrengungen der einzelnen Ministerien und die der Länder koordiniert; wir wollen eine externe und unabhängige Monitoring-Stelle etablieren, die für die Evaluierung der einzelnen Maßnahmen sowie für die Berichterstattung zuständig ist und eine externe und unabhängige Forschungsstelle verankern, die umfassend Daten zu Gewalt an Frauen und Mädchen generiert und ein jährliches Lagebild zu allen Formen von Gewalt an Frauen und Mädchen erstellt. Darüber hinaus wollen wir ausreichend finanzielle Mittel für die Zivilgesellschaft bereitstellen, damit diese unabhängig und kritisch die Umsetzung der Istanbul-Konvention begleiten kann. Für geflüchtete gewaltbetroffene Frauen wollen wir ein eigenständiges vom gewalttätigen Ehemann unabhängiges Aufenthaltsrecht und dass die Vorbehalte gegen Art. 59 zurückgenommen werden. Täter*innenarbeit ist ein Teil des Opferschutzes. Deshalb müssen diese sowohl personell als auch finanziell gut ausgestattet sein.

SPD

Entsprechend unserer Verpflichtung aus der Istanbul-Konvention werden wir das Hilfesystem aus Beratungsstellen, Frauenhäusern und anderen Schutzeinrichtungen weiterentwickeln. Für von Gewalt betroffene Frauen führen wir einen Rechtsanspruch auf Beratung und Schutz ein. Die SPD setzt sich für die vollständige Umsetzung des Übereinkommens ein. Dazu gehört auch, dass die Vorbehalte der Bundesregierung zu Artikel 59 Absatz 2 und 3 der IstanbulKonvention zurückgenommen werden müssen. Im Rahmen des Bundesinnovationsprogramms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ werden bis zum Jahr 2022 innovative Projekte für einen besseren Schutz vor Gewalt gefördert. Förderfähig sind u.a. innovative Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Täterarbeit bei häuslicher Gewalt oder zu anderen speziellen Erscheinungsformen von Gewalt an Frauen im Rahmen interinstitutioneller Kooperationsbündnisse, z.B. zur Qualifizierung von Fachkräften und zur Verbesserung der Vernetzung und des Informationsaustauschs. Die Arbeit mit Täter*innen ist ein wichtiger Baustein des Opferschutzes, für den sich die SPD auch in der nächsten Legislaturperiode mit aller Kraft einsetzen wird.

CDU/CSU

 

FDP

Wir Freie Demokraten wollen schulpsychologische Beratungsangebote ausbauen. Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter sollen an jeder Schule verfügbar sein. Wir wollen eine verstärkte Aufklärung über psychische Gesundheit an Schulen. Außerdem fordern wir eine Kampagne der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zur Entstigmatisierung psychischer Krankheiten. Die Stigmatisierung psychischer Erkrankungen führt dazu, dass Menschen zu spät eine Behandlung beginnen, unter Diskriminierung leiden und langsamer genesen.

Aufklärung erleichtert es den Betroffenen, sich frühzeitig Hilfe zu holen und so schneller zu genesen.

 

Opfer von Gewalt im Internet und von Hasskriminalität wollen wir in die Lage versetzen, sich zu wehren, indem sie einen Auskunftsanspruch gegen Plattformen und Internetprovider erhalten. Mit Medienbildung bei Kindern und Jugendlichen sowie Weiterbildungen und Schulungen für Polizei und Justiz möchten wir Betroffene besser unterstützen.

Grüne

Kinder müssen sich bestmöglich und frei entfalten können. Dabei haben sie ein Recht auf besonderen Schutz, Förderung und Beteiligung. Das oberste Ziel ist es, Gewalttaten zu verhindern. Dafür braucht es Aufklärung, Qualifizierung und gelebte Schutzkonzepte überall dort, wo Kinder und Jugendliche sich aufhalten und betreut werden. Basiswissen über Kinderrechte, insbesondere Beteiligung, Schutz bei Kindeswohlgefährdung und Missbrauch gehören in die Curricula für Jura, Medizin, Pädagogik und Polizei. Die Fortbildungspflicht für Familienrichter*innen und die Anforderungen an die Qualifikation von Verfahrensbeiständen sind klar gesetzlich zu regeln. Die wichtige Arbeit des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs werden wir GRÜNE auf eine gesetzliche Grundlage stellen und damit dauerhaft absichern. Wir werden bundesweit spezialisierte Fachberatungsstellen und telefonische sowie Online-Beratungsangebote finanziell unterstützen

Linke

Als LINKE setzen wir uns weiterhin für eine finanziell gut ausgestattete Kinder- und Jugendhilfe ein, damit Kinder und Jugendliche die Unterstützung bekommen, die sie brauchen. Es ist Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe, hierfür die Ressourcen bereit zu halten bzw. die Tür zu anderen Angeboten zu öffnen, die selbst nicht in deren Zuständigkeit fallen. Eine zentrale Bedeutung kommt dem ASD zu. Dieser ist personell und finanziell so auszustatten, dass fachliche Kriterien im Mittelpunkt stehen. Ebenso müssen stationäre Angebote, in denen Kinder und Jugendliche nach erlebter häuslicher Gewalt dauerhaft oder nach einer Inobhutnahme vorübergehend untergebracht werden, gut ausgestattet und mit ausreichend Fachpersonal besetzt sein. Wir lehnen jegliche Umgangsweisen mit Kindern und Jugendlichen ab, die auf autoritäre und menschenverachtende Methoden beruhen wie z.B. Token-System oder Geschlossene Unterbringung.

SPD

Durch vorbeugende Maßnahmen wollen wir verhindern, dass Kinder und Jugendliche Opfer von Gewalt werden. Basis einer erfolgreichen Prävention sind gute Sozial-, Arbeitsmarkt-, Kinder-, Familien- und Integrationspolitik. Wir werden Präventionsketten und Netzwerke für Kinder und Jugendliche aller Altersgruppen schaffen, in denen Jugendhilfe und Gesundheitsdienst, Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen, öffentliche und freie Träger, Sportvereine und Verbände, Polizei und Familiengerichte auf kommunaler Ebene verbindlich zusammenwirken. Bei häuslicher Gewalt ist es wichtig, das Erlebte in einer Traumatherapie zu verarbeiten. Wir werden deshalb die ambulante und integrierte psychotherapeutische Versorgung für Kinder und Jugendliche stärken, damit sie niedrigschwellig und ohne lange Wartezeiten allen zugänglich ist.

CDU/CSU

 

FDP

Wir Freie Demokraten setzen uns für gute Arbeitsbedingungen und Versorgungsqualität ein. Aber anstatt fixer Quoten und Reglementierung wollen wir mit mehr Karrierechancen dafür sorgen, dass der Beruf attraktiv bleibt.

Grüne

Ob Kita, Kindertagespflege, Hortbetreuung, Familienberatung, Hilfen zur Erziehung oder Angebote der Jugendarbeit – die öffentlichen und freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe begleiten Familien beim Aufwachsen der Kinder. Sozialarbeiter*innen und pädagogische Mitarbeiter*innen leisten dabei unter hohem Zeit- und Arbeitsdruck Enormes. Durch gesetzliche Vorgaben zur Personalplanung wollen wir GRÜNE für besser ausgestattete Jugendämter und Entlastung der Fachkräfte sorgen. Qualitätsstandards wollen wir überall in der Kinder- und Jugendhilfe verbindlich erstellen und gemeinsam mit Verbänden, Trägern und Wissenschaft weiterentwickeln.

Linke

DIE LINKE hat sich im Rahmen der SGB VIII-Novelle in der ablaufenden Wahlperiode dafür eingesetzt, einen Fachkräfteschlüssel für die Jugendämter zu entwickeln und festzulegen, um die Allgemeinen Sozialen Dienste (ASD) als zentrale Akteure und vor dem Hintergrund des Aufgabenzuwachs entsprechend personell auszustatten. Die Arbeitsbedingungen müssen verbessert und dem Fachkräftemangel entgegengewirkt werden. Da mit der Novelle die bestehenden Problemlagen im System Jugendhilfe eher zunehmen werden, wird die Frage der Personalbemessung in der kommenden Wahlperiode von großer Bedeutung sein. DIE LINKE wird dieses Thema erneut in den Bundestag tragen und die Debatte anstoßen.

SPD

Beschäftigte in der Jugendhilfe machen mit großem Engagement und viel Leidenschaft ihre Arbeit, doch auch hierfehlt es an Personal. Soziale Arbeit aufwerten heißt für uns auch, dass die Arbeits- und Stressbelastung verringert werden muss. Wir werden deshalb den Vorschlag eines neuen, bundesweiten und einheitlichen Personalbemessungsrahmens voranbringen. Mit gezielten Impulsen zur Fachkräftesicherung werden wir die Länder beim weiteren Ausbau von Kinderund Jugendeinrichtungen unterstützen. Unser Ziel ist es, die Zahl der Nachwuchskräfte in den erzieherischen Berufen bis 2030 bundesweit zu verdoppeln. Dafür werden wir eine attraktive, vergütete und schulgeldfreie Ausbildung schaffen, für mehr Ausbildungskapazitäten an Fachschulen und in den Studiengängen zur sozialen Arbeit und Kindheitspädagogik sorgen und mehr Karriereoptionen für die Fachkräfte schaffen. Wir wollen die Potenziale der Digitalisierung nutzen. Auch in Jugendämtern werden Daten immer wichtiger. Die Digitalisierung kann die Qualität und die Effizienz verbessern und Fachkräfte von Aufgaben entlasten.

 

Fragen der Deutschen Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen:

CDU/CSU

Die Corona-Pandemie hat erhebliche Auswirkungen auf alle Bereiche unseres Lebens. Besonders eklatant sind die Auswirkungen dort, wo sie zu einer Zunahme der psychischen Erkrankungen führen. Wir als CDU und CSU werden uns intensiv der Bewältigung der sozialpsychologischen Folgen der Pandemie widmen. Deshalb wollen wir uns auch künftig

dafür einsetzen, die bereits mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz eingeleitete Reduzierung der Wartezeit auf eine psychotherapeutische Behandlung weiter voranzutreiben. Um die Patientinnen und Patienten genau dort gut zu erreichen, wo der Bedarf hoch ist, wollen wir nach wie vor auf eine Bedarfsplanung setzen, die von flexiblen Instrumenten und sachgerechten Lösungen vor Ort geprägt ist. Dort wo es notwendig ist, sollte die Zahl der Sitze für niedergelassene Psychotherapeuten erhöht werden. Das gilt insbesondere für das psychotherapeutische Behandlungsangebot für Kinder und Jugendliche. Auch der Ausbau von weiteren niedrigschwelligen Unterstützungsangebote, etwa die Heranziehung von Supervisoren, kommt in Frage. Grundsätzlich lassen wir uns dabei auch davon leiten, allen Bürgerinnen und Bürgern einen digitalen oder einen wohnortnahen und möglichst barrierefreien Weg zum Psychotherapeuten zu ermöglichen.

FDP

Wir Freie Demokraten wollen die Wartezeiten auf einen Therapieplatz reduzieren, den Ausbau von Therapieplätzen fördern, Prävention und Aufklärung stärken sowie die Ausbildung der psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten weiterentwickeln. Die Anzahl der Kassensitze für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten wollen wir deutlich erhöhen. Ebenso wollen wir mehr Studienplätze für Psychologie und Psychotherapie schaffen. Schulpsychologische Beratungsangebote wollen wir ausbauen. Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter sollen an jeder Schule verfügbar sein. Schließlich fordern wir eine bundesweite Aufklärungskampagne zur Entstigmatisierung psychischer Erkrankungen, denn die psychische Gesundheit ist eine wesentliche Voraussetzung für Lebensqualität, Leistungsfähigkeit und soziale Teilhabe. Durch die Förderung von psychischer Gesundheit und Prävention wird die Gesellschaft sensibilisiert und Einzelnen kann schnell geholfen werden.

Grüne

Wir GRÜNE setzen vor allem auf Prävention und gesundheitsförderliche Arbeits- und Lebensbedingungen, um einer Zunahme psychischer Erkrankungen zu begegnen. Zudem sehen wir auch die Notwendigkeit einer besseren Versorgung im Falle psychischer Erkrankungen, um eine frühzeitige und bedarfsgerechtere Versorgung zu erreichen. Dazu gehören auch eine stärkere Vernetzung der Versorgung und die Einbindung weiterer Professionen in die Versorgung. Dies wollen wir insbesondere durch regionale Gesundheitszentren erreichen.

Linke

Die Förderung der psychischen Gesundheit ist für DIE LINKE ein besonders wichtiges Thema. Viele Lebensbedingungen sind von zunehmendem Stress geprägt, zum Beispiel die Arbeitsbelastung aufgrund von Rationalisierungsmaßnahmen, Belastungen wegen der Prekarisierung von Beschäftigung bis hin zu sich verfestigender Armut ganzer Bevölkerungsgruppen. Gerade in der Arbeitswelt muss der psychischen Gesundheit der gleiche Stellenwert beigemessen werden wie dem klassischen Arbeitsschutz. Wir fordern seit langem eine Anti-Stress-Verordnung, die hier verbindliche Regeln zum Schutz der Beschäftigten aufstellt. DIE LINKE fordert zudem, dass bei der Gestaltung der Lebenswelten von Kita über Verkehrsplanung bis Parkanlage die Gesundheit, insbesondere die psychische Gesundheit, mitgedacht und -gefördert wird. Dafür fordern wir einen Präventionsfonds, der unter anderem aus Mitteln des Bundes, der Krankenkassen und der Arbeitgeber gesundheitsförderliche Projekte in den Kommunen finanziert.

SPD

In der Tat wachsen der Umfang und die Bedarfe der Versorgung von psychisch kranken Menschen in unserer modernen und leistungsorientierten Gesellschaft stetig. Was wir tun können, sind flächendeckend niedrigschwellige Versorgungsangebote zu etablieren und die Prävention für psychische Gesundheit zu stärken. Nur mit auch kurzfristigem Zugang zu Unterstützung im Alltag, Beratung und Therapie kann einer Chronifizierung vorgebeugt werden. Die SPD hat in den vergangenen zwei Legislaturperioden in der Regierung – gegen den Widerstand der Unionsparteien – zahlreiche Maßnahmen zur Sicherstellung und substanziellen Weiterentwicklung der Versorgung durchgesetzt. Wir möchten hier nur ausschnitthaft an die Reform der Bedarfsplanung und die Schaffung zusätzlicher Niederlassungsmöglichkeiten von Psychotherpeut*innen durch den G-BA, die Einführung von Psychotherapeutischen Sprechstunden oder die Modernisierung der Psychotherpeut:innenausbildung erinnern. Diesen Weg werden wir in erneuter Regierungsverantwortung konsequent fortsetzen. Wir werden auch die ambulante und integrierte psychotherapeutische Versorgung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene stärken, damit sie niedrigschwellig und ohne lange Wartezeiten allen zugänglich ist. Gerade die Corona-Pandemie hat uns jüngst gezeigt, welche Potentiale in einer ortsungebundenen telemedizinischen Versorgung auch von psychisch kranken Patient*innen stecken. Diese Potentiale werden wir weiter heben und niedrigschwellige Angebote ausbauen.

CDU/CSU

Die Fachkräfte der Sozialen Arbeit nehmen bereits heute eine wichtige Rolle bei der Versorgung von Patientinnen und Patienten etwa im ambulanten aber auch im stationären Gesundheitsversorgungsbereich ein. Der Einsatz dieser Fachkräfte ist auch in der psychiatrischen Versorgung etabliert, etwa im Hinblick auf die sozialrechtliche Beratung oder die nachstationäre Behandlungssituation. An diesen Strukturen und Möglichkeiten wollen wir als CDU und CSU festhalten. Dabei wollen wir uns grundsätzlich davon leiten lassen, dass der Einsatz dieser Fachkräfte ihren erlernten Tätigkeitsbereichen entsprechen. Hier muss aus unserer Sicht nach wie vor das Wohl der Patientinnen und Patienten im Mittelpunkt stehen.

FDP

Wir wollen eine verstärkte Aufklärung über psychische Gesundheit an Schulen. Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter sollen an jeder Schule verfügbar sein. Außerdem fordern wir eine Kampagne der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zur Entstigmatisierung psychischer Krankheiten. Die Stigmatisierung psychischer Erkrankungen führt dazu, dass Menschen zu spät eine Behandlung beginnen, unter Diskriminierung leiden und langsamer genesen. Aufklärung erleichtert es den Betroffenen, sich frühzeitig Hilfe zu holen und so schneller zu genesen. Bei der medizinischen Akutversorgung ist wichtig, dass diese nach dem anerkannten Stand der Wissenschaft erfolgt.

Grüne

Wir sind für eine Weiterentwicklung der Kompetenz- und Aufgabenverteilung im Gesundheitswesen. Wir GRÜNE unterstützen daher Ihren Vorschlag. Voraussetzung ist, dass die jeweiligen Fachkräfte in der Aus- und Weiterbildung die notwendige Kompetenz erworben haben. Hierzu wollen wir entsprechende berufsrechtliche Regelungen schaffen. Darüber hinaus streben wir den verstärkten Aufbau von ambulant-stationären Gesundheitszentren an, in denen verschiedene Berufe – darunter auch Fachkräfte der sozialen Arbeit – unter einem Dach zusammenarbeiten können.

Linke

Ja, das halten wir für sinnvoll. Insbesondere Prävention und Rehabilitation sind die Felder, in denen wir uns von einer Mitarbeit von Fachkräften Sozialer Arbeit positive Effekte versprechen. In der akuten Behandlung selbst sehen wir da weniger Ansatzpunkte, allerdings muss die Begleitung der Patient*innen nach einer akuten stationären Behandlung bereits im Krankenhaus geplant werden, um wirksam zu sein. Die stationsäquivalente Behandlung (StäB) hingegen im heimischen Setting wurde von Anfang an in multiprofessionellen Teams unter Einbezug der Sozialen Arbeit geplant. Hier würden uns zur Weiterentwicklung der StäB sehr Ihre Erfahrungen und Best-Practice-Modelle interessieren. In der ambulanten psychiatrischen Behandlung sollte eine Integration der Sozialen Arbeit angegangen werden.

SPD

Bei der Betreuung psychisch kranker Menschen kommt es vielfach nicht nur auf das unmittelbare psychotherapeutische Angebot an, sondern auch auf eine gezielte Unterstützung im Alltag. Oft sind gerade eine aufsuchende Unterstützung oder Stabilisierung des Patienten/der Patientin in dessen/deren Setting vielversprechend. Wir haben aber auch andere Patient*innen, bei den es unmittelbar darauf ankommt, eine Distanz zu ihrem Lebensumfeld aufzubauen, um substanzielle Fortschritte zu machen. Maßnahmen der Prävention, Akutversorgung, Rehabilitation bis hin zur Nachsorge schließen vielfältige unterstützende Akteure ein, die derzeit noch auf zum Teil verschiedenen Finanzierungsgrundlagen operieren. Wir setzen hier vor allem auf die Etablierung von Komplexleistungen für eine berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung, wie sie derzeit noch im G-BA für schwer psychisch kranke Patient*innen erarbeitet werden. Derartige Formen der Zusammenarbeit versprechen generell eine adäquate Versorgung von psychisch kranken Menschen und sind für uns als SPD ein Leitmotiv.

CDU/CSU

Als CDU und CSU wollen wir an dem Ziel einer bedarfsgerechten und flächendeckenden Grund- und Regelversorgung durch unsere Krankenhäuser festhalten. Dabei sind die entsprechenden Fachkräfte so einzusetzen, dass diese Ziele auch tatsächlich erreicht werden können. In vielen Bereichen funktioniert das bereits heute unter anderem mit einem geeigneten Einsatz von Fachkräften im Bereich der stationären, aber auch nachstationären Versorgung sehr gut. Wir fordern deshalb, die für die Sicherstellung einer bedarfsgerechten stationären Versorgung der Bevölkerung im Rahmen der Krankenhausplanung zuständigen Bundesländer auf, die Versorgungsangebote in den Kliniken unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Versorgungsbedarfs und der Einbeziehung von Fachkräften der Sozialen Arbeit angemessen weiterzuentwickeln.

FDP

Wir Freie Demokraten wollen allen Menschen eine wohnortnahe und qualitativ hochwertige medizinische Versorgung sichern. Um jeder Patientin und jedem Patienten die bestmögliche Versorgung zu garantieren, brauchen Krankenhäuser ausreichend Personal und Ressourcen. Die konkrete Personalplanung der Krankenhäuser sollte aber nicht von der Bundespolitik vorgegeben werden.

Grüne

Für die Arbeit mit Menschen braucht es ausreichend Zeit und gute Arbeitsbedingungen. Ein wesentlicher Baustein ist dafür genügend Personal. Wir GRÜNE wollen durch verbindliche Personalbemessungsinstrumente – auch in der Langzeitpflege –, mehr Mitsprache bei der Arbeitszeit und die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie attraktive Arbeitsbedingungen schaffen, damit mehr Menschen gerne in sozialen Berufen arbeiten.

Linke

Im Krankenhaus können akute somatische und psychiatrische Krankheiten behandelt werden. Was das Krankenhaus oft bisher nicht leisten kann, ist die Verbesserung der Lebensbedingungen, die aber notwendig wäre, um erneute Erkrankungen und Einweisungen zu verhindern. Die Zusammenarbeit der Krankenhäuser mit den kommunal organisierten Trägern der Sozialen Arbeit ist verbesserungsfähig. Wir könnten uns sehr gut vorstellen, in die Anforderungen zur Strukturqualität der Krankenhäuser zwingend die Soziale Arbeit zu berücksichtigen. Dies muss natürlich abhängig gemacht werden von der Größe und von dem Leistungsspektrum des Krankenhauses. Hier streben wir klare Anforderungen über Anzahl des vorzuhaltenden Personals sowie der notwendigen Qualität der Ausbildung an (Personalbemessung).

SPD

Die SPD hat sich sehr lange und beharrlich für einen verbindlichen Rechtsanspruch für Patient*innen auf ein strukturiertes und interdisziplinäres Entlassmanagement im Krankenhaus eingesetzt. Es ist ganz entscheidend der SPD zu verdanken, dass dieser Rechtsanspruch gesetzlich verankert werden konnte – mit dem Ziel, Versorgungsbrüche insbesondere nach einem stationären Aufenthalt zu vermeiden. Mit dem Rahmenvertrag über ein Entlassmanagement beim Übergang in die Versorgung nach Krankenhausbehandlung haben der Spitzenverband Bund der Krankenkassen, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft diesen Rechtsanspruch konkretisiert. Das Entlassmanagement wird danach durch das Krankenhaus in multidisziplinärer Zusammenarbeit sichergestellt. Fachkräfte der Sozialen Arbeit schließt das ebenso ein wie medizinische und therapeutische Fachkräfte, das Pflegepersonal, die Krankenhausapotheker*innen und die weiteren am Entlassmanagement beteiligten Berufsgruppen. Die Kompetenz der Sozialen Arbeit ist dabei unverzichtbar, beispielsweise wenn es um die sozialrechtliche Beratung von Patient*innen zu Fragen oder Ansprüchen anderer Leistungssysteme jenseits von Gesundheit und Pflege geht. Die SPD wird sich dafür einsetzen, dass diese Kompetenz auch zum Tragen kommt.

CDU/CSU

An dem System einer ambulanten und stationären Versorgung wollen wir grundsätzlich festhalten, wenngleich wir unseren bereits eingeschlagenen Weg einer stärkeren Vernetzung dieser Versorgungsbereiche fortsetzen wollen. Dabei hat sich beispielsweise der Ausbau von Portalpraxen an Kliniken bewährt, um die Notaufnahmen zu entlasten. Außerdem wollen wir digitale Versorgungsketten ausbauen, um Informationslücken zwischen Praxis und Krankenhaus zu beseitigen und dadurch etwa unnötige Doppeluntersuchungen zu vermeiden. Wir unterstützen weitere Umstrukturierungen, etwa in Bezug auf den ambulanten Versorgungsbereich, wenn das zu einer Verbesserung der Versorgungssituation und insbesondere einer Entlastung der dort tätigen Akteure führt.

FDP

Wir Freie Demokraten setzen uns dafür ein, dass jede Patientin und jeder Patient die beste Versorgung erhält. Dafür muss die Gesundheitsversorgung künftig umfassend, regional und patientenzentriert gedacht werden. Wir wollen die künstliche Sektorenbarriere zwischen dem ambulanten und dem stationären Versorgungsbereich konsequent abbauen und die Verzahnung und Vernetzung aller Versorgungsbereiche weiterentwickeln. Den Rettungsdienst wollen wir modernisieren und die Notfallversorgungsstrukturen bedarfsgerechter und vernetzter gestalten. Integrierte Gesundheitszentren sollen dabei unterstützen, die regionale Grundversorgung mit ambulanten und kurzstationären Behandlungen zu sichern. Die Bedürfnisse des ländlichen Raums mit seiner besonderen Versorgungsstruktur sollen durch entsprechende Programme berücksichtigt werden. Wir lassen uns weiterhin vom Grundsatz „ambulant vor stationär“ leiten.

 

Wir setzen uns für die Übernahme von ärztlichen Tätigkeiten durch erfahrenes Pflegepersonal ein. Wir wollen diese Kompetenzen dauerhaft und rechtssicher bei den Pflegefachkräften verankern. Die Substitution und Delegation von definierten ärztlichen Leistungen an Pflegefachkräfte, vor allem mit akademischer Ausbildung, soll unter sicheren Rechts- und Haftungsverhältnissen ermöglicht werden. Damit tragen wir der Situation im Arbeitsalltag Rechnung und werten den Beruf auf.

Grüne

Seit einigen Jahren wird verstärkt über so genannte Patient*innen-Lotsen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung diskutiert. Wir sehen hier ein wichtiges Instrumentarium, um Versorgungslücken und -brüche insbesondere auch an den Sektorengrenzen zu vermeiden, ein besseres Case-Management und eine bessere Beratung zu unterstützen. Dies ist auch ein wichtiges künftiges Tätigkeitsfeld für Fachkräfte der sozialen Arbeit. Für den Erfolg von Versorgungsprozessen ist die Einbindung der Patient*innen und ggf. ihrer Angehörigen von großer Bedeutung. Wir sind für einen Leistungsanspruch im SGB V. Dieser könnte beispielsweise im §140a des SGB V geregelt werden.

Linke

Wir wollen eine Versorgung aus einer Hand und ein berufsübergreifendes Arbeiten fördern. Regionalen Gesundheitszentren bilden wichtige Schnittstellen zu anderen Versorgungsbereichen wie Jugendhilfe, Eingliederungshilfe, Suchthilfe und weiteren Angeboten. Sie sollen auch präventiv und gemeinwesensorientiert arbeiten, gerade in Bezug auf die sozialen, ökonomischen und ökologischen Voraussetzungen von Gesundheit. Verschiedene neue Projekte in Deutschland verstehen sich explizit als Stadtteilgesundheitszentren (z.B. Poliklinik Veddel im Hamburg und das Gesundheitskollektiv in Berlin). Hier geht es nicht nur um die Behandlung erkrankter Menschen, sondern auch um Gesundheitsförderung und Prävention in der Region. Die Zusammenarbeit mit anderen Akteuren der aufsuchenden Sozialarbeit spielt hier eine große Rolle, ebenso die Zusammenarbeit mit der kommunalen Verwaltung und anderen Gesundheitsberufen sowie der Altenpflege. Das ist ein wichtiger Schritt hin zu einem umfassenden Verständnis von Gesundheit, das auch die soziale Dimension berücksichtigt und der Integration der Gesundheitsförderung in allen Lebensbereichen. Insbesondere in diesem Verständnis von Gesundheitsversorgung kann soziale Arbeit eine sehr wichtige Rolle spielen.

SPD

In der Tat ist es leider so, dass wir noch immer die längst bekannten Versorgungsbrüche zwischen ambulanter, stationärer, rehabilitativer und pflegerischer Versorgung zu beklagen haben. Eine bessere Kooperation und Verzahnung der verschiedenen Versorgungsangebote sind vor allem über die nach wie vor bestehenden Sektorengrenzen hinweg dringend erforderlich. Die SPD tritt dafür ein, die Versorgungsstrukturen so umzubauen, dass Patient*innen in ihrem
Mittelpunkt stehen. Gute Vorschläge dazu liegen seit langem auf dem Tisch. Sie waren mit der CDU/CSU aber bisher nicht umsetzbar. Das betrifft auch die dringend notwendige Reform der Notfallversorgung. Die psychosoziale und sozialrechtliche Beratung von Patient*innen hat in einem patientenzentrierten Versorgungssystem einen wichtigen Stellenwert. Mit Blick auf den geforderten Leistungsanspruch für psychosoziale und sozialrechtliche Beratung im ambulanten Bereich gegenüber der GKV dürfen aber einerseits die bereits bestehenden vielfältigen Beratungsangebote und andererseits die Finanzierungsverantwortung der unterschiedlichen Kostenträger nicht außer Acht bleiben.

 

CDU/CSU

Die interne Organisation und der Einsatz von unterschiedlichen Fachkräften fällt in den jeweiligen Zuständigkeitsbereich der Kliniken bzw. der Krankenhausträger. Von Seiten der Bundespolitik geben wir zwar Rahmenvorgaben vor, etwa im Hinblick auf die Einhaltung von Qualitätsstandards oder in Bezug auf die Einhaltung von Pflegepersonaluntergrenzen. Darüberhinausgehende Vorgaben zur Personalplanung finden hingegen nicht statt. Das DRG-System sorgt für eine ausreichende Finanzierungsgrundlage auf der Seite der Leistungsfinanzierung. Hinzu kommen Zusatzentgelte für besonders aufwändige Leistungen, die keinen direkten Bezug zur Fallpauschale haben. Grundsätzlich wollen wir als CDU und CSU weiterhin an dem Anspruch von Versicherten auf ein Versorgungsmanagement, insbesondere zur Lösung von Problemen beim Übergang in die verschiedenen Versorgungsbereiche gemäß § 11 Absatz 4 SGB V, festhalten. Dabei umfasst die Krankenhausbehandlung auch das Entlassungsmanagement zur Unterstützung einer sektorenübergreifenden Versorgung der Versicherten beim Übergang in die Versorgung nach einer Krankenhausbehandlung gem. § 39 Absatz 1a SGB V.

FDP

Wir Freie Demokraten fordern eine nachhaltige Verbesserung der Investitionsfinanzierung für maximalversorgende und kleinere spezialisierte Krankenhäuser. Nur so können wir die bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Versorgung aller Bürgerinnen und Bürger sicherstellen. Höhere Qualität muss durch das Vergütungssystem belohnt werden. Die Strukturreform im stationären Sektor muss verantwortungsvoll weiterentwickelt und Fehlanreize für eine Überversorgung sowie ein Überangebot an Krankenhausleistungen müssen bereinigt werden. Eine Ungleichbehandlung von privaten, öffentlichen und konfessionellen Trägern lehnen wir genauso entschieden ab wie eine Planungshoheit der Krankenkassen für die Versorgungsstrukturen.

Grüne

Wir GRÜNE wollen die Vorgaben des § 112 SGB V insbesondere zur Rahmenvereinbarung von GKV-SV und DKG verbindlicher ausgestalten. In diese Rahmenvereinbarung sollen auch konkrete bundesweite Finanzierungsregeln zu Leistungen Sozialer Arbeit im Krankenhaus aufgenommen werden. Außerdem halten wir eine Reform der Notfallversorgung für notwendig, die zu einer besseren Finanzierung und einer besseren Versorgung bei Notfällen führt. Nötig ist eine Ergänzung der Fallpauschalen um eine fallzahlunabhängige Finanzierung der Betriebskosten von Notfalleinrichtungen. Auch dies soll dazu führen, dass die Leistungen Sozialer Arbeit im Krankenhaus verlässlicher finanziert werden.

Linke

Es braucht tatsächlich nicht nur im Bereich Sozialer Arbeit eine solide Finanzierungsgrundlage, sondern eine Reform der Krankenhausfinanzierung insgesamt. Wir sprechen uns für Selbstkostendeckung statt DRGs aus; damit keine gegenteiligen Anreize zu wenig Personal und schlechter Bezahlung bestehen (vgl. BT-Drucksache 19/26168, Antrag DIE LINKE. „Systemwechsel im Krankenhaus – Gemeinwohl statt Kostendruck und Profite“). Den Bereich der Notaufnahmen heben Sie hier völlig zu Recht hervor. Denn dort kommen viele Patient*innen an, die keine stationäre Aufnahme benötigen und auf die ambulante Versorgung verwiesen werden. Wenn die Soziale Arbeit also nur für die aufgenommenen Patientinnen und Patienten zuständig wäre, würden viele Menschen, denen gut geholfen werden könnte, „unter dem Radar“ bleiben.

SPD

Die Bedeutung einer qualifizierten Sozialberatung in den Krankenhäusern und deren angemessenen Finanzierung steht für die SPD außer Frage. Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Die SPD wird die bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen für die Tätigkeit der Sozialdienste in Krankenhäusern, insbesondere § 112 SGB V, überprüfen und gesetzgeberischen Handlungsbedarf beraten.

CDU/CSU

Wir als CDU und CSU wollen eine soziale Teilhabe für alle sicherstellen. Dabei sehen wir die Förderung sozialer Teilhabe als einen wichtigen Aspekt der Gesundheitsprävention. Für uns sind die gezielte Gesundheitsförderung und Prävention in jedem Lebensalter von entscheidender Bedeutung. Damit diese Ziele vor Ort auch gut und effektiv umgesetzt werden können, haben wir den Kommunen mehr Mitgestaltungsmöglichkeiten bei der Ausrichtung der unter anderem pflegerischen Versorgungsangebote oder der Angebote vor Ort, die sich gezielt an ältere Menschen richten, im Rahmen der Versorgungsverträge ermöglicht. Wir unterstützen die Krankenkassen, ihren Versicherten qualitätsgesicherte Angebote zur Gesundheitsförderung und Prävention in ihrer Nähe zu vermitteln und diese zu bezuschussen. Die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Präventionsgesetz sind vor Ort in Teilen unterschiedlich erfolgt. Alle Kommunen haben jedoch die Möglichkeit bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung entsprechende Fördermittel des GKVBündnisses für Gesundheit zu beantragen. In dieser Wahlperiode haben wir die Grundlage dafür geschaffen, es den Krankenkassen zu erleichtern, durch den Innovationsfonds geförderte Versorgungsinnovationen auf freiwilliger Basis in Selektivverträge zu überführen.

FDP

Die soziale Teilhabe älterer Menschen ist für uns als Freie Demokraten für ein gutes gesellschaftliches Miteinander unabdingbar. Älteren Menschen muss Teilhabe in allen Bereichen des sozialen Lebens ermöglicht werden.

 

Deshalb fordern wir die vollständige und umfassende Barrierefreiheit im öffentlichen Raum, denn barrierefreie Mobilität ist Bewegungsfreiheit. Von ihr profitieren ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen, Familien mit Kindern und letztlich wir alle, denn Einschränkungen der Mobilität erfährt zeitweise jede und jeder Einzelne. Darüber hinaus fordern wir mehr barrierefreien oder -armen Wohnraum in Bestand und Neubau. So wollen wir Menschen ermöglichen, möglichst lange selbstbestimmt in ihrem gewohnten Umfeld leben zu können.

 

Außerdem wollen wir ein zweites Bildungssystem schaffen, mit dem sich Menschen auch im Ruhestand unbürokratisch weiterbilden können. Ältere Menschen sollen auch in Alten- oder Seniorenwohnheimen Zugang zum schnellen Internet haben. Um digitale Teilhabe für alle Altersgruppen und eine intuitive Bedienbarkeit für alle Internetnutzenden gleichermaßen zu ermöglichen, wollen wir öffentliche Stellen verpflichten, ihre digitalen Angebote standardmäßig barrierearm und idealerweise barrierefrei anzubieten.

Grüne

Wir GRÜNE setzen uns auch für ein Bundesprogramm lebenswerte und inklusive Quartiere für alle Generationen ein. Den Grundgedanken eines besseren Miteinanders für Jung und Alt beinhaltet auch das Konzept des Netzwerks „WHO Global Network of Age-friendly Cities and Communities“ (AfC), das wir unterstützen und für seine Weiterverbreitung sorgen. Es geht um einen generationenfreundlichen Ansatz auch für ältere Menschen in Stadt und Land und im digitalen Raum. Den wollen wir mit einem Programm fördern, bei dem Ansprechstellen und Gemeindezentren über altersgerechtes Wohnen, Weiterbildungsangebote, Pflege und soziale Sicherung sowie Möglichkeiten, sich im Dorf oder im Stadtteil zu engagieren, informieren. Hierbei ließe sich die Soziale Arbeit mit ihrer Expertise äußerst sinnvoll einbinden.

Linke

Wir wollen ein eigenständiges Teilhabegesetz für Senior*innen, das den Rechtsanspruch auf volle soziale Teilhabe, zum Beispiel den Anspruch auf barrierefreies Wohnen und wohnortnahe Gesundheitsversorgung im Alter festschreibt und die Kommunen dafür in die Pflicht nimmt. Es soll die bisherigen Leistungen und Angebote aus Paragraf 71 SGB XII aufnehmen und unter den Aspekten der Selbstbestimmung und Selbstermächtigung weiterentwickeln.

Erstrebenswert ist unter anderem ein infrastrukturell erschlossenes Wohnumfeld mit genügend Versorgungs- und Gemeinschaftszentren, das zur aktiven Teilnahme und Teilhabe einlädt, soziale Nähe fördert und Isolation vorbeugt. DIE LINKE befürwortet aber auch präventive Hausbesuche für ältere und alte Menschen als freiwillig nutzbares Angebot. Wir wollen diese Besuche themenübergreifend mit Beratungsleistungen aus einer Hand verbinden, feste Ansprechpersonen, ausgestattet mit Kompetenzen, Unterstützung auch praktisch einzuleiten. Pflegestützpunkte und Sozialverbände könnten die vermittelnde Plattform und als kommunales Angebot sollen diese Besuche gebührenfrei sein.

SPD

Gerade in unserer älter werdenden Gesellschaft, in der zudem viele ältere Menschen allein leben, sieht die SPD das große Potential der Sozialen Arbeit in der Altenhilfe. Die Dienste der Altenhilfe decken ein großes Spektrum ab, das von Beratungsstellen über Rehabilitation, Suchtprävention, der Versorgung von Obdachlosen bis hin zur Pflegeberatung und Krankenhaussozialarbeit reicht. Aus Sicht der SPD ist es wichtig, diese große Bandbreite der Sozialen Arbeit für ältere Menschen zu erhalten und auszubauen. Bei der Frage der Verankerung eines gesetzlichen Leistungsanspruchs zu Sozialer Arbeit muss deshalb u. a. geprüft werden, ob damit die Vielfalt der Angebote ausreichend berücksichtigt wird. Ziel sollte ein

CDU/CSU

Bereits heute leisten die Fachkräfte der Sozialen Arbeit im Hinblick auf die sozialen Aspekte von Pflegebedürftigkeit einen entscheidenden Beitrag. Dazu gehören nicht nur die Betreuungs- und Unterstützungsleistungen, sondern auch die Maßnahmen zur Förderung der sozialen Teilhabe etwa von älteren Bürgerinnen und Bürgern. Hinzu kommen psychosoziale Aspekte, die eine immer größere Rolle spielen. Wir werden auch weiterhin die Unterstützungsmaßnahmen vor Ort sowie den Einsatz von qualifizierten Fachkräften in diesem Bereich fördern. Das sollte aus unserer Sicht auch etwa im Bereich der Beratungsstellen oder der Krisendienste erfolgen. Unabdingbar sollte dabei eine enge Verzahnung der einzelnen Sozialversicherungszweige sein.

FDP

Pflegebedürftigkeit kann jede und jeden treffen – ob durch Unfall, Krankheit oder im Alter. Dann vertrauen wir auf eine menschliche und qualitativ hochwertige Pflege. Allerdings haben wir in Deutschland einen dramatischen Mangel an Pflegefachkräften, die dadurch oftmals überlastet sind und den eigenen Ansprüchen an ihre Arbeit nicht gerecht werden können. Das ist frustrierend und führt nicht selten zu Burn-out und zur Berufsaufgabe. Wir Freie Demokraten wollen dem entgegenwirken und wieder mehr Zeit für Zuwendung ermöglichen – durch einen umfassenden Bürokratieabbau, bessere Arbeitsbedingungen und die Nutzung digitaler Potentiale im Pflegebereich. Wichtig ist uns dabei vor allem eines: Die beruflich Pflegenden an zentraler Stelle in die Erarbeitung der nötigen Reformen einzubinden und so ihre fachliche Expertise zu nutzen.

 

Inwiefern Fachkräfte der Sozialen Arbeit hier eingebunden werden können, ist zu prüfen. Wichtig ist, dass die Rahmenbedingungen in der Pflege dem anerkannten Stand der Wissenschaft entsprechen.

Grüne

Auch für uns GRÜNE ist Interdisziplinarität ein wichtiges Entwicklungsziel. Eine sinnhafte Aufgabenteilung und interdisziplinäre Zusammenarbeit sind elementare Bausteine, um den Herausforderungen einer älter werdenden Gesellschaft angemessen zu begegnen. Wir sehen ein Case-Management als geeigneten Schritt, um Pflege- und Unterstützungsbedarfe adäquat zu erheben, Pflegebedürftige und Angehörige zu informieren, zu beraten und dabei zu unterstützen, die Versorgung zusammenzustellen und zu organisieren. Eine interdisziplinäre Zusammenarbeit der Professionen kann in diesem Bereich sehr gewinnbringend für kommunale Versorgungsnetze sein. 

Linke

DIE LINKE setzt sich konsequent dafür ein, den teilhabeorientierten Pflegebegriff voll umzusetzen. Das bedeutet: alle Bereiche der Pflegebegutachtung müssen bedarfsdeckend mit Leistungen hinterlegt sein. Qualitätsgesicherte soziale Arbeit gehört dazu. In regionalen Gesundheitszentren, Pflegestützpunkten, Seniorentreffs sowie in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen wird mehr gute Beratung und Alltagsunterstützung gebraucht. Daneben wollen wir mehr Fachkräfte für Sozialarbeit in allen Einrichtungen, auch in den Sozialdiensten der Krankenhäuser. DIE LINKE befürwortet einen breiten öffentlichen Dialog über die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen für ein eigenständiges Profil von Sozialarbeit in der Altenpflege. Insbesondere in aufsuchender Arbeit im Vorfeld oder zu Beginn einer Pflegesituation, in der Unterstützung pflegender Angehöriger und in sektorenübergreifenden Versorgungssettings sehen wir Handlungsfelder.

SPD

Pflegebedürftige haben gemäß § 7 a SGB XI einen Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch einen Pflegeberater oder eine Pflegeberaterin bei der Auswahl und Inanspruchnahme von bundes- oder landesrechtlich vorgesehenen Sozialleistungen sowie sonstigen Hilfeangeboten, die auf die Unterstützung von Menschen mit Pflege-, Versorgungs- oder Betreuungsbedarf ausgerichtet sind. Zur Pflegeberatung gehört auch das Erstellen und Überwachen eines individuellen Versorgungsplans mit den im Einzelfall erforderlichen Sozialleistungen und gesundheitsfördernden, präventiven, kurativen, rehabilitativen oder sonstigen medizinischen sowie pflegerischen und sozialen Hilfen. Die Pflegeberatung erfordert und umfasst demnach Kompetenz in der Sozialen Arbeit. Die Pflegekassen setzen dafür entsprechend qualifiziertes Personal ein, insbesondere Pflegefachkräfte, Sozialversicherungsfachangestellte oder Sozialarbeiter mit der jeweils erforderlichen Zusatzqualifikation. Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen hat Richtlinien zur Durchführung der Pflegeberatung und Empfehlungen zur erforderlichen Anzahl, Qualifikation und Fortbildung von Pflegeberaterinnen und Pflegeberatern erlassen.

 

CDU/CSU

Wir haben in Deutschland eine freiwillige, unabhängige, staatliche Asylverfahrensberatung (AVB) etabliert. Dabei soll sichergestellt werden, dass Asylsuchende über den Ablauf und den Inhalt des Asylverfahrens informiert sind und in dessen Verlauf beraten und unterstützt werden. Für uns als CDU und CSU ist es wichtig, dass Asylsuchende die Verfahren und Verfahrensschritte verstehen, ihre Rechte und Pflichten effektiv wahrnehmen und Handlungsoptionen einschätzen können. An diesem Beratungsverfahren durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wollen wir grundsätzlich festhalten und haben dies auch gesetzlich in § 12a des Asylgesetzes verankert. Zusätzlich ist hier verankert, dass alle Asylsuchende in Einzelgesprächen eine individuelle Asylverfahrensberatung erhalten können, die nicht nur über das Bundesamt, sondern auch durch Wohlfahrtsverbände durchgeführt werden kann. An dieser grundsätzlichen Systematik wollen wir festhalten.

FDP

Wichtig ist, dass jeder Asylsuchende den optimalen Zugang zu entsprechenden Informationen hat. Für uns Freie Demokraten ist das Grundrecht auf Asyl für politisch Verfolgte unantastbar. Dazu gehört auch die politische Verfolgung aus religiösen Gründen oder aufgrund der sexuellen Identität. Menschen, die vor Krieg und Verfolgung fliehen, sollten keine langwierigen Verfahren durchlaufen. Wir wollen weniger Bürokratie, schnellere Verfahren und klarere Regeln. Dabei wollen wir zwischen politisch Verfolgten, Kriegsflüchtlingen und dauerhaften Einwanderern unterscheiden. Für Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge wollen wir einen eigenen unbürokratischen Status schaffen – einen vorübergehenden humanitären Schutz, der auf die Dauer des Krieges begrenzt ist. Nach Identitätsfeststellung soll dieser Status unkompliziert verliehen und damit das Asylsystem massiv entlastet werden. Kriegsflüchtlinge sollen dabei nach Beendigung des Krieges in der Regel in ihr Heimatland zurückkehren. Die Kompetenzen von Bund und Ländern sollten klar getrennt werden. Der Bund sollte für alle Fragen des Schutzstatus und der Beendigung des Aufenthaltes einschließlich der Abschiebung zuständig sein, damit sich die Länder auf die Aufgabe der Integration konzentrieren können. Besonders vulnerable Gruppen, zum Beispiel Verfolgte aus religiösen Gründen oder aufgrund sexueller Identität, brauchen sichere Verfahren und eine sichere Unterbringung sowie im Fall sogenannter sicherer Herkunftsländer eine besondere Rechtsberatung, um Anträge form- und fristgerecht stellen zu können.

Grüne

Wir GRÜNE wollen, dass Asylverfahren in Deutschland rechtssicher, fair und transparent gestaltet sind und eine Entscheidung in angemessener Zeit erfolgt. Dafür muss die Identifizierung besonderer Schutzbedarfe vor der Anhörung erfolgen. Insbesondere die Berücksichtigung erlittener geschlechtsspezifischer Verfolgung und die dazugehörige Beratung im Asylverfahren sind zu gewährleisten. Wir wollen dafür sorgen, dass es zügig zu einer Entscheidung über den Aufenthaltstitel kommt, damit Menschen früh verbindliche Gewissheit haben. Dazu gehören eine ausreichende personelle Ausstattung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie ein funktionierendes Qualitätsmanagement. Wir wollen eine nichtstaatliche unabhängige Asylverfahrensberatung für alle Asylsuchenden, von der Ankunft bis zum Abschluss des Asylverfahrens, sicherstellen.

Linke

Wie sich aus Anfragen der Fraktion DIE LINKE ergibt (zuletzt Bundestagsdrucksache 19/28109), erwies sich im Jahr 2020 fast ein Drittel aller gerichtlich überprüften Asylbescheide als rechtswidrig, bei afghanischen Flüchtlingen lag diese Fehlerquote sogar bei 60 Prozent. Statt die bewährte unabhängige Beratungsstruktur auszubauen, wurde zuletzt eine nur eingeschränkte Verfahrensberatung durch das BAMF selbst flächendeckend realisiert. Das ist fatal, denn die behördliche Beratung kann das unabhängige Beratungsangebot in keiner Weise ersetzen. Viele wichtige Beratungsleistungen sind den BAMF-Beratenden rechtlich untersagt, den Geflüchteten gegenüber erscheinen sie in keiner Weise als neutral und staats-unabhängig (siehe hierzu im Detail Anfragen der Fraktion DIE LINKE, Bundestagsdrucksachen 19/25337 und 19/19535). Nach unserer Auffassung sollte das BAMF nur über das Asylverfahren an sich und über behördliche Abläufe informieren. Wir fordern eine flächendeckende unabhängige Asylverfahrensberatung durch Wohlfahrtsverbände und Vereine, die öffentlich finanziert sein muss. Pauschale Asyl-Widerrufsprüfungen darf es nicht geben. Die Qualität der Asylprüfung und internen Kontrolle muss deutlich verbessert werden, um die Vielzahl der rechtswidrigen und fehlerhaften Bescheide des BAMF wirksam zu reduzieren.

SPD

Wir wollen gründliche und sorgfältige Asylverfahren. Es soll schnell und rechtssicher entschieden werden, wer in Deutschland Schutz bekommt. Wir haben in dieser Wahlperiode bereits in einem ersten Schritt eine Asylverfahrensberatung gesetzlich verankert. Allerdings wollten und wollen wir eine flächendeckende und von staatlichen Strukturen unabhängige (von Wohlfahrtsverbänden und zivilgesellschaftlichen Organisationen bereitgestellte) Asylverfahrensberatung umsetzen. Daran halten wir fest. Die unabhängige Asylverfahrensberatung kann einen Beitrag dazu leisten, richtige Entscheidungen zu erhalten und die Klagequote zu senken. Sie hilft dabei, dass alle relevanten Informationen schon zu Beginn des Verfahrens auf den Tisch kommen. Dafür benötigen die Wohlfahrtsverbände Zugang zu Aufnahmeeinrichtungen sowie eine angemessene Ausstattung mit Räumlichkeiten, Sach- und Personalmitteln.

 

Deutschen Berufsverbandes für Soziale Arbeit (DBSH):

CDU/CSU

CDU und CSU begrüßen es, wenn soziale Träger entsprechende Datenbanken anlegen. Als vorbildlich sehen wir hier die Transparenzstandards der großen kirchlichen Wohlfahrtsverbände Caritas und Diakonie. Die Einführung von gesetzlich verpflichtenden Transparenzdatenbanken über Gehälter und Mittelverwendungen für Träger sehen wir angesichts der vielfältigen Einsatzfelder Sozialer Arbeit als große Herausforderung an und werden mögliche Regelungen prüfen. Im Bereich der Projektförderung seitens des Bundes sind wir schon einen Schritt weiter, hier wird die Transparenz bzgl. der Verwendung öffentlicher Mittel grundsätzlich über die haushaltsrechtlichen Regelungen der BHO (insbesondere §§ 23,44 BHO) sichergestellt.

FDP

Wir Freie Demokraten stehen für eine Politik, die Transparenz eine hohe Bedeutung zumisst. Das gilt für alle Politikbereiche und auch für die Soziale Arbeit. Dort, wo eine sachgerechte Steigerung der Transparenz möglich ist, können solche Regelungen sinnvoll sein.

Grüne

Insbesondere weil es im sozialen Bereich in der Regel um die Verwendung öffentlicher Gelder geht, können wir GRÜNE uns Transparenzregeln bezüglich der Gehälter und der Verwendung der eingesetzten Mittel gut vorstellen.

Linke

Die LINKE will zuvorderst die Interessen der zu versorgenden Menschen und der dort Beschäftigten schützen. Deshalb wollen wir vor allem Privatisierungen sozialer Dienstleistungen verhindern und zurücknehmen. Das erfordert eine bedarfsgerechte Finanzausstattung der Länder und Kommunen. Verbindliche, bundesweite Transparenzregelungen über die Verwendung öffentlicher Mittel unterstützen wir. Zugleich müssen Menschen, die Missstände aufdecken, geschützt werden. DIE LINKE fordert ein Whistleblower-Gesetz, das ebenso einen Schutz vor strafrechtlicher Verfolgung sowie einen medienrechtlichen Schutz und einen Anspruch auf Schadensersatz für etwaige Repressalien beinhaltet.

SPD

Die wesentlichen Akteure der Sozialwirtschaft agieren aktuell oft auf einem umkämpften und milliardenschweren Markt. Deshalb besteht die Gefahr, dass sie sich immer mehr wie Manager kommerzieller Firmen verhalten. Wir setzen uns deshalb für mehr Transparenz in der Sozialwirtschaft ein. Ein Mittel dafür ist die Einführung einer Transparenzdatenbank über Gehälter und Mittelverwendungen gemäß dem Beispiel der „Transparenzdatenbank in Mecklenburg-Vorpommern“. Gewinnmaximierung und Kostenminimierung dürfen nicht das Maß aller Dinge sein. Auch in der Sozialwirtschaft wird zu viel „auf Kante genäht“. Das wollen wir ändern. Mit neuer Akzeptanz und neuer Begeisterung sowie neuem Respekt für demokratische Institutionen wollen wir für mehr Transparenz und Beteiligung sorgen.

 

CDU/CSU

CDU und CSU lehnen den Einsatz von prekär beschäftigten Honorarkräften strikt ab. Die entsprechenden Rahmenbedingungen werden beispielsweise im Rahmen der Ausschreibung über die haushaltsrechtlichen Vorgaben oder Förderrichtlinien festgelegt. Die Förderrichtlinie zur Durchführung der „Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung“ für Menschen mit Behinderungen bzw. die neue Verordnung zur Weiterführung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung, die ab 2023 für die Förderung gilt, leisten hier einen Beitrag

FDP

Grundsätzlich lässt das europäische und nationale Vergaberecht die Beauftragung von Nachunternehmern durch den Auftragnehmer zu. Dies ist begrüßenswert, da so eine Mitwirkungsmöglichkeit für kleinere Betriebe auch in großen öffentlichen Aufträgen eröffnet wird. Allerdings gilt für Auftragnehmer aller Stufen § 128 GWB uneingeschränkt. Kommt also der Hauptauftragnehmer Kontrollpflichten, die beispielsweise im Mindestlohngesetz normiert sind, im Verhältnis zu seinen Nachunternehmern nicht nach, kann dies in jeder Phase des Vergabeverfahrens sogar einen Ausschlussgrund i.S.v. § 124 Absatz 1 Nr. 1 GWB bedeuten. Die konsequente Nutzung derartiger bereits bestehender Möglichkeiten durch die öffentlichen Auftraggeber sollte Vorrang vor weiteren Verschärfungen des Vergaberechts insgesamt haben. Wir Freie Demokraten fordern schlankere Vergabe-, Register- und Informationsbestimmungen. Für jede neue Belas¬tung durch geplante Regelungen sollen im doppelten Umfang Belastungen abgebaut werden („One in, two out“) – auch auf europäischer Ebene.

Grüne

Wir GRÜNE setzen uns dafür ein, dass soziale Dienstleistungen fair vergütet werden. Lohn- und Sozialdumping mittels Werk- oder Dienstverträgen lehnen wir ab. Deshalb fordern wir u.a., dass Betriebsräte ein Zustimmungsverweigerungsrecht beim längerfristigen Einsatz von Subunternehmensbeschäftigten im Unternehmen bekommen. Die öffentliche Auftragsvergabe wollen wir zudem stärker als bisher von sozialen und ökologischen Kriterien abhängig machen.

Linke

DIE LINKE sieht es kritisch, dass Gesundheits- und soziale Dienstleistungen nicht vom Vergaberecht ausgenommen wurden. Ausschreibungen müssen zumindest klare Qualitätsanforderungen, auch Fachkraftvorgaben, als Bewertungskriterium enthalten, die auf bundeseinheitlichen Qualitätsstandards beruhen. Das muss gesetzlich verbindlich geregelt werden. Outsourcing in Einrichtungen der sozialen Daseinsvorsorge wollen wir unterbinden. Für soziale Dienstleistungen ist die Auftragsvergabe an Subunternehmen in der Ausschreibung möglichst auszuschließen oder die Subunternehmen sind an Sozialversicherung und tarifliche Bezahlung zu binden. Wir wollen die Einhaltung der Vergabekriterien systematisch kontrollieren und wirksame, angemessene und abschreckende Sanktionen bei Verstößen.

SPD

Ausschreibungen sind ein wichtiger Schlüssel, mit dem die öffentliche Hand Rahmenbedingungen Sozialer Arbeit beeinflussen kann. Wegen des dabei regelmäßig hohen Personalkostenanteils besteht die Gefahr, dass der Wettbewerb auf Kosten der Mitarbeitenden stattfindet. Wir wollen Lohndumping im Rahmen von Vergabeverfahren beenden und setzen uns deshalb auf allen Ebenen für faire
Auftragsvergaben in der Sozialwirtschaft ein. Die Qualität der Dienstleistung und gute Arbeitsbedingungen der Beschäftigten sind uns als Vergabekriterien besonders wichtig. Corona hat ein Schlaglicht darauf geworfen, wie groß bei manchen Berufsgruppen die Lücke zwischen Wert und Lohn ist. Dazu gehören auch die sozialen Dienstleistungsberufe. Wir werden auch in Zukunft in diesem Bereich prekäre Arbeitsbedingungen konsequent bekämpfen.

 

CDU/CSU

Die entsprechenden Vorgaben können im Rahmen einer Ausschreibung gemacht werden (Siehe dazu auch Antwort unter Frage 2). Darüber hinaus haben wir uns als CDU und CSU im Bereich der Pflege (im Rahmen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG)) dafür eingesetzt, dass stationäre Pflegeeinrichtungen ab dem 1. September 2022 nur noch zugelassen werden dürfen, wenn sie ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die Leistungen der Pflege oder Betreuung von Pflegebedürftigen erbringen, eine Entlohnung aufgrund eigener tariflicher (einschließlich unternehmens- oder haustarifvertraglicher) oder kirchenarbeitsrechtlicher Regelung zahlen. Einrichtungen, die selbst nicht tarif- oder kirchenarbeitsrechtlich gebunden sind erhalten eine Refinanzierung ihrer gezahlten Löhne bis zur Höhe von zehn Prozent über dem Durchschnitt der regional geltenden Tariflöhne. Zur Umsetzung erhalten die Pflegekassen erweiterte Nachweisrechte. Auch im ambulanten Bereich gilt: Die Krankenkassen dürfen die Bezahlung von Tarifgehältern nicht als unwirtschaftlich ablehnen. Auch daran wollen wir als CDU und CSU festhalten.

FDP

Wir Freie Demokraten bekennen uns zur Tarifautonomie und zu einer starken Sozialpartnerschaft. Unser Arbeitsmarktmodell ist erfolgreich, da es auf Tarifautonomie und flexiblen Tarifpartnerschaften von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften basiert. In Zeiten rückläufiger Tarifbindung muss die Politik den Tarifparteien künftig noch mehr Gestaltungsspielräume bei gesetzlichen Regelungen eröffnen. Zusätzliche Anreize zum Verbleib im Flächentarifvertrag sind nötig. Auf betrieblicher und sozialpartnerschaftlicher Ebene kann schnell, kompetent und flexibel reagiert werden. Eine starke Sozialpartnerschaft ist dabei unverzichtbar, um die Zukunft von Wirtschaft und Arbeitswelt erfolgreich zu gestalten. Dafür braucht es keine staatlichen Eingriffe in die Tarifautonomie, sondern eine neue Vertrauensbasis zwischen Sozialpartnern und Politik, die die Autonomie und die unterschiedlichen Interessen der Sozialpartner respektiert. Der Gesetzgeber sollte nur aktiv werden, wenn Lücken entstehen. Hinzu kommt, dass die Handlungsmöglichkeiten des Gesetzgebers mit Blick auf die so genannte „Rüffert-Rechtsprechung“ des EuGH hinsichtlich einer Integration umfassender Tarifbindung in das Recht der öffentlichen Auftragsvergabe begrenzt sind. Im Sinne der Verwirklichung des Europäischen Binnenmarkts und der Gewährleistung der Dienstleistungsfreiheit darf die Beteiligung von Unternehmen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union nicht unverhältnismäßig beschränkt werden.

Grüne

Bei der öffentlichen Vergabe sollen im Einklang mit europäischem Recht die Unternehmen zum Zug kommen, die tarifgebunden sind oder mindestens Tariflöhne zahlen. Deshalb fordern wir GRÜNE neben Landestariftreueregelungen auch ein Bundestariftreuegesetz. Zudem wollen wir es leichter machen, Tarifverträge für allgemeinverbindlich zu erklären, damit sie für alle in einer Branche gelten.

Linke

Genauso wie auf Landesebene setzen wir uns auch auf Bundesebene für ein Tariftreuegesetz ein, das die Einhaltung von Tarifverträgen zur zwingenden Voraussetzung für öffentliche Aufträge macht und auch von den beauftragten Firmen eingesetzte Subunternehmen einschließt. Bei der parlamentarischen Behandlung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes haben wir als LINKE gefordert, tariflich vereinbarte Vergütungen sowie entsprechende Vergütungen nach kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen grundsätzlich als wirtschaftlich anzuerkennen. Gesetzlich kann leider kein konkreter Tarifvertrag festgeschrieben werden. Hier gilt es, allgemein die Durchsetzungsmacht der Gewerkschaften zu erhöhen, u.a. indem prekäre Beschäftigung zurückgedrängt wird.

SPD

Wir werben auf allen Ebenen für mehr Tarifbindung. Das schließt für uns ein, dass diese auch bei der Entscheidung über Ausschreibungen für soziale Dienstleistungen und Projekte berücksichtigt wird. Wir wollen dafür sorgen, dass öffentliche Aufträge nur an Unternehmen vergeben werden dürfen, die nach Tarif bezahlen. Dazu schaffen wir ein Bundestariftreuegesetz. Eine bessere Tarifbindung ist darüber hinaus eine wichtige Voraussetzung dafür, um weitere Lohnangleichungen durchzusetzen. Im Bereich der Sozialen Dienste wird enorme und gesellschaftlich wertvolle Arbeit geleistet. Wir wollen deshalb die dort geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen schnell verbessern. Unsere Ziele sind allgemeinverbindliche Branchentarifverträge. Wir werden auch weitere Erhöhungen der Mindestlöhne verfolgen.

 

CDU/CSU

Antwort siehe Frage 25

FDP

Die Finanzierung für Angebote sozialer Dienste hängt in der Regel vom Einzelfall ab. Deshalb sollte auch zukünftig nicht pauschal auf zeitlich befristete Angebote durch Projektfinanzierungen verzichtet werden.

Grüne

Sozialarbeiter*innen und Adressat*innen brauchen verlässliche Perspektiven. Deswegen ist eine verlässliche Regelfinanzierung sozialer Dienste unerlässlich. Insbesondere da, wo es um langfristige Aufgaben und Problemlagen geht.

Linke

DIE LINKE setzt sich aus guten Gründen grundsätzlich für eine Regelfinanzierung Sozialer Arbeit ein.

SPD

Wir setzen uns auf allen Ebenen für sichere Beschäftigungsperspektiven für Sozialarbeitende ein. In unserer föderalen Struktur ist es vor allem Aufgabe der Kommunen, die soziale Daseinsvorsorge vor Ort sicherzustellen. Der Bund kann in dem Bereich oft lediglich mit befristeten Modellprojekten Impulse setzen. Im Zuge der Corona-Pandemie haben wir bereits weitere Schritte getan, um Kommunen von Sozialausgaben zu entlasten. Ein nötiger weiterer Schritt ist, den besonders hoch verschuldeten Kommunen einmalig hohe Altschulden abzunehmen. Der Grundsatz der gleichwertigen Lebensverhältnisse ist für uns bei der Weiterentwicklung der Bund-Länder-Zusammenarbeit maßgebend. Wir wollen, dass alle Hilfebedürftigen überall in Deutschland mit Sozialer Arbeit bestmöglich unterstützt werden. Erforderlich ist eine Modernisierungsoffensive für den Bereich der Sozialen Arbeit. Dabei wollen wir u.a. wissenschaftliche und wirtschaftliche Expertise, Verbände und die Zivilgesellschaft einbinden.

 

CDU/CSU

Projekte sind ein gutes Mittel, um neue Verfahren in der Praxis zu erproben. Grundsätzlich unterliegen sie deshalb einer zeitlichen Begrenzung, nach der über das weitere Vorgehen entschieden wird. Somit liegt in der Eigenart einer Projektfinanzierung, dass diese zeitlich befristet erfolgt. Nimmt der Bund eine Projektfinanzierung in einem Aufgabenbereich der Länder vor, ist die zeitliche Befristung ebenso eine Voraussetzung. CDU und CSU werden sich dafür einsetzen, dass die Länder weiterhin befristete Bundesmodellprojekte übernehmen und verstetigen. Es ist keine Seltenheit, dass Modellfinanzierungen nach erfolgreichem Projektverlauf in eine Regelfinanzierung übergehen. „Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)“ ist ein Beispiel einer erfolgreichen Entfristung, die von CDU und CSU unterstützt wird.

FDP

Es wird auf die Antwort zu Frage 25 verwiesen.

Grüne

Da, wo es sinnvoll ist, wollen wir GRÜNE Bundesprogramme und Bundesaufgaben im Bereich der Sozialpolitik verstetigen und dauerhaft finanzieren. Darüber hinaus wollen wir die Kommunen finanziell stärken und sicherstellen, dass sie ihre Aufgaben in der Sozialpolitik erfüllen können.

Linke

Die Erwartungen an Soziale Arbeit von Seiten der Politik sind immer wieder befremdlich, zu häufig wird Sozialarbeit dort hingeschickt, wo oftmals ordnungspolitisch eine akute Handlung erforderliche zu sein scheint. Wer Soziale Arbeit entsprechend einsetzt wird umgehend mit den Grenzen der Handlungsmöglichkeiten konfrontiert und die an den Einsatz gesetzten Erwartungen werden häufig enttäuscht. Denn Soziale Arbeit lebt von Kontinuität, von Vertrauen und Präsent sein. Prävention spielt eine bedeutende Rolle. Das alles erfordert Kontinuität und realistische Zielsetzungen. Und ein Umsteuern auf den unterschiedlichen politischen Ebenen Bund-Länder-Kommunen. Diese fachlichen Debatten müssen dringend geführt werden, den auf bundespolitischer Ebenen kommen sie nicht vor. Dazu sind wir bereit, wir brauchen dafür aber aktive und engagierte Kolleg:innen in Fachverbänden und Gewerkschaften, die auf die Politik einwirken. Die Novelle des Kinder- und Jugendhilfegesetzes hat diesbezüglich Grenzen wie auch Chancen aufgezeigt.

SPD

Wir wollen in Zukunft soziale Projekte in ihrer Umsetzung auch kommunikativ begleiten. Außerdem muss die Umsetzung u.a. durch hinreichende Personalausstattungen und geeignete Fortbildungsmaßnahmen bei den umsetzenden Institutionen sichergestellt werden.

CDU/CSU

Gute bundesweite Qualitätsstandards sind CDU und CSU ein wichtiges Anliegen. So haben wir in dieser Legislaturperiode das so genannte Gute-Kita-Gesetz auf den Weg gebracht. Mit 5,5 Milliarden Euro Bundesmittel sollen die Länder unterstützt werden, insbesondere auch beim Personalschlüssel Verbesserungen zu erreichen. Auch im Krankenhaus und in der Pflege setzen wir uns für Personalbemessungsmodelle ein. Im GVWG haben wir die gesetzlichen und privaten Kassenverbände verpflichtet, gemeinsam mit der Krankenhausgesellschaft bis Ende des Jahres 2024 ein wissenschaftlich fundiertes Personalbemessungsverfahren für die Pflege im Krankenhaus zu entwickeln und auch bereits zu erproben, um die angemessene pflegerische Personalausstattung im Krankenhaus weiterhin zu gewährleisten und weiterzuentwickeln. Zudem hat das Bundesgesundheitsministerium im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter Beteiligung der relevanten Akteure eine „Roadmap zur Verbesserung der Personalsituation in der Pflege und zur schrittweisen Einführung eines Personalbemessungsverfahrens für vollstationäre Pflegeeinrichtungen“ erarbeitet. In der Roadmap werden die notwendigen Umsetzungsschritte dargestellt und mit einem Zeitplan versehen.

FDP

Wir Freie Demokraten setzen uns für gute Arbeitsbedingungen und Versorgungsqualität ein. Aber anstatt fixer Quoten und Reglementierung wollen wir mit mehr Karrierechancen und mit Entbürokratisierung dafür sorgen, dass der Beruf attraktiv bleibt.

Grüne

Für die Arbeit mit Menschen braucht es ausreichend Zeit und gute Arbeitsbedingungen. Ein wesentlicher Baustein ist dafür genügend Personal. Wir GÜNE wollen durch verbindliche Personalbemessungsinstrumente – auch in der Langzeitpflege –, mehr Mitsprache bei der Arbeitszeit und die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie attraktive Arbeitsbedingungen schaffen, damit mehr Menschen gerne in sozialen Berufen arbeiten.

Linke

Die Entwicklung von Personalbemessungsmodellen kann nur in enger Zusammenarbeit vom Beschäftigten, Gewerkschaften und Fachverbänden und Politik gelingen. In diesem Kontext muss dann auch geprüft werden, wo eine entsprechende Verankerung sinnvoller Weise erfolgen soll, ob bspw. in Gesetzen, Verordnungen, Tarifverträgen.

SPD

Beschäftigte in den Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit machen mit großem Engagement und viel Leidenschaft ihre Arbeit. Allerdings fehlt es auch dort an Personal. Soziale Arbeit aufwerten heißt für uns auch, dass die Arbeits- und Stressbelastung gesenkt werden muss. Wir werden deshalb den Vorschlag eines neuen, bundesweiten und einheitlichen Personalbemessungsrahmens voranbringen. Mit gezielten Impulsen zur Fachkräftesicherung werden wir die Länder bei der Stabilisierung und dem Ausbau von Sozialer Arbeit unterstützen.

Wir setzen auf mehr Ausbildungskapazitäten, verbesserte Ausbildungsgänge und mehr Karriereoptionen für die Fachkräfte.

 

CDU/CSU

Die unionsgeführte Bundesregierung hat bundesweite Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften entwickelt. Sie dienen als Leitlinien für die Erstellung von Schutzkonzepten. CDU und CSU ist es grundsätzlich wichtig, dass diejenigen, die in Deutschland Schutz suchen, eine gute medizinische Versorgung erhalten. In den ersten 15 Monaten nach ihrer Ankunft werden Asylsuchende nach dem Asylbewerberleistungsgesetz medizinisch versorgt: Akute Erkrankungen und Schmerzen werden behandelt. Die Patientinnen und Patienten werden mit den notwendigen Arznei- und Verbandsmitteln versorgt. Die unionsgeführte Bundesregierung hat seit 2015 auch Regelungen zum Einsatz medizinischer Helfer unter den Flüchtlingen, zum verbesserten Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung und zur Erleichterung der Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte für Flüchtlinge umgesetzt. Um eine Überfüllung von Erstaufnahmeeinrichtungen zu verhindern und die räumlichen Kapazitäten sicherzustellen, sprechen sich CDU und CSU langfristig für die Einrichtung von europäisch verwalteten Erstaufnahmeeinrichtungen an den EU-Außengrenzen aus, in denen gemeinsame europäische Standards gelten.

FDP

Die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag hat vorgeschlagen, das gesamte Anerkennungsverfahren in zentralen Unterbringungseinrichtungen durchzuführen, inklusive der medizinischen Versorgung (vgl. BT-Drs.-19/9924). Um Infektionen und Erkrankungen mit dem Corona-Virus vorzubeugen ist es wichtig, räumliche Möglichkeiten auszuschöpfen und Impfangebote aufzuzeigen. Ganz besonders bei jenen Flüchtlingen, die aufgrund ihrer wohnlichen Situation besonders gefährdet sind, sollte auch durch niedrigschwellige Impfangebote gezielt um Impfbereitschaft geworben werden.

Grüne

Gerade die Coronapandemie hat die vielen Nachteile auf die körperliche und psychische Gesundheit der Menschen in den Unterkünften sehr deutlich gemacht und gezeigt, dass eine Unterbringung in Massenunterkünften keine Lösung ist. Im Rahmen der Coronapandemie haben wir GRÜNE uns deshalb für eine Aufhebung der Wohnsitzauflage, den Erlass von detaillierten Hygieneplänen und für eine dezentrale Unterbringung, z.B. in leerstehenden Hotels, stark gemacht. Wir fordern eine möglichst dezentrale Unterbringung, insbesondere von vulnerablen Gruppen. Integrationsfeindliche Regelungen wie Arbeitsverbot und pauschale Wohnsitzauflage schaffen wir ab. Asylbewerber*innen sollen bis zum Abschluss des Asylverfahrens jederzeit Zugang zu einer nichtstaatlichen unabhängigen Asylverfahrensberatung haben. Ferner stärken wir den unterschiedslosen Zugang zu Wohnraum. Wir wollen auf europäischer Ebene einen kommunalen Integrationsfonds auflegen, um z.B. zivilgesellschaftliche Unterstützungsstrukturen zu fördern.

Linke

DIE LINKE ist schon immer für eine dezentrale Unterbringung von Geflüchteten, am besten in ganz normalen Wohnungen und so früh wie möglich. Das erleichtert nicht zuletzt die Integration von Asylsuchenden, die – entgegen vieler offizieller Verlautbarungen – überwiegend längerfristig oder dauerhaft in Deutschland bleiben werden. Unter bestimmten Bedingungen (unerwartete Ankunft vieler Geflüchteter in kurzer Zeit) mögen Übergangslösungen und Gemeinschaftsunterbringungen unumgänglich sein. In Deutschland gehört die Massenunterbringung von Asylsuchenden unter beengten Bedingungen jedoch zum System der Abschreckung, das wir grundsätzlich ablehnen. Mit den „Anker-Zentren“ (ein euphemistischer Begriff) wurde dieses Lagerkonzept auf die Spitze getrieben: Gezielt sollen Schutzsuchende von der übrigen Bevölkerung und unabhängigen Unterstützungs- und Beratungsstrukturen abgeschnitten werden. Arbeitsverbote und fehlende Integrationskurse halten die Menschen in zermürbender Untätigkeit. Dass Menschen nicht einmal für sich selbst kochen und nicht das essen können, was sie möchten (Sachleistungsversorgung), ist mit dem Schutz der Menschenwürde unvereinbar. Wie gesagt: Unter bestimmten Bedingungen mögen provisorische Versorgungsbedingungen unvermeidlich sein, Geflüchtete sollten jedoch so bald wie möglich die Chance haben, sich selbst versorgen und über ihre unmittelbaren Lebensumstände selbst bestimmen zu können. Mit den Anforderungen an einen wirksamen Gesundheitsschutz in Zeiten der Pandemie ist die zwangsweise Unterbringung von vielen sich fremden Menschen in engen Räumlichkeiten ohnehin unvereinbar. Fahrlässig wurden und werden Geflüchtete in Massenunterkünften vermeidbaren Infektionen und Gesundheitsgefährdungen ausgesetzt, sogar die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts wurden diesbezüglich missachtet, was inakzeptabel ist. Viel wäre schon gewonnen, wenn die rechtliche Verpflichtung zur Wohnsitznahme in Erstaufnahmelagern aufgehoben würde. Nicht wenige Schutzsuchende könnten z.B. zunächst bei bereits hier lebenden Angehörigen unterkommen und wohnen. Das wäre nicht nur menschlicher, sondern auch weitaus kostengünstiger und integrationsfördernder als die derzeitige Des-Integration per Gesetz.

SPD

(Hinweis: Die Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten ist Ländersache)

Die SPD will hierzu ein ganzheitliches Konzept verfolgen: Geflüchtete sollen in Ankunftszentren alle notwendige Unterstützung unter einem Dach vorfinden. Hier sollen nicht mehr als 500 Personen untergebracht sein, die Aufenthaltsdauer in der Regel nicht mehr als drei Monate dauern. Die Zentren müssen die Rechte der besonders schutzbedürftigen Personen berücksichtigen und benötigen daher abschließbare und separate Schlafplätze, abschließbare, getrennte und gut erreichbare Sanitäranlagen für Frauen, Männer und Familien, räumliche Rückzugsmöglichkeiten, Kochgelegenheiten und Kinderbetreuungsmöglichkeiten sowie ein unabhängiges Beschwerdemanagement mit unabhängigen Ombudsstellen. Außerdem muss eine ausreichende ärztliche und psychologische Betreuung gewährleistet sein sowie der Zugang zu Beratung und Unterstützung beim Einlegen von Rechtsbehelfen. Für besonders verletzliche Gruppen bedarf es gesonderter Einrichtungen und Hilfen. Für alle gilt der Grundsatz „Arbeit, Sprache, Bildung und Begegnung von Anfang an“. Dazu soll es Angebote für alle geben, unabhängig von Bleibeperspektiven.

CDU/CSU

Die interne Organisation und der Einsatz von unterschiedlichen Fachkräften fallen in den jeweiligen Zuständigkeitsbereich der Länder. Von Seiten der Bundespolitik geben wir Rahmenvorgaben vor, etwa im Hinblick auf die Einhaltung von Qualitätsstandards oder in Bezug auf die Einhaltung von Pflegepersonaluntergrenzen. Gemeinsam mit den Ländern werden wir eine bedarfsgerechte Versorgung sicherstellen.

FDP

Wir Freie Demokraten werden uns dafür einsetzen, dass in Einrichtungen der sozialen Arbeit möglichst optimale Personalschlüssel erreicht werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.

Grüne

Eine gute und erfolgreiche Arbeit mit Geflüchteten braucht Geduld, Verständnis und vor allem Zeit. Deswegen setzen wir GRÜNE uns für eine solide Finanzierung sozialer Dienstleistungen und einen angemessenen Personalschlüssel ein.

Linke

DIE LINKE unterstützt den vorliegenden Personalschlüssel für eine angemessene Personalausstattung, da in den Ländern die Ausführungen dazu sehr unterschiedlich sind. Klar ist, dass der Sozialen Arbeit mit Geflüchteten zu wenig Zeit bemessen wird, was dazu führt, dass kaum Beratung neben Betreuungsarbeit stattfinden kann. Wir fordern eine flächendeckend nachvollziehbare, angemessene fachliche Betreuungsquantität zu gewährleisten und werden uns dafür auf Bundesebene mit parlamentarischen Initiativen einsetzen.

SPD

Wir setzen uns auf allen Ebenen für eine angemessene Personalausstattung bei der Begleitung von geflüchteten Menschen ein. Dazu verfolgen wir das Ziel von einheitlichen Personalbemessungsrahmen. Wir wollen auf den Fachkräftebedarf auch mit Verbesserungen der Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen reagieren. Für eine gute Soziale Arbeit mit geflüchteten Menschen sind sowohl ausreichend als auch gut qualifizierte Fachkräfte erforderlich. So sollten die Mitarbeiter:innen u.a. über ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen, Durchsetzungskraft und Fähigkeit zur professionellen Distanz verfügen. Erforderlich sind weiterhin Reflexionsfähigkeit, Diversitätsbewusstsein und Diskriminierungssensibilität. Um der großen Bandbreite der Herausforderungen bei der Begleitung von geflüchteten Menschen gerecht zu werden, sollten die Teams multiprofessionell zusammengesetzt sein.

Bundesarbeitsgemeinschaft Streetwork und mobile Jugendarbeit:

CDU/CSU

Staatlich geplanter und kontrollierter Wohnungsbau führt nicht zu mehr bezahlbarem, menschenwürdigem Wohnraum. Was wir brauchen, ist aus Landes- und Bundesmitteln geförderter Sozialwohnungsbau und dazu Anreize für mehr Wohnungsbau, besonders in überhitzten Gebieten. Einen Mietendeckel lehnen wir ab, er hat in Berlin das Gegenteil bewirkt und zu weniger Wohnungsneubau geführt. Wir werden den sozialen Wohnungsbau weiter fördern und das Wohngeld ab 2022 regelmäßig anpassen. Wohnraum muss auch für Menschen mit geringem Einkommen bezahlbar sein. Beim sozialen Wohnungsbau werden wir mit den Ländern erörtern, ob sie zu jedem Bundes-Euro mindestens einen Euro zugeben und zweckgebunden einsetzen.

FDP

Die Fragen 30 und 31 werden im Zusammenhang beantwortet. -> s. Frage 31

Grüne

Wohnen ist ein Menschenrecht. Dieses Recht zu gewährleisten und dafür Sorge zu tragen, dass alle Menschen, egal welcher Herkunft, ein Dach über dem Kopf haben, sehen wir GRÜNE als eine sehr wichtige Aufgabe an. Wir haben das Ziel, Wohnungslosigkeit bis 2030 abzuschaffen, fest im Blick. In unserem Antrag „Menschenrecht auf Wohnen dauerhaft sicherstellen“ (BT-Drs. 19/7734) haben wir die aus unserer Sicht notwendigen Maßnahmen skizziert. Dazu gehören ein nationales Aktionsprogramm zur Vermeidung und Bewältigung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit, eine wirkungsvolle Primärprävention, damit Obdachlosigkeit erst gar nicht entsteht, die Gewährleistung von bezahlbarem Wohnraum, Sekundärpräventionsmaßnahmen bei drohender Wohnungslosigkeit (z.B. Zwangsräumungen verringern) und die unbürokratische finanzielle Absicherung der Betroffenen.

Linke

Wohnungslosigkeit ist ein Skandal, den sich ein reiches Land wie Deutschland nicht leisten darf. DIE LINKE hat bereits vor Jahren ein umfassendes Konzept zur Abschaffung der Wohnungslosigkeit vorgelegt, wie es das EU-Parlament jetzt fordert. Durch ein öffentliches Wohnungsprogramm über 15 Milliarden Euro im Jahr wollen wir bis zu 250 000 Sozialwohnungen pro Jahr schaffen. Zusätzlich sehen wir Mittel für 130 00 kommunal / genossenschaftliche Wohnungen vor. Das Wohngeld sowie die Leistungen für die Kosten der Unterkunft wollen wir erhöhen und EU-Bürger:innen zugänglich machen, den Spielraum für Mieterhöhungen wollen wir einschränken. Lücken im Kündigungsschutz, etwa bei Mietschulden und bei Eigenbedarfskündigungen, wollen wir schließen und Zwangsräumungen in die Wohnungslosigkeit verbieten. Jeder Mensch hat das Recht auf Wohnen, das wollen wir ins Grundgesetz aufnehmen. Die Kommunen brauchen finanzielle Unterstützung, um ein flächendeckendes Netz von Präventionsstellen gegen den Wohnungsverlust zu schaffen und Programme umzusetzen, die Menschen nach dem Prinzip „Housing First“ von der Straße holen.

SPD

Die SPD setzt sich dafür ein, dass es für alle Menschen in Deutschland angemessenen und bezahlbaren Wohnraum gibt. Insbesondere Menschen, die in Obdachlosigkeit abgerutscht sind, müssen wir als Gesellschaft nachhaltig helfen. Zu der Bereitstellung einer Unterbringung sind in der Regel die Kommunen verpflichtet. Die Bekämpfung von Obdachlosigkeit stellt Metropolen vor große Herausforderungen, da es bereits heute zu wenig Wohnraum gibt.

Die Bundesregierung hat erstmals eine bundesweite Datenerhebung über Ausmaß und Struktur der Wohnungslosigkeit in Deutschland auf den Weg gebracht. Mit Hilfe dieser Erkenntnisse werden sozialpolitische Maßnahmen zielgenauer gestaltet sowie Länder und Kommunen dabei unterstützt, Wohnungslosigkeit zu bekämpfen. Die Daten werden darüber hinaus dazu beitragen, die Armuts- und Reichtumsberichterstattung der Bundesregierung zu verbessern.

Ab 2022 wird es eine zentrale Statistik über wohnungslose Menschen geben, die in Gemeinschafts- oder Notunterkünften untergebracht sind. Der Wohnungslosenbericht wird künftig alle zwei Jahre veröffentlicht, erstmals im Jahr 2022. Zu den Ergebnissen dieser Erhebung müssen wir entsprechende Konsequenzen

ziehen, damit niemand in Deutschland auf der Straße leben muss.

CDU/CSU

Der beste Weg, überfüllten Unterkünften entgegenzuwirken, ist und bleibt ausreichender Wohnraum. Wir setzen nicht auf rechtlich fragwürdige und ungeeignete Eingriffe, sondern packen mit Neubau das Problem an der Wurzel.

In Deutschland gilt seit 2009 eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts waren im Jahr 2019 noch 61.000 Menschen ohne Krankenversicherung. Unser Ziel ist es, die Zahl der Menschen in Deutschland ohne Krankenversicherung weiter zu senken. Hierzu wurden in der Vergangenheit verschiedene gesetzliche Regelungen durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz und das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung auf den Weg gebracht. Vor diesem Hintergrund ist erfreulicherweise festzustellen, dass die Zahl der nichtversicherten Personen in Deutschland weiter abnimmt.

FDP

Die Wohnkostenkrise ist eine der sozialen Fragen unserer Zeit. In unserer Offensive für bezahlbaren Wohnraum setzen wir uns deshalb dafür ein, dass endlich mehr, schneller und günstiger gebaut werden kann (vgl. Beschluss der Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag vom 02. April 2019 „Offensive für bezahlbaren Wohnraum“). Denn wir können den Wohnungsmangel nicht wegregulieren, wir müssen ihn beheben. Mehr als 20.000 staatliche Vorschriften, Normen und Regelungen sind etwa immense Baukostentreiber, die wir dringend angehen müssen. Denn günstiger Bauen bedeutet auch, günstiger zu wohnen. Wir Freie Demokraten fordern daher einen Baukosten-TÜV, der alle neuen Gesetze, Vorschriften und Normen auf ihre Auswirkungen bezüglich der Wohnkosten prüft.

Wir Freie Demokraten wollen zudem für Menschen mit niedrigem Einkommen einen echten Zugang zu günstigem Wohnraum schaffen. Dazu muss sich die soziale Wohnraumversorgung an der potentiellen Mieterin beziehungsweise am potentiellen Mieter und nicht nur am Bau von neuen Sozialwohnungen orientieren. Wir wollen zahlungsschwachen Wohnungssuchenden den Zugang zum freien Wohnungsmarkt mithilfe des Wohngeldes erleichtern. Erst wenn dort die Wohnungssuche erfolglos bleibt, soll die Berechtigung auf Bezug einer Sozialwohnung erteilt werden.

Den Zugang zu gesundheitlicher Versorgung wollen wir grundsätzlich für alle in Deutschland lebenden Menschen ermöglichen. Dazu gehört Aufklärung zu Rückkehrmöglichkeiten in die gesetzliche oder private Krankenversicherung. Das ist für uns der richtige Weg. Die Finanzierung der medizinischen Versorgung für nicht krankenversicherte Menschen darf nicht zulasten der Versichertengemeinschaft in der GKV gehen. Hier wollen wir an den bewährten Zuständigkeiten festhalten.

Grüne

Neben dem Aktionsprogramm zur Vermeidung und Bewältigung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit wollen wir GRÜNE Menschen vor Verdrängung und Wohnungsverluste durch steigende Mieten schützen, mit einer starken Mietpreisbremse und regionalen Mietobergrenzen, so dass die Miete nicht stärker als 2,5% im Jahr steigt, innerhalb der ortsüblichen Miete. Eine Kündigung aufgrund von Zahlungsverzug soll durch zeitnahe Nachzahlung der Miete geheilt werden können. Außerdem wollen wir mit einem Gesetz und einem Förderprogramm Neue Wohngemeinnützigkeit eine Million günstige Mietwohnungen neu schaffen und sichern. Diese sollen auch für Menschen die von Wohnungslosigkeit bedroht oder betroffen sind, zugänglich sein.

 

Wir GRÜNE wollen einen individuellen lebenslangen Krankenversicherungsanspruch für alle. Menschen, die kein oder nur ein geringes Einkommen haben, wären beitragsfrei versichert. Bis es soweit ist, wollen wir auch die Rückkehr von Menschen mit Beitragsschulden in einen vollwertigen Krankenversicherungsschutz erleichtern. Darüber hinaus muss auch die ressortübergreifende Zusammenarbeit sowie die zwischen Bund und Ländern intensiviert werden, um den häufig komplexen Hilfebedarfen der betroffenen Menschen gerecht zu werden. Insbesondere wohnungslose Menschen ohne Krankenversicherung benötigen niedrigschwellige medizinische Versorgungsangebote. Hierbei kommt es auf die enge Vernetzung und Kooperation verschiedener Hilfesysteme und gesundheitlicher Professionen an.

Linke

Wohnungslose Menschen brauchen günstige Wohnungen, die in den vergangenen Jahren durch Mieterhöhungen, auslaufende Sozialbindungen oder Umwandlungen in Eigentumswohnungen weggefallen sind. Die Ursachen dieser Vernichtung günstigen Wohnraums wollen wir durch einen bundesweiten Mietendeckel, durch dauerhafte Sozialbindungen im Rahmen einer Neuen Wohnungsgemeinnützigkeit und durch ein Umwandlungsverbot in angespannten Wohnungsmärkten beseitigen. Ein öffentliches Wohnungsbauprogramm nach Wiener Vorbild soll gleichzeitig den Bau günstiger Wohnungen ankurbeln. Sammelunterkünfte sind nie eine Lösung für das Problem der Wohnungslosigkeit – in der Pandemie wurden sie zur realen Gefahr. Deshalb haben wir die Auflösung solcher Unterkünfte gefordert, um die Menschen in Hotels oder beschlagnahmten leerstehenden Wohnungen unterzubringen. Masken, Tests und Impfungen muss die öffentliche Hand in ausreichendem Maße bereitstellen, ebenso wie eine verbesserte und auch aufsuchende Gesundheitsversorgung.

SPD

Gerade in der schwierigen Zeit der Corona-Pandemie ist weiterhin ein entschlossenes Vorgehen erforderlich. Wir wollen eine flächendeckende Umsetzung von Housing-First-Konzepten in den Städten und Kommunen voranbringen. Die sehr hohen Erfolgsquoten dieser Projekte ermöglichen die Rückkehr in die eigene Wohnung.

Housing-First bedeutet, dass Obdachlose dezentral, ohne Vorbedingungen eine Wohnung (mit eigenem Mietvertrag) erhalten und nach dem Einzug sozialarbeiterische Unterstützung in Anspruch nehmen können. Im Gegensatz zu anderen betreuten Wohnformen entkoppelt Housing-First das Mietverhältnis vom Unterstützungsangebot und setzt für den Bezug der eigenen Wohnung keine Bewährung in vorangehenden Hilfemaßnahmen voraus.

 

CDU/CSU

CDU und CSU stehen fest an der Seite derjenigen, die täglich alle Anstrengungen unternehmen, um die Sicherheit der Menschen in unserem Land zu verteidigen. Unsere Polizistinnen und Polizisten genießen zu Recht besonders großes Vertrauen. Sie verdienen unseren Respekt und unsere Unterstützung. Es gibt bereits Ombudsleute bei den Landespolizeien, den Kabinettsausschuss zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus sowie auch die Anti-Diskriminierungsstelle des Bundes. Darüber hinaus sehen wir keinen Anlass, weitere Beschwerdestellen einzurichten. Ziel muss es sein, eine Kultur in der Polizei zu leben, um vertrauensvoll miteinander umzugehen. Bei schwerwiegenden Verfehlungen ihrer Kollegen müssen Polizistinnen und Polizisten wachsam sein und handeln. Wir müssen auch weiter daran arbeiten, dass die Fehlerkultur in der Polizei noch besser wird. Bei Vergehen muss rasch aufgeklärt werden, disziplinarrechtliche Maßnahmen müssen ausgeschöpft und auch strafrechtliche Konsequenzen müssen geprüft und ggfs. ergriffen werden.

FDP

Wir Freie Demokraten wollen das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei stärken. Zu diesem Zweck wollen wir die bereits bestehende Vertrauensstelle bei der Bundespolizei ausbauen und ermöglichen, dass sich künftig auch Bürgerinnen und Bürger mit Kritik und Hinweisen auf Fehlverhalten an die Vertrauensstelle wenden können. Zusätzlich setzen wir uns dafür ein, einen Beirat „Innere Führung“ bei der Polizei zu etablieren, der Kriterien für Fehlerkultur und Selbstreflexion in der Polizeiarbeit erarbeiten soll. Das Fehlverhalten einzelner Beamtinnen und Beamter einschließlich der Bedingungen, die zu dem Fehlverhalten geführt haben, müssen aufgeklärt und abgestellt werden.

Grüne

Wir GRÜNE wollen eine*n unabhängige*n Polizeibeauftragte*n schaffen. Wir haben dazu im Bundestag schon mehrfach Gesetzesinitiativen vorgelegt. Die Koalitionsmehrheit hat sie bislang abgelehnt. Die von uns vorgeschlagene Stelle soll als Ansprechpartner*in für Menschen innerhalb und außerhalb der Polizei wie auch Bürger- und Menschenrechtsorganisationen zur Verfügung stehen, zum Beispiel bei rassistischen oder rechtsextremen Vorfällen. Sie soll die Möglichkeit bieten, Missstände und Fehler im Hinblick auf die Arbeit der Polizei mitzuteilen, ohne Sanktionen oder berufliche Nachteile fürchten zu müssen. Wie kaum eine andere Institution steht die Polizei in direktem Kontakt mit den Menschen und übt das Gewaltmonopol des Staates aus. Damit trägt sie eine besondere Verantwortung. Die Arbeit einer/eines Polizeibeauftragten macht Polizeiarbeit transparent. Das stärkt das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei und schützt zugleich die Beschäftigten vor ungerechtfertigten Anschuldigungen.

Linke

Die Einrichtung von unabhängigen Beschwerde- und Ermittlungsstellen gegen Polizeigewalt und Diskriminierung durch Polizeibeamt*innen! Wirksame Kontrolle kann nur durch eine unabhängige Instanz erfolgen. Sie erfordert einen kritischen Blick, institutionelle Unabhängigkeit von Polizei und Innenverwaltung sowie eine hinreichende Ausstattung mit Befugnissen und Ressourcen. Zur Aufklärung und Vermeidung von Übergriffen sollen Einsatzprotokolle und Polizeivideos bei Treuhandstellen aufbewahrt werden

Die Einrichtung von Polizeibeauftragten, die Fällen von Polizeigewalt und diskriminierendem Verhalten nachgehen sollen, ist eine unserer zentralen Forderungen im Bereich Bürgerrechte und Polizei. Konzepte liegen vor, in Berlin sind wir an der Einrichtung einer solchen Stelle als Regierungspartei beteiligt. Auch auf Bundesebene können wir damit sofort loslegen!

SPD

Auch eine Polizeibeauftragte oder ein Polizeibeauftragter des Bundes als Anlaufstelle für Bürger:innen sowie Polizeibeamt:innen kann ein geeignetes Mittel sein, um verlorengegangenes Vertrauen in unsere Sicherheitsbehörden wiederherzustellen. Hierzu wollen wir die Erfahrungen mit bereits erfahrenen Beauftragten in Bund und Ländern auswerten, sowie die Hell- und Dunkelfeldforschung weiter vorantreiben.

CDU/CSU

Wir sind der Auffassung, dass die Tätigkeit von Sozialarbeitern in den Arbeitsfeldern mobiler Jugendarbeit, Reintegration gewaltbereiter junger Menschen und bei der Beratung von Gewaltopfern ein besonderes Vertrauensverhältnis zum Klienten voraussetzt. Im Sinne einer möglichst umfassenden Wahrheitsermittlung ist der Kreis der Zeugnisverweigerungsberechtigten in Strafprozessen jedoch auf das unbedingt erforderliche Maß zu begrenzen. Eine Einschränkung der möglichst umfassenden Wahrheitsermittlung kommt daher nur bei Vorliegen ganz besonders wichtiger Interessen in Betracht. Diese sind bei der Tätigkeit der Beratungsstellen nach Paragraf 53 Absatz 1 Nr. 3b Strafprozessordnung gegeben.

FDP

Wir Freie Demokraten wollen, dass Menschen, die sich in einer schwierigen Situation oder in einer Notlage befinden, ein flächendeckendes und objektives Beratungsnetzwerk zur Verfügung steht. Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter leisten hierbei eine herausragende Arbeit für die Gesellschaft. Für die effektive Arbeit von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern ist es unerlässlich, dass die Adressaten darauf vertrauen können, dass ihre Angaben auch mit der nötigen Sorgfalt und Vertraulichkeit behandelt werden.

Hinsichtlich der Aufnahme der Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter in den Anwendungsbereich des § 53 StPO ist zunächst festzustellen, dass es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dem Gesetzgeber nicht freigestellt ist, den Kreis der aus Berufsgründen zeugnisverweigerungsberechtigten Personen nach Belieben zu erweitern. Zwar steht ihm ein gewisser Handlungsspielraum zu. Dieser ist jedoch auf das unbedingt erforderliche Maß zu begrenzen, um eine möglichst uneingeschränkte Wahrheitsermittlung im Strafprozess nicht zu gefährden.

Wir Freie Demokraten halten es für sinnvoll zu prüfen, ob die Vertraulichkeitsbeziehungen von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter zu ihren Adressaten durch § 203 Abs. 1 Nr. 6 StPO (bzw. durch die punktuelle Berücksichtigung von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern in § 53 Abs. 1 Nr. 3a und 3b StPO) sowie verfassungsunmittelbare Zeugnisverweigerungsrechte im konkreten Einzelfall hinreichend geschützt sind und, falls nein, inwiefern ein pauschales oder auf bestimmte Tätigkeitsbereiche begrenztes Zeugnisverweigerungsrecht eine sinnvolle Ergänzung des § 53 StPO darstellen könnte.

Grüne

Wir GRÜNE sehen ebenfalls eine Vertrauensbeziehung zu Adressat*innen als unerlässlich für Soziale Arbeit. Wir wollen deshalb die Ergänzung der Strafprozessordnung um ein Zeugnisverweigerungsrecht für Mitarbeitende in Fachberatungsstellen. Dazu sind wir auch im Bundestag aktiv geworden, zuletzt in unserem – von der Regierungskoalition abgelehnten – Änderungsantrag zum Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder.

Linke

Sozialarbeiter*innen sind – ebenso wie die psychologischen Psychotherapeuten – in die zeugnisverweigerungsberechtigten Berufsgeheimnisträger*innen in §53 StPO aufzunehmen. Die im Bundesdatenschutzgesetz aufgenommene Regelung, dass Mitarbeiter von Projekten in zivilgesellschaftlicher Trägerschaft personenbezogene Informationen an Sicherheitsbehörden weitergeben dürfen, wollen wir wieder streichen. Das Vertrauensverhältnis zwischen Sozialarbeiter*innen und ihrer Klientel muss umfassend geschützt werden.

SPD

Sozialarbeiter*innen leisten einen wichtigen Beitrag bei der Beratung und Betreuung von Menschen in schwierigen Lebenslagen. Ein belastbares Vertrauensverhältnis ist dabei die Grundlage für eine sachgerechte Beratung. Das Herstellen eines Vertrauensverhältnisses ist schwierig, wenn Betroffene damit rechnen müssen, dass intimste Äußerungen und Gedanken vor Gericht landen könnten. Aber: Jede Ausdehnung des strafprozessualen ZVR auf neue Personengruppen schränkt die Beweismöglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden ein. Das BVerfG hat wiederholt das öffentliche Interesse an einer möglichst vollständigen Wahrheitsermittlung im Strafprozess hervorgehoben und die Aufklärung schwerer Straftaten als wesentlichen Auftrag des Rechtsstaats bezeichnet. Vor einer Entscheidung für oder gegen ein Zeugnisverweigerungsrecht ist daher eine sorgfältige Abwägung erforderlich, um den Erfordernissen des BVerfG gerecht zu werden. Die zuständigen Arbeitsgruppen stehen der Prüfung grundsätzlich wohlwollend gegenüber.

 

CDU/CSU

Gleichwertige Lebensverhältnisse zu erreichen, ist eine zentrale Aufgabe für eine funktionierende Gesellschaft. . In unserem Modernisierungsjahrzehnt gehen wir die Herausforderungen an: Vom bezahlbaren Wohnraum über neues Leben in Innenstädten und Dorfkernen, von der Bewahrung der Natur und wirtschaftlicher Entwicklung in allen Regionen bis hin zur guten Nahversorgung, der Einrichtung von Mehrfunktionshäusern mit Angeboten auch für Jugendliche und einer guten Verkehrsanbindung. Wir schaffen Modellregionen mit weniger Bürokratie und guten Bedingungen für Start-Ups. Wir siedeln gezielt Behörden in strukturschwachen Regionen an. Wir richten Heimatagenturen ein, die aktiv um junge Menschen und Familien für die ländlichen Räume werben sollen. Wir stärken Ehrenamt, Sport und Kultur und fördern den Zusammenhalt. Das Verkehrsnetz bauen wir mit Schienen, Straßen und sicheren Radwegen auch auf dem Land aus. Wir investieren 15 Milliarden Euro in schnelles Internet und Gigabitnetze und wir verbessern die medizinische Versorgung mit 5 000 neuen Medizinstudienplätzen, einer höheren Landarztquote und dem Ausbau der Telemedizin.

FDP

Wir Freie Demokraten wollen mit einer klugen Anbindung des ländlichen Raums an die Metropolregionen, mit Investitionen in die Infrastruktur und mit der Ansiedlung von Arbeitsplätzen für einen attraktiven ländlichen Raum sorgen. In vielen Bereichen des ländlichen Raums gibt es mittlerweile handfeste Probleme bei der Bildungs- und Gesundheitsinfrastruktur sowie der Mobilfunk- und Breitbandverbindung. Wir Freie Demokraten wollen einen Turbo beim Ausbau der digitalen Infrastruktur zünden, um die Grundlagen für eine nachhaltige Entwicklung in Landstädten und Dörfern zu legen. Als Hochtechnologieland braucht Deutschland endlich eine leistungsstarke Mobilfunk- und Breitbandversorgung in der Fläche. Hierfür muss der Ausbau der digitalen Infrastruktur dringend beschleunigt und ausgeweitet werden. Zudem fordern wir eine flexible und bedarfsgerechte Organisation des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Als Ergänzung wollen wir eine intelligente Vernetzung öffentlicher und privater Verkehrsträger durch „Seamless Mobility“ und „Ridepooling“. Zusätzlich wollen wir durch integrierte Gesundheitszentren, die regionale Grundversorgung mit ambulanten und kurzstationären Behandlungen sichern. Die Bedürfnisse des ländlichen Raums mit seiner besonderen Versorgungsstruktur sollen durch entsprechende Programme berücksichtigt werden.

Grüne

Dem Grundsatz der gleichwertigen Lebensverhältnisse bundesweit stehen strukturelle Benachteiligungen (nicht nur) in den ländlichen Räumen entgegen. Unser Ziel ist es, die Förderung im Bereich Daseinsvorsorge effektiver zu gestalten und die Kommunen bedarfsgemäß auszustatten. Gleichwertige Lebensverhältnisse bedeutet nicht Gleichmacherei: Damit sich die Menschen einbringen und ihren Ort nach ihren Bedürfnissen gestalten können, brauchen die Kommunen Know-How und finanzielle Handlungsspielräume. Wir GRÜNE treten für eine Stärkung demokratischer Strukturen überall ein und schlagen Regionalbudgets vor, die von den Menschen vor Ort verwaltet werden. So können z.B. Mobilitätsangebote, auch ohne Auto, schnelle Digitalisierung oder zeitgemäße Bildungs- und Jugendhilfeangeboten entwickelt und realisiert werden. Daher fordern wir die Einführung eine Gemeinschaftsaufgabe „Regionale Daseinsvorsorge“, um ein hohes Niveau der öffentlichen Infrastruktur überall in Deutschland zu sichern.

Linke

Die Grundlager zur Stärkung Ländlicher Räume liegt in der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse. Dies beinhaltet vor allem die (Wieder)Herstellung einer bedarfsgerechten öffentlichen Daseinsvorsorge, um flächendeckend eine gute Versorgung und Zukunftsperspektiven für Jung und Alt zu gewährleisten. Um den unterschiedlichen Standortbedingungen und regionalen Entwicklungschancen gerecht zu werden, benötigt es angepasste Förderstrategien. Der soziale Zusammenhalt soll als Teil der Förderpolitik für den Ländlichen Raum anerkannt und damit eine unbürokratische Förderung des Ehrenamtes möglich werden. Neue Wertschöpfungspotentiale, die sich aus der digitalen Vernetzung ergeben, gilt es durch den schnellen Ausbau der Breitbandinfrastruktur zu erschließen. Die Schaffung regionaler Bildungszentren und Hochschulstrukturen, die Entschuldung finanzschwacher Kommunen, der Abbau des kommunalen Investitionsstaus sowie der Aufbau eines leistungsfähigen, bezahlbaren und bedarfsgerechten ÖPNV sind weitere wichtige Infrastrukturmaßnahmen zur Belebung ländlicher Regionen. Mit Rekommunalisierungen, Dezentralisierungen sowie gemeinwohlorientierten und genossenschaftlichen Wirtschaftskonzepten wollen wir ländliche Potentiale erschließen und regionale Wirtschaftskreisläufe stärken.

SPD

Wir werden zur Stärkung des ländlichen Raums die Unterstützung von strukturschwachen Regionen durch die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) verstetigen.

Der Sonderrahmenplan Ländliche Entwicklung innerhalb der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz muss noch stärker die soziale und technische Infrastruktur ausbauen. Mit zusätzlichen Bus- und Bahnverbindungen, einer besseren Mobilfunkversorgung durch staatlich

geförderte Mobilfunkmaste, einen schnelleren Breitbandausbau sowie eine bessere Versorgung im Bereich Medizin und Pflege sowie Bildung und Kinderbetreuung wollen wir das Leben in den ländlichen Regionen lebenswert halten und verbessern.

In kleineren Städten und Gemeinden wollen wir gezielt unterstützen, dass zentrale Versorgungsfunktionen erhalten bleibt. Dafür gründen wir im Rahmen eines Modellprojektes des Bundes Dienstleistungszentren (DLZ) als Dreh- und Angelpunkte bestehender und neu zu schaffender Angebote. Die Zentren bauen in ihrer Arbeit auf bestehenden lokalen Angeboten im Bereich der Betreuung, der haushaltsnahen oder auch der medizinischen Dienstleistungen auf, machen diese sichtbar und vermitteln. Sie haben jedoch auch die Aufgabe, fehlende Angebote zu erkennen und Abhilfe zu schaffen.

Mobilität ist wichtig für die Lebensqualität der Menschen. Unser Ziel ist eine Mobilitätsgarantie für den ländlichen Raum: Jede*r Bürger*in – in der Stadt und auf dem Land – soll einen wohnortnahen Anschluss an den öffentlichen Verkehr haben. Wir werden wir die Attraktivität des Nahverkehrs verbessern – durch Investitionen in das Angebot und die Qualität von Zügen und Bussen und durch die Reaktivierung alter Bahnstrecken, die insbesondere ländliche Gebiete versorgt haben.

Die zunehmende Schließung von Krankenhäusern im ländlichen Raum hat auch vor dem Hintergrund der Pandemie enorme Sorgen bei der Bevölkerung ausgelöst. Wir brauchen ein neues System

der medizinischen Versorgung und der Finanzierung. Wir führen wohnortnahe Basis- und Notfallversorgungszentren ein, in denen Ärzt*innen und Therapeut*innen ambulante, stationäre und pflegerische Versorgung anbieten und eng mit Spezial – und Universitätskliniken zusammenarbeiten.

Gerade im ländlichen Raum ist ein schneller Internetanschluss noch lange keine Selbstverständlichkeit. Wir haben die Defizite in der Pandemie gesehen und auch die enorme Relevanz für die Lebendqualität: Wir wollen, dass Deutschland bis 2030 über eine digitale Infrastruktur auf Weltniveau verfügt, über eine vollständig und durchgängig digitalisierte Verwaltung und ein Bildungssystem, in dem für das Leben in einer digitalen Welt gelernt werden kann. Um dieses Versprechen einzuhalten, werden wir die Versorgung aller Haushalte und Unternehmen mit einer Bandbreite von mindestens einem Gigabit pro Sekunde garantieren.

CDU/CSU

Die Versorgung von Schutzsuchenden ist eine gemeinsame europäische Herausforderung. Das Gemeinsame Europäische Asylsystem muss daher reformiert werden. Wir sprechen uns für die Einrichtung von europäisch verwalteten Entscheidungszentren an den EUAußengrenzen aus, in denen geprüft werden soll, ob ein Asylanspruch vorliegt oder nicht. Wir brauchen gemeinsame Standards im europäischen Asylrecht und eine europaweite Harmonisierung der Aufnahmebedingungen. Für diejenigen, die eine Bleibeperspektive in unserem Land haben und dauerhaft hier leben werden, wollen wir die Integration fordern und fördern. Dazu gehören zielgruppenspezifische und flexible Angebote beim Spracherwerb, eine gezielte Frühförderung von Kindern und die Verbesserung von Beratungsangeboten in Kitas und Grundschulen. Gezielt wollen wir auch Frauen bei der Arbeitsmarktintegration unterstützen. Wir wollen die Anerkennung und Übertragbarkeit ausländischer Qualifikationen weiter fördern und ein befristetes Programm starten, dass Informationen zu Unternehmensgründungen vermittelt.

FDP

Wir setzen uns für die Möglichkeit eines „Spurwechsels“ zur Einwanderung in den Arbeitsmarkt für gut integrierte Schutzsuchende ein. Denn wer einer Erwerbstätigkeit nachgeht oder sich in einer Qualifikationsphase (zum Beispiel Ausbildung oder Studium) befindet, sollte nicht ausgewiesen werden. Zudem wollen wir bürokratische Hürden bei der Arbeitsaufnahme, wie die Vorrangprüfung oder die Sperrfrist für Asylbewerber, abbauen. Gerade die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit erleichtert aus unserer Sicht auch erheblich die Integration und beschleunigt das Erlernen der deutschen Sprache.

Besonders vulnerable Gruppen, zum Beispiel Verfolgte aus religiösen Gründen oder aufgrund sexueller Identität, brauchen sichere Verfahren und eine sichere Unterbringung sowie im Fall sogenannter sicherer Herkunftsländer eine besondere Rechtsberatung, um Anträge form- und fristgerecht stellen zu können.

Grüne

Menschen ohne Papiere werden häufig aus rechtlichen, wirtschaftlichen und tatsächlichen Gründen an den Rand der Gesellschaft gedrängt. Wir GRÜNE wollen insbesondere den Zugang zur Gesundheitsversorgung für alle in Deutschland lebenden Menschen uneingeschränkt ermöglichen. Gesundheitsversorgung muss für alle gewährleistet sein, unabhängig davon, welchen Aufenthaltsstatus sie haben. Die gesundheitliche Versorgung sollte nicht auf ehrenamtliche Hilfsstrukturen abgeladen werden, deshalb wollen wir den Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung nach SGB V regeln. Auch viele Menschen leben mit einer Duldung in einem Zustand der Perspektivlosigkeit und Rechtsunsicherheit. Neben der Möglichkeit zum „Spurwechsel“ (also dem Wechsel des Aufenthaltsrechts) schaffen wir durch ein Ausbildungsbleiberecht einen verlässlichen Zugang zu Ausbildung und Arbeitsmarkt. Heranwachsende, Jugendliche und Familien mit minderjährigen Kindern sollen nach drei Jahren einen Aufenthaltstitel bekommen.

Linke

Das ist ein vielschichtiges Problem, für das es viele Antworten gibt. Am besten wäre es natürlich, wenn Menschen, die vor Krieg, Armut und Verfolgung fliehen, bereits im Asylverfahren einen sicheren Schutzstatus bekommen und gar nicht erst in eine Situation der „Illegalität“ geraten. Hier sind wir für eine Ausweitung der asylrechtlich relevanten Fluchtgründe. Aber auch die Prüf- und Entscheidungspraxis des BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) auf der Grundlage geltenden Rechts muss dringend verbessert werden, wie die hohe Zahl rechtswidriger Asylbescheide zeigt. DIE LINKE tritt sowohl für eine Verbesserung der Lebenssituation von illegalisierten Menschen ein (a), als auch für eine stärkere Nutzung von Legalisierungsmöglichkeiten (b). a) Die grundlegenden Menschenrechte müssen unabhängig vom Aufenthaltsstatus gelten. Der Zugang zu medizinischen Behandlungsmöglichkeiten, zu Schule, zu Arbeitsgerichten usw. muss niedrigschwellig ermöglicht werden, ohne Angst haben zu müssen, bei Inanspruchnahme solcher Leistungen abgeschoben zu werden. Die diesbezüglichen aufenthaltsrechtlichen Übermittlungspflichten müssen entsprechend aufgehoben werden. b) Menschen in der aufenthaltsrechtlichen „Illegalität“ sollten Wege in die „Legalität“ aufgezeigt werden. Das gilt besonders für Menschen, die schon seit Jahren in Deutschland leben, aber auch, wenn z.B. Kinder betroffen sind. Das kann in Form von Legalisierungsregelungen erfolgen, die meist zentral an der Aufenthaltsdauer anknüpfen, oder aber durch Einzelfallprüfungen, in denen besondere humanitäre Umstände oder persönliche Gründe besser berücksichtigt werden können. Für Letzteres sollte nach unserer Auffassung die bereits bestehende Härtefallregelung nach § 23a AufenthG viel stärker positiv genutzt werden. Wir fordern zudem, dass es Härtefallkommissionen auch auf kommunaler Ebene geben soll, weil die unterstützende Zivilgesellschaft (Nachbarschaft, Schulgemeinschaft, (Sport-) Vereine, Kirchengemeinden, Arbeitsstellen usw.), die mit den jeweiligen Einzelfällen vertraut sind, (mit-) entscheiden können sollen, ob die Menschen ein Bleiberecht erhalten – unabhängig von strengen Einkommensanforderungen oder aufenthaltsrechtlichen Restriktionen, wie es derzeit der Fall ist.

SPD

Bereits in der Vergangenheit hat die SPD wichtige Regelungen durchgesetzt, um Menschen mit Duldung in einen geregelten Aufenthalt zu bringen (z. B. stichtagsunabhängiges Bleiberecht, Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung). Diese Regelungen wollen wir weiter ausbauen und darüber hinaus im Rahmen einer Altfallregelung mit Stichtag ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht für Ausländer, die mindestens seit zwei Jahren Teil unserer Gesellschaft sind und die arbeiten oder z. B. zur Schule gehen, studieren oder eine Ausbildung machen und nicht straffällig geworden sind. Wir

wollen auch Menschen ohne Duldung aus der Illegalität holen und ihnen ein menschenwürdiges Leben ermöglichen. Dabei ist die Gesundheitsversorgung eines der drängendsten Themen, daher wollen wir Menschen ohne Krankenversicherung mithilfe eines anonymisierten Krankenscheins eine gesundheitliche Versorgung ermöglichen, wie dies beispielsweise in Thüringen bereits erfolgreich praktiziert wird. Darüber hinaus werden wir Wege prüfen, wie wir die aufenthaltsrechtliche Illegalität grundsätzlich vermeiden und beenden können.

CDU/CSU

Die digitale Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft bietet enorme Chancen – wenn wir sie aktiv gestalten. Digitalisierung darf nicht als Ziel, sondern muss als Instrument verstanden werden, den Wohlstand in Deutschland und Europa zu bewahren und zu steigern. So spielen beispielsweise digitale Plattformen eine immer größere Rolle. Das hat sowohl positive Effekte als auch negative. Digitale Plattformen sind ein zentraler Baustein der digitalen Wirtschaft, weil sie als Schnittstellen fungieren und Wachstum befördern. Darum tragen sie aber auch eine besondere Verantwortung für den Wettbewerb und im Umgang mit den Verbrauchern. Mit dem Digitalisierungs-GWB haben wir als erstes Land der Welt einen neuen, zukunftsfähigen Rechtsrahmen geschaffen, der Tech-Giganten in die Schranken weist und gleiche Wettbewerbsbedingungen herstellt. Damit sichern wir den fairen Wettbewerb und die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher in der Digitalwirtschaft. Dies wollen wir auch auf EU-Ebene über den Digital Services Act und den Digital Markets Act gewährleisten, die einerseits wichtige Grundsätze für alle Plattformen und zusätzlich besondere Regeln für die großen Tech-Giganten festlegen. Die Nutzung personenbezogener Daten darf darüber hinaus nur im Rahmen der DatenschutzGrundverordnung stattfinden, deren Durchsetzung wir mittels effizienterer Aufsichtsbehörden stärken wollen.

FDP

Liberale Digitalpolitik bedeutet Selbstbestimmung über die eigenen Daten. Das ist eines unserer Kernanliegen. So fordern wir ein Recht auf Verschlüsselung, lehnen die digitale Überwachung von Menschen (z.B. über „Staatstrojaner“) ab. Der Kernbereich der privaten Lebensgestaltung der Menschen muss auch im digitalen Bereich immer geschützt bleiben. Das ist ein Grundrecht. Dieser Maßstab muss auch für die Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchungen gelten. Auch die anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist mit liberalen Werten nicht vereinbar. Als grundrechtsschonende Alternative schlagen wir das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren auf richterliche Anordnung vor.

Wir wollen den Schutz der Menschenrechte im digitalen Zeitalter stärken. Hierfür wollen wir die Internetfreiheit und digitalen Menschenrechte zu neuen außenpolitischen Schwerpunkten machen. Denn die Digitalisierung birgt sowohl neue Chancen für den Schutz der Menschenrechte als auch neue Herausforderungen. Beim Ausbau des Menschenrechtsschutzes im digitalen Zeitalter muss Deutschland im Zuge einer effektiven Cybersicherheitsstrategie in Europa und international eine Führungsrolle einnehmen – insbesondere beim Recht auf Privatsphäre, Anonymität im Internet und Verschlüsselung sowie beim Schutz personenbezogener Daten und vor Massenüberwachung. Zum Schutz der Privatsphäre gehört auch, dass zur Straf- und Zivilrechtsverfolgung von Persönlichkeitsrechtsverletzungen Anonymität aufgehoben werden kann.

Grüne

Digitale Plattformen und Anwendungen müssen den Menschen dienen und nicht umgekehrt. Im Zentrum unserer Digitalpolitik stehen die Bürger- und Nutzer*innenrechte. Das hat viele Dimensionen: Wir GRÜNE wollen Hasskriminalität im Netz wirksamer bekämpfen und dafür einen effektiven Gesetzesrahmen entwickeln. Betroffene müssen sich schnell und effektiv gegen Angriffe im Netz wehren können. Digitale Selbstbestimmung heißt auch zwischen Diensten kommunizieren und wechseln zu können. Daher setzen wir Interoperabilität und Datenportabilität gerade bei marktbeherrschenden Unternehmen durch. Medienkompetenz für digitale Selbstbestimmung fördern wir u.a. mit einer Bundeszentrale für digitale und Medienbildung. Souveräne Verbraucher*innen bedeutet auch, dass die Online-Kündigung so einfach ist wie die Online-Bestellung. Ob Smartphones oder digitale Dienste, wir fordern höchste Datenschutzstandards ab Werk.

Linke

DIE LINKE setzt sich für ein freies und offenes Internet ein, das allen zur Verfügung steht. Zur digitalen Teilhabe gehört schnelles Internet für alle und natürlich auch, dass die Mindestsicherung die Kosten für Geräte und Internetzugang beinhaltet. Entscheidungen über Sozialleistungsansprüche oder Kreditwürdigkeit dürfen nicht automatisiert getroffen werden. Die Grundrechte müssen auch im Internet gelten: Es muss möglich sein, sich frei zu äußern, ohne dabei überwacht zu werden und zwar weder von Regierungen noch von Unternehmen. Deswegen fordert Die Linke ein Verbot von Staatstrojanern, Online-Durchsuchung und Vorratsdatenspeicherung. Auch personalisierte Werbung lehnen wir ab: Geschäftsmodelle, die darauf basieren, dass vorgeblich kostenfreie Dienste mit Daten bezahlt werden, müssen eingedämmt und reguliert werden. Nutzer*innen müssen immer auch alternative Optionen haben, die einfach zu nutzen und gut erkennbar sind. Auch deswegen fordern wir Plattform-Interoperabilität. Selbstverständlich muss das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung für alle gelten!

SPD

Unsere sozialdemokratische Idee von der digitalen Gesellschaft ist am Gemeinwohl orientiert, an Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität. Gerade in Zeiten des technologischen Wandels braucht es mehr gesellschaftlichen Zusammenhalt und ein neues Miteinander, wenn die Möglichkeiten, die sich beispielsweise mit sozialen Netzwerken auftun, breit genutzt und die Risiken kollektiv abgesichert werden sollen. Menschen sollen kompetent und selbstbestimmt an der digitalen Welt teilhaben. Dazu brauchen sie freien Zugang zu einem schnellen und sicheren Netz, starke Rechte als Bürger, als Verbraucher und Erwerbstätige sowie einen Anspruch auf gute Bildung, ein Leben lang.

Die Digitalisierung darf die Gesellschaft nicht spalten. Der Zugang zum Netz muss bezahlbar sein. Für Bürger*innen mit geringem Einkommen, für Schüler*innen und Studierende werden wir darum einen Sozialtarif für den Netzzugang schaffen. Zur digitalen Teilhabe gehört die Barrierefreiheit. Alle Bürger*innen sollen zur digitalen Selbstbestimmung befähigt

werden. Wir brauchen ein Recht auf digitale Bildung und Weiterbildung für alle Generationen. Gerade die Volkshochschulen sind ideale Orte, um digitale Bildung für alle Bürger*innen zu ermöglichen – kostengünstig, barrierefrei, inklusiv. Wir werden die Volkshochschulen mit einem Förderprogramm des Bundes in ihrer Entwicklung unterstützen.

Der Einsatz digitaler Technologien kann unterschiedlichen Zielen dienen. Bekanntermaßen ermöglichen sie neue Formen demokratischer Beteiligung ebenso wie Überwachung. Sie können als Instrument der Arbeitserleichterung oder Arbeitsverdichtung wirken. Roboter können menschliche Arbeit verdrängen. Assistenten bieten die Möglichkeit, die Ressourcen der wenigen Fachkräfte besser einzusetzen. Wie kann sichergestellt werden, dass digitale Technologien zum Wohl der Gesellschaft beitragen?

Wir wollen den Menschen im digitalen Wandel die selbstbestimmte Teilhabe an Familienleben, Erwerbsarbeit und gesellschaftlichem Engagement eröffnen. Weiterbildung, rechtliche Rahmenbedingungen und eine verlässliche soziale Absicherung sollen gewährleisten, dass der digitale Wandel in Wirtschaft, Arbeit und Kommunen den Menschen nutzt.

Wir wollen, dass durch den digitalen Wandel mehr Freiheit und keine neuen Diskriminierungen entstehen. Daten- und Verbraucherschutz sowie verlässliche IT-Sicherheit sind wichtige Grundlagen für das Vertrauen und die Akzeptanz jeder weiteren Digitalisierung. Digitale Souveränität, sichere Infrastrukturen und

sichere digitale Produkte sind dafür ebenso unerlässlich wie starke und unabhängige Kontrollinstanzen.

Wir wollen, dass die Menschen sich dem steten digitalen Wandel gewachsen fühlen, dass sie kompetent und souverän an der digitalen Welt teilhaben und ihn aktiv gestalten können. Gute und zeitgemäße Bildungsangebote in den Schulen, in beruflicher Aus- und Weiterbildung, an Hochschulen und in der Erwachsenenbildung müssen für alle Menschen offen zugänglich und auch als stete Begleitung im Erwerbsleben zu nutzen sein.

Um eine digitale Selbstbestimmung zu gewährleisten setzen wir also auf verschiedene Aspekte:

– Ein schneller, sicherer und bezahlbarer Internetzugang ist im 21. Jahrhundert unverzichtbar.

– Cybersicherheit und Datenschutz gehören zu den Grundlagen einer erfolgreichen Digitalisierung. Wir werden u.a. das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik als zentrale, unabhängige und ausschließlich präventiv ausgerichtete Cybersicherheitsbehörde stärken und die Verschlüsselungsforschung ausbauen. Ebenso werden wir Hersteller verpflichten, Softwareprodukte, digitale Dienste und technische Geräte so zu konzipieren, dass sie sicher sind und dass sie bei den Standardeinstellungen die sicherste Variante wählen. Die Datenschutzgrundverordnung ist ein wichtiger Meilenstein, für die informationelle Selbstbestimmung. Wir setzen uns daher für gut ausgestattete,

effektiv arbeitende Datenschutzaufsichtsbehörden ein.

– Das Recht auf Anonymität im Netz ist für die Ausübung der Freiheitsrechte der Bürger*innen im digitalen Raum essenziell. Eine Klarnamenpflicht lehnen wir deshalb ab und setzen uns weiterhin für die Möglichkeit einer anonymen und pseudonymen Nutzung ein. Das ist eine wichtige Voraussetzung für eine freie Meinungsäußerung und der beste Schutz vor Diskriminierungen. Wir prüfen stattdessen weniger eingriffsintensive Maßnahmen wie die sogenannte „Login-Falle“ oder ein digitales Gewaltschutzgesetz (gerichtliches Verfahren zur Beantragung von Accountsperren).

– Eine technisch sichere Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist für uns selbstverständlich.

– Privatheit und Datenschutz schaffen Vertrauen und sichern individuelle und kollektive Freiheitsräume. Das Bundesverfassungsgericht hat eine „Überwachungsgesamtrechnung“ angemahnt und festgeschrieben, dass „die Freiheitswahrnehmung der Bürger“ durch die Summe der staatlichen Überwachungsmaßnahmen „nicht total erfasst und registriert werden“ darf. Wir werden daher ein dauerhaftes, regelmäßiges und unabhängiges Monitoring der Gesetze im Sicherheitsbereich schaffen.

– Wo globale Plattformkonzerne zu Monopolisten werden, bedrohen sie digitale Vielfalt und neigen dazu, nationalstaatliche Regeln zu umgehen. Wir werden deshalb gemeinsam mit den

EU-Mitgliedsstaaten eine Regulierung schaffen, den Wettbewerb sichern und alternative Angebote fördern.

– Im Bereich der KI setzen wir auf transparente und diskriminierungsfrei angelegte Algorithmen. Die Zielsetzung einer algorithmischen Entscheidung muss klar und überprüfbar definiert sein. Hierfür brauchen wir eine stringente Regulierung und Aufsicht.

– Wir setzen uns ein für ein Recht auf digitale Bildung und Weiterbildung. Die Förderung der Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen und die Befähigung zur digitalen Selbständigkeit aller Generationen ist für uns ein zentrales Ziel, sowie eine entsprechende Infrastruktur und Unterrichtskonzepte

CDU/CSU

Eine Legalisierung illegaler Drogen lehnen wir weiterhin ab. Zu groß sind die gesundheitlichen Folgen für den Einzelnen und die Auswirkungen auf Familie, Umfeld und Gesellschaft. Wer legalisiert, der stellt gerade nicht Gesundheits- und Jugendschutz in den Mittelpunkt der Drogenpolitik, entzieht sich seiner Verantwortung und lässt Betroffene sowie ihre Angehörigen mit den Problemen allein. Das ist nicht unser Weg. Was wir brauchen, sind Aufklärung sowie frühe und massentauglichere Sanktionen, die der Tat auf dem Fuße folgen und unmittelbar zur Wahrnehmung von Beratungs- und Therapieangeboten veranlassen.

FDP

Drugchecking bietet Chancen und Risiken, diese sollten wir in Deutschland zunächst anhand von Modellprojekten untersuchen. Drugchecking bietet Chancen, da der Gesundheitsschutz der Konsumenten gestärkt und ein besserer Einblick in den Drogenmarkt und die im Umlauf befindlichen Drogen ermöglicht wird. Allerdings birgt Drugchecking auch Risiken. Nicht jedes Produkt kann sofort auf alle gefährlichen Inhaltsstoffe überprüft werden, somit bietet Drugchecking nur eine eingeschränkte Sicherheit. Weiterhin besteht das Risiko, dass Drogen, bei denen mithilfe des Tests gefährliche Inhaltsstoffe nachgewiesen wurden, von Konsumenten an Dritte weiterverkauft werden. Im Bereich Cannabis setzen wir uns für eine kontrollierte Abgabe an Erwachsene ein, diese würde ein Drugchecking aufgrund legaler Produkte, die hohe Qualitätsstandards erfüllen müssen, in diesem Bereich überflüssig machen.

Grüne

Wir GÜNE wollen so genanntes Drug Checking ermöglichen. Dabei sollen Konsument*innen, zum Beispiel in Clubs, psychoaktive Substanzen auf gefährliche Inhaltsstoffe oder Beimengungen kontrollieren lassen können. Damit werden die bestehenden gesundheitlichen Risiken dieser Substanzen zu einem Teil eingeschränkt, Vergiftungen oder Überdosierungen reduziert. Wir sehen das als wichtigen Beitrag zur Schadensminderung und wollen auf Bundesebene die nötigen betäubungsmittelrechtlichen Freiräume für solche Angebote schaffen.

Linke

DIE LINKE hat sich seit langem für Drugchecking-Projekte ausgesprochen und sie auch bereits durchgesetzt, etwa im Land Berlin. Drugchecking ist für uns nicht nur eine Möglichkeit, die Gesundheitsgefährdung aufgrund von verunreinigten Drogen zu reduzieren. Es ermöglicht auch, sich ein zuverlässigeres Bild vom Konsumgeschehen zu machen und es erschließt Konsumentengruppen für Präventionsangebote, die ansonsten wenig erreichbar sind (z.B. Clubszene). Daher befürworten wir ausdrücklich auch aufsuchende, mobile Testangebote neben der Testmöglichkeit etwa über Einrichtungen der Drogenhilfe. Auf Bundesebene wollen wir eine gesetzliche Klarstellung im Betäubungsmittelgesetz, dass Drugchecking von den Strafvorschriften ausdrücklich ausgenommen wird. Dies würde es Ländern und Kommunen ermöglichen, entsprechende Initiativen zu starten bzw. zu genehmigen. Zudem fordern wir evaluierte Modellprojekte in Finanzierung des Bundes.

SPD

Die SPD verfolgt im Rahmen ihrer Drogenpolitik einen konsequenten Harm-Reduction-Ansatz. Für uns ist klar, dass nur durch unmittelbar akzeptierende Drogenarbeit und eine ausgestreckte Hand gegenüber den Konsument:innen wir diese auch erreichen können. Ziel muss sein, Drogenkonsum oder gar Missbrauch durch Präventionsarbeit gerade bei Kindern und Jugendlichen und zielgerichteter persönlicher Ansprache zu reduzieren. Drug-Checking-Modelle müssen deshalb in erster Linie dem Prinzip der Aufklärung dienen und dürfen nicht als Ermutigung wahrgenommen werden. Mit großem Interesse beobachten wir deshalb auch die Ausgestaltung, Entwicklung und Erkenntnisse im Zusammenhang mit Drug-Checking-Modellen bei unseren europäischen Nachbarn. Die Frage von Drug-Checking-Modellen gehört deshalb auch für Deutschland auf die Tagesordnung.

Verein für Betreuungen in Bielefeld:

CDU/CSU

Rechtliche Betreuer sind der Garant für eine gute und möglichst selbstbestimmte Betreuung. CDU und CSU stehen einem Fachkräftegebot grundsätzlich offen gegenüber. Grundlage dafür sollte ein möglichst breit angelegter und fundierter Dialog, ähnlich wie bei der Reform des Betreuungsrechts in diesem Jahr, zwischen Wissenschaft und Praxis sein. Ein möglicher Fachkräftemangel und ein Bestandsschutz für bisherige berufliche Betreuer sowie die Rolle von ehrenamtlichen Angehörigenbetreuern sind dabei zu berücksichtigen.

FDP

Grundsätzlich ist für die anspruchsvolle Arbeit bei rechtlichen Betreuungen eine entsprechende Qualifizierung wie z. B. als Sozialarbeiter sinnvoll. Wir halten aber ein gesetzliches Fachkräftegebot über die bestehenden Eignungsvoraussetzungen hinaus derzeit nicht für angezeigt. Es gibt unterschiedliche Wege in die Berufsbetreuung und spezifische Fertigkeiten für diese Arbeit können je nach Ausbildung und Lebenserfahrung auch durch Fort- und Weiterbildung erworben werden. Zudem ist zu erwarten, dass die eingeführte Abstufung der Vergütungen nach Qualifikationsniveau zunehmend Anreize für eine akademische Ausbildung setzen wird.

Grüne

Wir GRÜNE unterstützen grundsätzlich eine stärkere Professionalisierung von Berufsbetreuung. Betreuer*innen müssen Selbstbestimmung ermöglichen und im Sinne des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ständig prüfen, ob ein Grundrechtseingriff zur Wahrung der Rechte oder zur Erfüllung der Pflichten des Betreuten notwendig und zulässig ist. Sie müssen sich ein umfassendes Bild von der Lage und den Wünschen des Betroffenen machen, um das notwendige Maß des Grundrechtseingriffs abschätzen zu können. Diese anspruchsvolle Unterstützung und Assistenz kann nicht immer ohne weiteres von Ehrenamtlichen übernommen werden. Für die notwendige Qualitätssicherung von Betreuung sind vor allem verbindliche Standards und Eignungskriterien erforderlich.

 

Linke

DIE LINKE ist der Überzeugung, dass die hohen Anforderungen an die rechtliche Betreuung auch eine hohe Fachkompetenz an die Berufsbetreuer*innen voraussetzen. Ein Fachkräftegebot (Bachelor / Diplom) im Berufsfeld der rechtlichen Betreuung kann hier eine zweckmäßige und verhältnismäßige Zugangshürde zum Beruf sein.

SPD

Die SPD ist der Auffassung, dass die Qualität der rechtlichen Betreuung verbessert werden kann, wenn die Qualifikationsanforderungen an die berufliche Betreuung erhöht werden. Das jüngst mit der Reform des Betreuungsrechts implementierte Registrierungsverfahren ist dabei ein erster Schritt in die richtige Richtung – verglichen damit, dass das Gesetz bislang keinerlei fachliche Voraussetzungen für die Führung von beruflichen Betreuungen vorgegeben hat. Die SPD spricht sich dafür aus, dass in der geplanten Rechtsverordnung der inhaltliche Schwerpunkt der Ausbildung stärker berücksichtigt werden sollte als der Grad des Abschlusses.

 

CDU/CSU

Bereits bei der aktuellen Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts war neben der größeren Selbstbestimmung für die Betroffenen die Verbesserung der Qualität der Betreuung ein zentrales Ziel. Von diesen Zielen wollen CDU und CSU sich auch künftig leiten lassen. Zu überlegen wäre eine gesetzliche Regelung zu Fallobergrenzen, ähnlich wie es im Vormundschaftsrecht geplant und in einigen Bundesländer der Fall ist.

FDP

Qualitätssicherung stellt einen wesentlichen Aspekt für die Arbeit in der rechtlichen Betreuung dar. Wir setzen dabei vorrangig auf die Kooperation mit den Berufsverbänden, um z. B. Arbeitsstandards und Fort- und Weiterbildung zu implementieren.

Grüne

Rechtliche Betreuer*innen müssen der Garant dafür sein, dass die Grundrechte der Betroffenen gewahrt werden und Dritte nicht in ihre Rechte eingreifen. Deshalb brauchen sie eine Expertise und Ausbildung, an die gewisse Anforderungen zu stellen sind. Berufsqualifizierende verbindliche Standards müssen unter Einbeziehung der Berufsverbände erarbeitet und gesetzlich festgeschrieben werden, um eine zuverlässige und verantwortliche berufliche Betreuung sicherzustellen. Darüber hinaus ist die Einführung von Zulassungskriterien auch aus Wettbewerbsgründen von Vorteil, da ein Großteil der Betreuer*innen nicht in Verbänden organisiert ist.

Linke

Zur Stärkung der beruflichen Betreuung und deren qualitative Verbesserung unterstützt DIE LINKE das Registrierungsverfahren für berufliche Betreuer. Wer den Beruf des Betreuers/der Betreuerin ausüben möchte, soll künftig seine persönliche und fachliche Eignung in einem bundeseinheitlichen Verfahren nach transparenten und klaren Regeln nachweisen müssen. DIE LINKE spricht sich des Weiteren für regelmäßige obligatorische Fortbildungen für Berufsbetreuer*innen aus.

SPD

Als SPD haben wir uns in der jüngsten Reform des Betreuungsrechts für die Einführung eines Sachkundenachweises stark gemacht. Außerdem haben wir normiert, dass anerkannte Betreuungsvereine Anspruch auf eine bedarfsgerechte finanzielle Ausstattung haben. Darüber hinaus haben wir erreicht, dass zeitnah zum Inkrafttreten des Gesetzes niedrigschwellige Beratungs- und Beschwerdestellen eingerichtet werden, die den betreuten Personen zusätzliche Unterstützung bieten. Wir Sozialdemokrat*innen erkennen aber an, dass die gesetzliche Betreuung viele Jahre unterfinanziert war. Das Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung 2019 war darum ein wichtiger Schritt. Hierdurch wurde die Vergütung bereits um durchschnittlich 17 Prozent erhöht. Die SPD wird die Ergebnisse der Evaluierung, die 2024 vorliegen soll, intensiv diskutieren und sich für eine zeitnahe Umsetzung der Ergebnisse einsetzen.

 

CDU/CSU

Die Fragen 40 bis 43 werden gemeinsam beantwortet: Insgesamt steht für die Union fest: Gute Arbeit muss auch gut bezahlt werden. Das gilt auch im Hinblick auf die Fallpauschalen oder andere erstattungsfähige Aufwendungen. Die Vergütung der beruflichen Betreuer wurde zuletzt im Juli 2019 erhöht. Bei der Reform des Betreuungsrechts in diesem Jahr war es uns deshalb wichtig, die Anpassung bzw. die Angemessenheit der Betreuervergütung nach einem gewissen Zeitraum automatisch zu evaluieren und ggf. zu erhöhen. Dies wird laut Gesetz im Jahr 2024 geschehen. CDU und CSU werden sich weiterhin dafür einsetzen, dass die Aufnahme sämtlicher Kosten für Gebärdensprache und anderer Kommunikationshilfen als erstattungsfähige Aufwendungen eingehend geprüft und mit den jeweiligen Kostenträgern intensiv verhandelt wird. Hierbei ist auch auf die Rolle der Bundesländer zu achten.

FDP

Es wird auf die Vorbemerkungen verwiesen:

Die Aufgabe, eine rechtliche Betreuung zur übernehmen, ist mit einer großen Verantwortung verbunden. Die Betreuungsvereine unterstützen ehrenamtliche Betreuer bei dieser wichtigen Tätigkeit. Die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen haben in den letzten Jahren die Landesförderung für die Arbeit in den Betreuungsvereinen mehrfach und deutlich auf aktuell 5 Mio. Euro im Jahr angehoben und damit insbesondere kleinere Betreuungsvereine und die Querschnittsarbeit gestärkt. Damit ist es auch gelungen, mehr Menschen für eine ehrenamtliche Betreuung zu gewinnen. Uns ist bewusst, dass von Seiten der Betreuungsvereine eine weitere Erhöhung der Landesförderung gewünscht wird. Dies ist aber bei den Haushaltsberatungen angesichts der begrenzten fiskalischen Möglichkeiten mit anderen politischen Schwerpunkten abzuwägen.

Hinsichtlich der Vergütungen für berufliche Betreuungen wurde 2019 nach längeren Diskussionen eine Anpassung der bundesrechtlichen Grundlagen verabschiedet. Kernpunkte dieser Anpassung sind einerseits eine deutliche Erhöhung der Vergütungen sowie anderseits ein Fallpauschalensystem. Es ist bei der praktischen Anwendung der Neuregelungen sorgfältig zu prüfen, inwiefern weiterer Änderungsbedarf besteht. Angesichts der Diskussionen im Vorfeld dieser Anpassung, der unterschiedlichen Positionen der Bundesländer und der Zustimmungsbedürftigkeit im Bundesrat für Gesetzesänderungen sehen wir derzeit aber keine realistische Perspektive für eine zeitnahe erneute Änderung.

Grüne

Wir GRÜNE stimmen zu, dass die Betreuungsvergütung auch Sachmittel, Verwaltungs- und Nebenkosten berücksichtigen muss. Nur so können die Adressat*innen der Betreuung eine professionelle und angemessene Unterstützung erhalten. Deshalb müssen sich die Kosten für Sachmittel sowie Verwaltungs- und Nebenkosten zwangsläufig auch im Vergütungsbemessungssystem widerspiegeln.

Linke

DIE LINKE wird sich in ihrer parlamentarischen und außerparlamentarischen Arbeit dafür einsetzen, dass Sachmittel, Verwaltungs- und Nebenkosten zukünftig nicht mehr in einer zu geringen Pauschale erfasst, sondern 1:1 refinanziert werden. Bis dies erreicht werden kann, wird DIE LINKE sich für eine signifikante Erhöhung der Pauschale stark machen.

SPD

Aus Sicht der SPD war das Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung 2019 ein wichtiger Schritt, um den lange Zeit unterfinanzierten Bereich der gesetzlichen Betreuung besser auszustatten. Hierdurch wurde die Vergütung bereits um durchschnittlich 17 Prozent erhöht. Die SPD wird die Ergebnisse der Evaluierung intensiv diskutieren und sich für eine zeitnahe Umsetzung der Ergebnisse einsetzen. Dabei werden wir uns insbesondere auch dafür stark machen, dass sämtliche Kosten für Gebärdensprache und andere Kommunikationshilfen erstattet werden. Nur wenn die Betreuer*in die Wünsche der betreuten Person kennt, kann sie auch den Wünschen entsprechend handeln.

 

 

CDU/CSU

s. Frage 40

FDP

Die wesentlichen Neuregelungen in der Eingliederungshilfe in Folge des BTHG sind Anfang 2020 in Kraft getreten. Die Auswirkungen auf Betreuungen und ein dadurch eventuell bedingter Mehraufwand sollten genau beobachtet werden. Hinsichtlich einer Anpassung der Vergütungen wird auf die Vorbemerkungen verwiesen.

Grüne

Mehrarbeit rechtlicher Betreuer*innen zugunsten von schwer beeinträchtigten Menschen in besonderen Wohnformen muss finanziell ausgeglichen werden. Wir GRÜNE möchten die Vergütungsparameter auf fallschwierigkeitsbezogene Kriterien umstellen. Mit einer stärkeren Differenzierung wird auch ein erhöhter Zeitaufwand angemessen vergütet.

Linke

DIE LINKE wird in enger Abstimmung mit den entsprechenden Interessenvertretungen der Berufsbetreuer*innen wie z.B. dem Bundesverband der Berufsbetreuer im Bundestag durch eigene parlamentarische Initiativen sowie durch Unterstützung anderer gleichgerichteter Initiativen dafür einsetzen, dass rechtliche Betreuer*innen für die mit der Einführung des BTHG für schwer beeinträchtigte Menschen in besonderen Wohnformen einhergehende erhebliche Mehrarbeit einen angemessenen Ausgleich erhalten, optimalerweise gleich im Rahmen eines neuen Vergütungssystems.

SPD

Die SPD wird diesen Sachverhalt bei der anstehenden Evaluierung des Vergütungssystems besonders berücksichtigen und intensiv prüfen.

CDU/CSU

s. Frage 40

FDP

In der Tat führt das BTHG zu Neuordnungen bei den Wohnformen. Dies sollte grundsätzlich auch bei den Vergütungen für Betreuungen berücksichtigt werden. Ansonsten wird auf die vorherige Frage verwiesen.

Grüne

Siehe die Antwort auf Frage 41

Linke

DIE LINKE wird in enger Abstimmung mit den entsprechenden Interessenvertretungen der Berufsbetreuer*innen wie z.B. dem Bundesverband der Berufsbetreuer im Bundestag durch eigene parlamentarische Initiativen sowie durch Unterstützung anderer gleichgerichteter Initiativen dafür einsetzen, den Bereich der besonderen Wohnform mit ambulant lebenden Menschen gleichzusetzen.

SPD

Die SPD wird diesen Sachverhalt bei der anstehenden Evaluierung des Vergütungssystems besonders berücksichtigen und intensiv prüfen.

CDU/CSU

s. Frage 40

FDP

Es wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. (s. Frage 40)

 

Grüne

Die lange Verzögerung bei der Anpassung der Vergütung ist ein Versäumnis der Großen Koalition. Um das zu verhindern soll die Vergütung im regelmäßigen Dialog mit Betreuungsvereinen an die Lebenshaltungskosten sowie an die neuen Herausforderungen und gesetzliche Änderungen angepasst werden.

Linke

DIE LINKE wird in enger Abstimmung mit den entsprechenden Interessenvertretungen der Berufsbetreuer*innen wie z.B. dem Bundesverband der Berufsbetreuer im Bundestag durch eigene parlamentarische Initiativen sowie durch Unterstützung anderer gleichgerichteter Initiativen für eine regelmäßige dynamische Anpassung einsetzen.

SPD

Die SPD wird diesen Vorschlag im Rahmen der anstehenden Evaluierung des Vergütungssystems besonders berücksichtigen und intensiv prüfen.

CDU/CSU

Die Fragen 44 und 45 werden gemeinsam beantwortet: Auch die Frage, in welchem Maße die Digitalisierung Einzug in die Betreuungspraxis hält, hängt von der jeweiligen Finanzierung der rechtlichen Betreuung ab. Die angesprochene Vergütungserhöhung im Jahre 2019 erfolgte auch mit Blick auf Betreuungsvereine. Auf diese Weise wurde das Ehrenamt in seiner Bedeutung für die Betreuungspraxis gestärkt. Was spezifische Programme zur Förderung der Digitalisierung angeht, wird es einen intensiven Austausch zwischen Bund und Ländern geben müssen. Dafür haben CDU und CSU mit der beschlossenen Evaluierung der Strukturreform einen Rahmen gesetzt.

FDP

Die Stärkung der Querschnittsarbeit der Betreuungsvereine bei der Landesförderung kann auch die Digitalisierung der Arbeit unterstützen. Darüber hinaus wäre denkbar, über Modellprojekte die Digitalisierung weiterzuentwickeln. Hinsichtlich der allgemeinen Förderung der Betreuungsvereine wird auf die Vorbemerkungen verwiesen.

Grüne

Wir GRÜNE setzen uns für eine Reform des Vergütungssystems von Betreuer*innen ein. Der Ansatzpunkt der Reform sollte unserer Ansicht nach eine stärkere Differenzierung je nach der Schwierigkeit des jeweiligen Falles sein. Außerdem sehen wir eine Reform des Vergütungssystems auch als eine notwendige Konsequenz der immer stärkeren Digitalisierung der Arbeit der Betreuer*innen sowie Betreuungsvereine.

Linke

DIE LINKE wird sich im Bundestag und Bundesrat durch eigene parlamentarische Initiativen sowie durch Unterstützung anderer gleichgerichteter Initiativen dafür einsetzen, dass es Förderprogramme gibt, um die zeitgemäße Digitalisierung der Betreuungsvereine zu unterstützen.

SPD

Wir Sozialdemokrat*innen erkennen an, dass viele Betreuungsvereine sowohl bei der Ausstattung mit Hardware und Software, aber auch bei der Betreuung digitaler Infrastrukturen noch Probleme haben. Wir haben uns darum bereits in der jüngsten Reform des Betreuungsrechts erfolgreich für Anspruch anerkannter Betreuungsvereine auf eine bedarfsgerechte finanzielle Ausstattung eingesetzt. Weitere Erhöhungen der Finanzierung, insbesondere auch für eine zeitgemäße Digitalisierung, werden im Rahmen der Evaluierung des Vergütungssystems intensiv diskutieren.

 

CDU/CSU

s. Frage 44.

FDP

Wir wollen die Digitalisierung im Gesundheitswesen durch klare und transparente Rahmenbedingungen voranbringen. Ziel ist eine digitale Vernetzung zwischen allen Gesundheitsakteuren sowie Patientinnen und Patienten. In Nordrhein-Westfalen haben wir in der Landesinitiative eGesundheit.nrw innovative Projekte zur Vernetzung von Einrichtungen zur esundheitsversorgung gebündelt und fördern so den einrichtungs- und sektorenübergreifenden Austausch von Informationen. Dieses Ziel soll vor allem auch durch den Einsatz der Telemedizin, dem Telemonitoring, den Telekonsilen und der Teletherapie erreicht werden. Die Einbeziehung von Einrichtungen der Sozialen Arbeit wäre dabei sinnvoll, wenn sich konkrete Anknüpfungspunkte ergeben. Das Land fördert Telematik zudem durch den Aufbau der Modellregion Ostwestfalen-Lippe und den Aufbau eines Zentrums für Telemedizin am Zentrum für Telematik im Gesundheitswesen auf dem Gesundheitscampus in Bochum.

Grüne

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen hat in den vergangenen drei Jahren zwar erheblich Fahrt aufgenommen, allerdings fehlt ein klares Leitbild. Wir GRÜNE werden daher sicherstellen, dass die Digitalisierung vor allem für die Patient*innen sowie ihre Versorgung nutzbringend ist. Dazu werden wir gemeinsam eine Strategie entwickeln, mit klaren Verantwortlichkeiten, Prioritäten und Umsetzungsschritten. Wir werden die Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur konstruktiv vorantreiben und dafür sorgen, dass zügig weitere relevante Berufsgruppen darein einbezogen werden. Die Digitalisierung kann aus unserer Sicht nur gelingen, wenn die Patient*innen darauf vertrauen können, dass ihre Daten geschützt sind und sie selbst darüber entscheiden können, wer darauf Zugriff hat. Wir werden darüber hinaus auch die digitalen Kompetenzen der Nutzer*innen fördern. Auch dies ist eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg der Digitalisierung.

Linke

Für DIE LINKE birgt die Digitalisierung im Gesundheitswesen Chancen und Risiken. Sie kann helfen, die Versorgungsqualität und Kooperation zu verbessern. Wir sind dafür, zeitnah auch Organisationen außerhalb der originären Gesundheitsversorgung bei der Nutzung der TI einzubeziehen und so insbesondere Schnittstellenprobleme zwischen verschiedenen Hilfeangeboten anzugehen. Voraussetzung dafür sind die konsequente Nutzenperspektive bei medizinischen Anwendungen, die mit entsprechenden Studien belegt werden muss. Essentiell ist zudem die Nutzerfreundlichkeit (Usability), die sich an die reale Zielgruppe richtet auch damit insbesondere Menschen in höherem Alter und mit Einschränkungen berücksichtigen muss. unabdingbar ist zudem, die volle Selbstbestimmung der Betroffenen über ihre Daten und die Datensicherheit zu gewährleisten. Die Strategie der Bundesregierung weist in all diesen Punkten große Mängel auf.

SPD

Die SPD hat maßgeblich dazu beigetragen, den gordischen Knoten in Sachen Digitalisierung des Gesundheitswesens in dieser Wahlperiode mit nicht weniger als drei Digitalisierungsgesetzen zu durchschlagen. Wir verbinden mit der TI und auch deren Weiterentwicklung fortgesetzt hohe Erwartung: In Sachen Transparenz der Versorgung für die Versicherten (ePA), eine bessere Kommunikation der Leistungserbringer*innen über die Sektorengrenzen hinweg und damit letztlich eine Steigerung der Effizienz des Gesamtsystems im Interesse aller Versicherten. Unser Ziel ist grundsätzlich ein sicheres TIFlächennetz mit Anschluss aller Leistungserbringer*innen. Die Weiterentwicklung und der Ausbau der TI erfolgt wie bisher weiterhin in Stufen. D.h., dass wir sukzessive die Rahmenbedingungen für den Anschluss weiterer Leistungserbringer*innen schaffen werden. So haben wir beispielsweise zuletzt die Möglichkeit geschaffen, dass sich Pflegeeinrichtungen freiwillig und für sie kostenneutral an die TI anschließen lassen können. Diesen Weg werden wir kontinuierlich weiter verfolgen.

 

 

Bundesarbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendschutz:

CDU/CSU

Für CDU und CSU ist klar: Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz nimmt einen zentralen Stellenwert in der Kinder- und Jugendhilfe ein. Die Prävention ist ein wichtiger und zentraler Gedanke des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes. Weitere Schwerpunkte des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes sind neben der Gewährleistung eines besseren Kinder- und Jugendschutzes auch die verbesserte Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien.

 

Darüber hinaus soll der Kinder- und Jugendplan im Jahr 2022 auf bisherigem Niveau verstetigt und mit Mitteln des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona“ noch einmal um 40 Millionen Euro verstärkt werden. Mit den dann mehr als 264 Millionen Euro geplanten Mitteln für den KJP steht so viel Geld zur Verfügung wie noch nie. Die Erhöhung der Mittel trägt wesentlich dazu bei, die Ziele des KJP besser umzusetzen, junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und Benachteiligung abzubauen bzw. Eltern zu unterstützen und zu beraten.

FDP

Wir Freie Demokraten möchten dafür sorgen, dass jedes Kind das Bestmögliche aus seinen Potentialen machen kann und gut auf ein möglichst selbstbestimmtes Leben vorbereitet wird. Bildung und Aufklärung sind elementare Voraussetzung für individuelles Vorankommen und ein selbstbestimmtes Leben und befähigen Kinder und Jugendliche zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen.

Wir schätzen die Arbeit der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz und der auf Landesebene tätigen Landesstellen, die durch ihre Projekte, Informationen und Fortbildungen zur Aufklärung und Prävention von Kindern und Jugendlichen beitragen.

Im Jahr 2016 erfolgte eine Reform der Richtlinie zum Kinder- und Jugendplan, mit dem Ziel, durch die Straffung und Erleichterung administrativer Verfahren, Ressourcen für die inhaltliche Unterstützung junger Menschen besser zu nutzen. Die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag hat die Verteilung des Fördertopfes aufmerksam beobachtet und kritisch hinterfragt (vgl. Kleine Anfrage „Kinder- und Jugendplan des Bundes“ BT.-Drs.-19/24913).

Grüne

Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz ist eines der vielen wichtigen Elemente der Jugendhilfe, die das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen begleiten. Auch für die Umsetzung des § 14 SGB VIII steht der Träger der öffentlichen Jugendhilfe in der Verantwortung. Es sind folglich die Kommunen und die Bundesländer, die entscheidend für die Realisierung eines erfolgreichen Kinder- und Jugendschutzes sind. Der Bund kann über den Kinder- und Jugendplan Anregungen geben. Dies kann über Projektfinanzierungen erfolgen, was einerseits Modellvorhaben u.Ä. ermöglicht, gleichzeitig aber zeitliche Befristung bedeutet.

Linke

Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz nimmt aktuell einen zu geringen Stellenwert ein. Leider wurde es mit den Novellen des Jugendschutzgesetzes sowie des Kinder- und Jugendhilfegesetz versäumt, den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz zu stärken. Für die Umsetzung des Kinder- und Jugendhilfegesetz ist die kommunale Ebene zuständig. DIE LINKE tritt daher vordergründig für eine bessere finanzielle Ausstattung der kommunalen Ebene ein, damit dem gesetzlichen Auftrag in der Kinder- und Jugendhilfe auf allen Ebenen gemäß der vor Ort vorhandenen Bedarfe gefolgt werden kann. Dies erfordert auch eine Stärkung der Jugendhilfeplanung. Eine (unterstützende) Finanzierung des Kinder- und Jugendschutzes aus dem KJP bleibt für uns daher vor allem eine zunächst unersetzliche Zwischenlösung.

SPD

Wir werden auf allen Ebenen einen erzieherischen Kinder- und Jugendschutz fördern, der Kinder und Jugendliche befähigt, mit sich selbst und mit anderen verantwortlich umzugehen. Dazu gehört auch, dass der Kinder- und Jugendplan des Bundes ausreichend finanziell ausgestattet wird.

Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz ist aus unserer Sicht eine Querschnittsaufgabe der Kinder- und Jugendhilfe. Dieser muss bei der Kinder-und Jugendförderplanung, der Jugendhilfeplanung sowie den konkreten Angeboten vor Ort berücksichtigt werden.

Wir setzen uns dafür ein, dass die Akteure des Erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes bestmöglich ausgestattet werden.

 

CDU/CSU

Wir werden ihre Medienkompetenz fördern und auch Telemedienanbieter zu besseren Kindesschutzkonzepten verpflichten. Schülerinnen und Schüler müssen neben den Kulturtechniken Lesen, Schreiben und Rechnen auch digitale Kompetenzen erwerben. Diese umfassen ein technisches und informatisches Grundverständnis ebenso wie Medienkompetenz.

 

Dabei geht es insbesondere um die Fähigkeit, Medien zu nutzen, Funktionsweisen von digitalen Technologien und künstlicher Intelligenz zu verstehen und schließlich Inhalte zu bewerten.

FDP

Der reflektierte und kritische Umgang mit digitalen Medien ist für uns eine zentrale Kulturtechnik des 21. Jahrhunderts. Schülerinnen und Schüler müssen schon früh befähigt werden, sicher mit dem Internet, Online-Medien und sozialen Netzwerken umzugehen. Jede Schule soll ein dezentral selbst verantworteter Lernort sein, an dem Kinder und Jugendliche jene kritische Urteilsfähigkeit lernen, mit der sie einen Unterschied für ihre Lebenswelt machen können. Politische Bildung muss bereits im Sachunterricht der Primarstufe verankert sein. Politische Bildung steht in Zeiten der Digitalisierung, Zuwanderung und des Populismus vor der Herausforderung, Wissen und Handwerk für eine weltoffene Demokratie zu vermitteln. Dazu gehört die Bildung und Befähigung, Quellen kritisch zu hinterfragen. Unser Ziel muss sein, allen Menschen echte Medienpartizipation zu ermöglichen. Besonders wirkungsvolle Programme der politischen Bildung wollen wir mit einer „Exzellenz-Initiative Politische Bildung“ öffentlich würdigen, finanziell fördern und so zu ihrer Verbreitung ermutigen.

Grüne

Viele Kinder und Jugendliche wachsen mit Tablets, Smartphones und Co. auf – wir GRÜNE müssen sicherstellen, dass sie selbstbestimmt und sicher in der digitalen Welt groß werden. Wir stärken die digitale Bildung als Gemeinschaftsaufgabe von Eltern, Bildungseinrichtungen und der Jugendhilfe mit Fortbildungen für Fachkräfte und Unterstützungsangeboten für Eltern. Alle sollen digitale Kompetenzen erwerben können, das geht nur mit entsprechender Hardware und Internetanbindung: Kinder, die in Armut leben, erhalten für die Schule ein digitales Endgerät, wenn sie dieses benötigen. Auch dem Suchtpotenzial und den Gesundheitsrisiken der übermäßigen Nutzung digitaler Anwendungen möchten wir begegnen. Kinder und Jugendliche brauchen im Netz besonderen Schutz vor Straftaten wie Hassrede, Cybergrooming oder sexualisierter Gewalt. Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz soll in ihren Kompetenzen gestärkt werden. Vor kommerziellem Sammeln ihrer Daten durch private Anbieter werden wir Kinder schützen.

Linke

Deutschland ist Entwicklungsland beim digitalen Lernen. Die unendliche Geschichte der Ankündigung muss ein Ende haben. Geld für neue Computer und Lernsoftware brauchen wir dauerhaft – öffentlich finanziert: jedem Schüler, jeder Schülerin, jeder Lehrkraft ein eigenes digitales Gerät! Mit freier Software (Open Educational Resources) zu digitaler Mündigkeit. Schulen brauchen „digitale Kümmerer“, Lehrkräfte brauchen Medienkompetenz. Daher fordern wir: ein leistungsfähiger Breitbandanschluss und WLAN für alle Schulen, eine Digital-Offensive für Bildung, also Geld für Infrastruktur, für Software, Plattformen und Personal. Medienbildung soll jedoch nicht nur zu einer kritischen Aneignung von Medieninhalten, sondern auch zur eigenverantwortlichen Mediengestaltung befähigen. In der digitalen Welt selbstbestimmt teilzunehmen, gehört zu den Grundvoraussetzungen, um sich in einer demokratischen und digitalisierten Gesellschaft einzumischen.

SPD

Wir werden auf allen Ebenen die Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen fördern, insbesondere auch in den außerfamiliären Bildungseinrichtungen.

Digitales Lernen ist für uns auch Persönlichkeitsbildung und die Förderung sozialer Kompetenzen. Deshalb werden wir den pädagogischen, stärkenorientierten Ansatz der Kinder- und Jugendhilfe ebenso einbeziehen, wie auch die frühkindliche Bildung und einen Digitalpakt, auch für die Kinder- und Jugendhilfe, auflegen. Die Aus- und Fortbildung von Lehrkräften ist ein Schlüssel zur digitalen Schule. Wir werden deshalb bundesweit vernetzte Kompetenzzentren für digitales Lehren und Lernen aufbauen und unterstützen.

Medienkompetenz ist auch Demokratiekompetenz. Lernen, Arbeiten, Identitätsbildung, Persönlichkeitsentwicklung und die Kommunikation mit anderen sind in unserem Alltag zunehmend an soziale Medien gebunden. Dafür wollen wir die kreative Energie der Netzcommunity mit der Qualität und Erfahrung der klassischen Medien zusammenbringen.

 

 

 

CDU/CSU

Die Verantwortung für den Kinder- und Jugendmedienschutz liegt sowohl bei den Ländern als auch beim Bund. Über ihre Verantwortung für die Medienbildung stehen die Länder in der Pflicht, Kindern und Jugendlichen einen sicheren Umgang mit Medien zu ermöglichen.

 

Zugleich hat der Bund die Verantwortung für den Jugendmedienschutz, so dass er seinerseits in der Pflicht steht, Schaden, etwa durch schädigende Inhalte oder Kontaktaufnahmen, zu verhindern.

 

Unser Ziel muss es sein, dass Bund und Länder effektiv zusammenarbeiten. Dies geschieht in der Kommission für Kinder- und Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten, in der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien, im gemeinsamen Kompetenzzentrum Jugendschutz.net und auch in den freiwilligen Selbstkontrollen der Medienwirtschaft.

 

Durch die im März 2021 verabschiedete Reform des Jugendschutzgesetzes wurde das Zusammenwirken zwischen Bund und Ländern weiter verzahnt.

FDP

Jugendschutz und Jugendmedienschutz sind bislang mit Blick auf das Grundgesetz getrennt verantwortet worden. Mit der Novelle des Jugendschutzgesetzes wurde diese Trennung von Bundeshoheit und Länderhoheit in Teilen aufgegeben, indem der Bund weit in die Kompetenzen der Länder hinein regiert hat. Die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag hat das im Verlauf mehrfach kritisiert. Sicherlich ist Jugendschutz aus einer Hand die effektivste und beste Möglichkeit, um Kinder und Jugendliche zu schützen. Die Erfahrung, die Organisationseinheiten und das entsprechende Personal befindet sich aufgrund der Länderhoheit dort (vgl. Beschluss der Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag „Aufgeklärt, selbstbestimmt, wirkungsvoll – Jugendschutz im digitalen Zeitalter“ vom 06.10.2020).

Grüne

Wir GRÜNE glauben, dass nur eine Zusammenarbeit von Bund und Ländern hier zu guten Ergebnissen kommt. Die Schaffung einer Bundeszentrale für Jugendmedienschutz erscheint uns als ein sinnvoller Schritt, um Kompetenzen und Aufsicht zu bündeln und insbesondere außerhalb des Medieninhalts liegende Gefährdungen zu adressieren – beispielsweise Kontaktrisiken, wie sie durch die Möglichkeit uneingeschränkter Kommunikationsmöglichkeiten mit unbekannten Personen in manchen Games für Kinder entstehen. Wir setzen darauf, dass die neue Bundeszentrale im Einvernehmen mit den Selbstkontrollen zu praktikablen Vorgaben gelangt, insbesondere was kindgerechte Meldewege und Hilfsangebote angeht. Das entlässt aber die Länder nicht aus ihrer Verantwortung, im Bereich der Einzelprüfung von Medieninhalten zu arbeiten, wenn es etwa um Alterseinstufungen geht.

Linke

Jugendmedienschutz ist ein Bereich mit sogenanntem doppelten kompetenziellen Zugriff von Bund und Ländern: Dem Bund, weil es sich hier um öffentliche Fürsorge handelt, und den Ländern als speziellere Annexkompetenz der zur Kulturhoheit der Länder zählenden Gesetzgebungskompetenz bei Massenmedien. Hieraus müssen weitreichenden Kooperations- und Rücksichtnahmepflichten zwischen Bund und Ländern entstehen. Konvergenzentwicklungen der Medien verlangen dementsprechend einen kohärenteren und konvergenten Jugendmedienschutz. Mit dem Jugendmedienschutzstaatsvertrag liegt den Ländern ein wichtiges Instrumentarium des kooperativen Föderalismus vor. Gleichwohl müssen bestehende Rechtsrahmen besser verzahnt sowie Schnittstellen und Übergabepunkte optimiert werden. Ferner braucht es Maßnahmen zur Stärkung des Jugendmedienschutzes, allen voran bei bestehenden Strukturen der Landesmedienanstalten in Hinblick auf die Vermittlung von Medienkompetenzen.

SPD

Mit der letzten Novelle des Jugendschutzes im Jahr 2021 haben wir erstmals eine klare Abgrenzung von Bundes- und Länderzuständigkeiten in Zeiten der Medienkonvergenz geschaffen. Dort, wo alte und neue Berührungspunkte bestehen, haben wir für Synergien durch Zusammenarbeit und Austausch von Bund und Ländern im verfassungsrechtlich zulässigen Rahmen gesorgt.

 

Die Länder sind für die Einzelfall-Aufsicht über Medieninhalte (d.h. für die „Nachsorge“) zuständig. Das haben wir durch weitere strukturelle Vorsorgemaßnahmen des Bundes und die Aufsicht durch die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz gestärkt.

 

Im zunächst dialogischen Verfahren können Anbieterbelange und vergleichbare Anforderungen von der Bundeszentrale gewürdigt werden. Auch können Abstimmungen mit relevanten Akteuren wie der Kommission für Jugendmedienschutz erfolgen.

 

Wir setzen uns auch weiterhin für einen wirksamen Jugendmedienschutz ein, der alle föderalen Ebenen mit einbezieht.

CDU/CSU

Für CDU und CSU ist klar: Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz nimmt einen zentralen Stellenwert in der Kinder- und Jugendhilfe ein. Die Prävention ist ein wichtiger und zentraler Gedanke des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes. Weitere Schwerpunkte des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes sind neben der Gewährleistung eines besseren Kinder- und Jugendschutzes auch die verbesserte Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien. Darüber hinaus soll der Kinder- und Jugendplan im Jahr 2022 auf bisherigem Niveau verstetigt und mit Mitteln des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona“ noch einmal um 40 Millionen Euro verstärkt werden. Mit den dann mehr als 264 Millionen Euro geplanten Mitteln für den KJP steht so viel Geld zur Verfügung wie noch nie. Die Erhöhung der Mittel trägt wesentlich dazu bei, die Ziele des KJP besser umzusetzen, junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und Benachteiligung abzubauen bzw. Eltern zu unterstützen und zu beraten.

FDP

Wir Freie Demokraten wollen verhindern, dass Kinder und Jugendliche zu den Verlierern dieser Pandemie werden. Deshalb hat die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag eine Initiative eingebracht, in der sie konkrete Lernstandserhebungen und ein Chancenaufholprogramm fordert (vgl. „Chancen-Aufholprogramm: Lernrückstände erheben, Corona-Nachteile für Kinder und Jugendliche verhindern“ BT-Drs.-19/27808). Dabei geht es nicht nur um Unterrichtsstoff, sondern auch um die Entwicklung von Sprache und Persönlichkeit. Um die Corona-Defizite auszugleichen brauchen wir vor allem langfristige Lösungen und Konzepte. Dazu sollen die Lernrückstände und Kompetenzverluste verlässlich und systematisch erhoben werden. Mit diesem Wissen wollen wir ein Chancen-Aufholprogramm aufsetzen, das Schülerinnen und Schüler bestmöglich fördert.

Wir wollen, dass in Bildungseinrichtungen zusätzliches psychologisches und pädagogisches Personal digital und physisch sowie während und nach der Corona-Pandemie zur Verfügung steht, um negative Folgen der Corona-Krise zu erkennen und professionell aufzuarbeiten (vgl. „Hilfeplan für die physische und psychische Gesundheit unserer Kinder und Jugendlichen“ BT-Drs.-19/27810).

Um die politische Partizipation von jungen Menschen zu stärken, fordern wir eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre für die Wahlen zum Deutschen Bundestag und zum Europäischen Parlament. Die Ausweitung des Wahlrechts war stets Zeichen des gesellschaftlichen Fortschritts und das Recht zu wählen ist der Schlüssel zur politischen Partizipation. Junge Menschen nehmen bereits in vielen Lebensbereichen Verantwortung wahr, werden aber von der politischen Teilhabe ausgeschlossen. Dabei sind sie diejenigen, die am längsten von politischen Entscheidungen beeinflusst werden und für uns wäre das Wahlrecht ab 16 gelebte Generationengerechtigkeit. Voraussetzung ist allerdings die politische Bildung an allen Schulformen zu verstärken. Politische Bildung muss bereits im Sachunterricht der Primarstufe verankert sein.

Grüne

In den vergangenen Monaten haben wir GRÜNE immer wieder gefordert, dass der Kinderschutz auch in der Corona-Krise gewährleistet werden muss. Dafür braucht es Schutzausrüstung für die Mitarbeiter*innen der Kinder- und Jugendhilfe sowie einen verstärkten Ausbau telefonischer und digitaler Beratungsangebote. In Fällen häuslicher und sexualisierter Gewalt müssen Kinder weiterhin Anlaufstellen erreichen können. Durch gesetzliche Vorgaben zur Personalplanung wollen wir für besser ausgestattete Jugendämter und Entlastung der Fachkräfte sorgen. Qualitätsstandards wollen wir überall in der Kinder- und Jugendhilfe verbindlich erstellen und gemeinsam mit Verbänden, Trägern und Wissenschaft weiterentwickeln.

Linke

Auch der strukturelle Jugendschutz stand in den letzten Jahren zu wenig im öffentlichen Blickpunkt. Voraussetzung für eine Stärkung des strukturellen Kinder- und Jugendschutzes ist ein ganzheitlicher Blick auf die Lebensbedingungen junger Menschen. Ein alleiniger Verweis auf die Kinder- und Jugendhilfe, deren Auftrag darin besteht, zu positiven Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien beizutragen, ist hierbei nicht zielführend, auch wenn der Kinder- und Jugendhilfe mit ihren vielfältigen Aufgaben und Methoden eine bedeutende Rolle zukommt und besser ausgestattet werden muss. Armutsfragen, Fragen der Ausgrenzung, der Bildungsbenachteiligung, der Wohnverhältnisse, also Fragen der allgemeinen sozialen Lage junger Menschen sind hierbei für uns von zentraler Bedeutung. Wir verstehen strukturellen Kinder- und Jugendschutz demzufolge als aktive Einmischungspolitik unter Beachtung der sozialen Frage und einer Stärkung der Kinder- und Jugendhilfe.

SPD

Wir setzen uns für den bestmöglichen Schutz von Kindern und Jugendlichen ein. Dafür wollen wir alle staatlichen Stellen sensibilisieren. Es geht uns darum, überall für eine entsprechende an den Kinderrechten orientierte gesellschaftliche Grundhaltung zu sorgen. Kinder- und Jugendschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

 

Wir setzen für breit angelegte Aufklärungs- und Sensibilisierungsinitiativen ein. Die Qualifikation der beteiligen Professionen wollen wir gewährleisten. Für einen besseren Kinder und Jugendschutz wollen wir u.a. die Forschung intensivieren, gesundheitliche Versorgung und Hilfen verbessern, Kinderschutzstandards fördern und Beratungs- und Hilfeangebote ausbauen.

 

Wir werden dafür sorgen, dass alle Kinder und Jugendlichen die gleichen Chancen haben, das Bestmögliche aus ihrem Leben zu machen.

 

CDU/CSU

Die Kompetenzen und Aufgaben der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz sind in § 17a des geänderten Jugendschutzgesetzes aufgeführt. Zu ihnen gehören die Prüfung aller Medien auf mögliche Jugendgefährdung durch die entsprechende Prüfstelle, 4 die Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes, die Einrichtung eines Beirats unter Beteiligung von Jugendlichen und Eltern, die Überprüfung der Vorsorgemaßnahmen von Diensteanbietern im Internet und nicht zuletzt die Verhängung von Bußgeldern bei fortgesetzten Verstößen

FDP

Durch die Novelle des Jugendschutzgesetzes wurde die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien zu einer eigenen Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz verändert. Damit wurden Doppelstrukturen zu den Ländern geschaffen, die wir nicht gutheißen: Die neue Bundeszentrale ist nun nicht nur mehr für Bücher und CDs zuständig, sondern in Teilen auch für Internetangebote. So entstehen Doppelstrukturen zur Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), Jugendschutz.net und Obersten Landesjugendbehörden, die wir nicht für förderlich erachten.

 Das Jugendschutzgesetz muss dringend modernisiert werden, doch die Novelle war eine Enttäuschung. Das Gesetz vereint weder die Interessen von Minderjährigen, Eltern und Plattformbetreibern noch schaffen sie einheitliche Standards zwischen Bund und Ländern. Statt nur auf Verbote zu setzen, ist vielmehr eine bessere Abstimmung zwischen Bund und Ländern und die Stärkung der Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen nötig. Dazu gehört vor allem, dass der kritische Umgang mit digitalen Medien einen viel höheren Stellenwert im Schulunterricht bekommt (vgl. Beschluss der Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag „Aufgeklärt, selbstbestimmt, wirkungsvoll – Jugendschutz im digitalen Zeitalter“ vom 06.10.2020).

Grüne

Sie sollte vor allem die zentrale Stelle sein, die das Dickicht der Verantwortlichkeiten im Jugendmedienschutz lichtet und für Einheitlichkeit in der Regelgebung für Anbieter sorgt. Der bedeutendste Teil ihrer Arbeit besteht aus unserer Sicht darin, mit den Selbstkontrollen die Leitlinien auszuarbeiten, die zur Grundlage der von den Anbietern zu ergreifenden Vorsorgemaßnahmen dienen sollen. Siehe Antworten auf Fragen 2 und 3.

Linke

Unser Ansicht nach sollte die neue Bundeszentrale nicht im Legitimationswettbewerb mit bestehenden Einrichtungen stehen. Auch kritisieren wir die Pläne, nach denen die Bundeszentrale Aufsichtskompetenzen über Medien erhalten soll. Staatsferne und unabhängige Aufsichtsstrukturen im Sinne der AVMD-Richtline Art. 30. müssen gewährleistet werden. Aus unserer Sicht wäre es sinnvoll, die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz zu einer zentralen Koordinierungsplattform von Bund-, Ländern und Stakeholdern zu entwickeln, damit diese Raum für kontinuierliche Zusammenarbeit und Reflexion bietet. Zu ihren zentralen Aufgaben sollten Awareness Building und Best Practice Austausch gehören.

SPD

Die BzKJ ist zuständig für die Indizierung jugendgefährdender Medien und unterhält hierfür eine entsprechende Prüfstelle. Des Weiteren fördert sie die Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes. Sie erfüllt eine Orientierungsfunktion für Eltern, Fachkräfte sowie Kinder und Jugendliche selbst.

 

Zudem wacht sie über die Einhaltung der Anbietervorsorgepflichten und ist zur Verhängung hoher Bußgelder (bis zu 50 Millionen Euro) auch gegenüber Anbietern befugt, die ihren Sitz nicht in Deutschland haben.

 

Wir haben für die BzKJ eine finanzielle Förderkompetenz mit dem Schwerpunkt auf kindgerechte Zugänge vorgesehen.

 

 

 

CDU/CSU

Die EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste, die 2018 aktualisiert wurde, legt bereits europäische Standards auch für den Kinder- und Jugendmedienschutz fest. Sie hält allerdings an dem sogenannten Herkunftslandprinzip fest, nachdem ein Dienstanbieter nur nach den Regelungen des Staats, in dem er seinen Sitz hat, beaufsichtigt wird.

 

Wir werden konkret prüfen, welcher weiterer Maßnahmen es insbesondere in Bezug auf Internet-Diensteanbieter, die ihren Sitz außerhalb der EU haben, bedarf. Dazu wird auch der erstmals 2024 vorzulegende Bericht zur Anwendung des Gesetzes und die Verwirklichung der in §10a niedergelegten Schutzziele des Jugendschutzgesetzes einen wesentlichen Beitrag leisten.

 

In diesem Zusammenhang können auch erste Erkenntnisse zum Erfolg der Aufsichtsmaßnahmen der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz gewonnen werden und ggf. entsprechende Schlussfolgerungen gezogen werden.

 

FDP

Beim Jugendmedienschutz ist zu bedenken, dass das Internet nicht an Staatsgrenzen haltmacht, ebenso die Medieninhalte. Wir plädieren für einen europäischen Jugendschutzansatz, welcher Rechte und Pflichten von Staaten, Anbietern, Eltern und Kindern wertschätzt und auf hohem Niveau festschreibt. Die Wahl des Standortes des Anbieters innerhalb der Europäischen Union darf nicht über das Wohl und Wehe der Entwicklung von Minderjährigen entscheiden. Falls die Umsetzung der gemeinsamen Standards in den einzelnen Mitgliedstaaten nicht erfolgt, ist für diesen Fall eine Abkehr vom Herkunftslandprinzip hin zum Marktortprinzip für einen konsequenten Jugendschutz notwendig (vgl. Beschluss der Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag „Aufgeklärt, selbstbestimmt, wirkungsvoll – Jugendschutz im digitalen Zeitalter“ vom 06.10.2020).

Grüne

Wir GRÜNE hoffen, dass die Arbeit der neuen Bundeszentrale für Jugendmedienschutz nach Europa „ausstrahlt“, so dass es idealerweise auch auf EU-Ebene zu einem verbesserten Jugendmedienschutz kommt. Wir wissen aber auch, dass das kulturelle Empfinden in diesem Bereich selbst in Europa sehr unterschiedlich ist. Wo einheitliche europäische Regelungen nicht gelingen, müssen deshalb im Bereich des Jugendschutzes auch in Zukunft Maßnahmen auf nationaler Ebene möglich sein.

Linke

Jugendmedienschutz auf EU-Ebene ist unzweifelhaft relevant, angesichts grenzüberschreitender Charakteristika von Medienprodukten, -inhalten und Kommunikationsdiensten und der damit verbundenen Notwendigkeit von supranationalen Kooperationen. Gleichwohl sollten Datenschutzverordnung und AVMD-Richtlinien nicht nur genutzt werden, um über den Schutz von Kindern zu befinden, sondern es sollten auch die Rechte von Kindern beachtet werden. Zudem müssen auf EU-Ebene Mittel bereitgestellt werden, um einen zeitgemäßen, progressiven und zukunftsoffenen Jugendmedienschutz zu gestalten, der Kindern und Jugendlichen vor relevanten Gefährdungen schützt, sie aber gleichzeitig zur eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Nutzung medialer Angebote befähigt. Nur so kann die digitale, kommunikative und damit auch gesellschaftliche Teilhabemöglichkeit von Kindern und Jugendlichen gesichert werden.

SPD

Mit der letzten Novelle des Jugendschutzes haben wir die Forderungen von Europarat (Leitlinien zur Achtung, zum Schutz und zur Verwirklichung der Rechte des Kindes im digitalen Umfeld), der Kinderrechte-Strategie der EU und des kurz vor der Fertigstellung stehenden „General Comments“ des Kinderrechte-Ausschusses der Vereinten Nationen aufgenommen. Wir sind damit auf einer Linie mit den Entwürfen der EU-Kommission für einen neuen, umfassenden „Digital Services Act“.

 

Wir unterstützen die Etablierung von Standards des Jugendmedienschutzes im europäischen Raum. Allerdings sind dabei die unterschiedlichen Bedingungen in den einzelnen Ländern zu beachten.

 

Wir streben eine Harmonisierung durch einen engen Erfahrungsaustausch und eine europaweite Diskussion von Einzelfällen im Rahmen einer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Jugendschützer:innen an.

 

Wir wollen die deutschen Förderungen auch zukünftig mit der EU-Initiative Klicksafe, einer Sensibilisierungskampagne zur Förderung der Medienkompetenz im Umgang mit dem Internet und neuen Medien im Auftrag der Europäischen Kommission und Teil des Safer Internet Programmes der EU, verknüpfen.

 

CDU/CSU

CDU und CSU setzen bei legalen Suchtmitteln auf verantwortungsvollen Umgang. Dafür braucht es mehr Aufklärung, bessere Hilfsangebote und einen starken Jugendschutz, um den Gefahren des Rauchens und des Alkoholmissbrauchs wirkungsvoll zu begegnen. Darüber hinaus ist im 2020 novellierten Jugendmedienschutz-Staatsvertrag § 6 (5) in Bezug auf das Verbot von Werbung für alkoholische Produkte im Rahmen der Alkoholprävention für Kinder vorgeschrieben, dass Werbung für alkoholische Getränke sich weder an Kinder oder Jugendliche richten noch durch die Art der Darstellung Kinder und Jugendliche besonders ansprechen oder diese beim Alkoholgenuss darstellen darf.

FDP

Wir Freie Demokraten unterstützen Maßnahmen zur Alkoholprävention. Die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag hat einen Antrag zum Schutz ungeborener Kinder vor Schäden durch Alkohol eingebracht (vgl. „Ungeborene Kinder vor schweren Schäden durch Alkohol schützen” BT-Drs.-19/26118). Allerdings sehen wir keine Notwendigkeit für weitere Einschränkungen bei der Werbung.

Grüne

Aus Sicht des Kinder- und Jugendschutzes ist eine Beschränkung der Werbung für Alkohol in der Öffentlichkeit ein sinnvoller Schritt und wir GRÜNE setzen uns dafür ein.

Linke

Wir wollen Werbung und Sponsoring für Tabak- und Alkoholprodukte in der Öffentlichkeit verbieten.

SPD

Bereits heute haben wir Werbeverbote für Alkohol bei öffentlichen Filmveranstaltungen. Im Rundfunk oder über Telemedien (wie z.B. Online-Spiele) darf Alkoholwerbung sich nicht an Kinder und Jugendliche richten. Auch darf die Art der Darstellung Kinder und Jugendliche nicht besonders ansprechen oder sie beim Alkoholgenuss darstellen. Kinder und Jugendliche können zum Beispiel durch die Verwendung jugendaffiner Sprache, eine besonders „poppige Aufmachung“ oder die Bezugnahme auf jugendtypische Lebensumstände als Zielgruppe besonders adressiert werden. Verstöße werden von den Medienanstalten der Länder geahndet.

Wir werden auch in Zukunft sorgfältig prüfen, ob die bestehenden Regelungen aus Sicht des Kinder- und Jugendschutzes angepasst werden müssen.

 

Alkohol ist in Deutschland eine gesellschaftliche Realität, mit der wir einen adäquaten politischen Umgang finden müssen. Verbote und Kriminalisierung haben den Konsum nicht gesenkt. Deshalb setzen wir vor allem auf Prävention, insbesondere auf Aufklärung und Beratung.

CDU/CSU

Soziale Netzwerke wie Facebook, Instagram oder TikTok senken die Hemmschwelle, Mitschülerinnen und Mitschüler herabzuwürdigen oder zu bedrohen. Aufgabe von Schule, Eltern und Gesellschaft ist es, aktiv gegen diese Formen des Cybermobbings vorzugehen. 6 Mit dem modernisierten Jugendschutzgesetz vom 1.4.2021 sollen Kinder bei ihren Aktivitäten im Internet insbesondere auch vor Cybermobbing geschützt werden. Konkret werden Plattformen mit mehr als einer Million Nutzer in Deutschland dazu verpflichtet, Voreinstellungen vorzunehmen, die Kinder vor Kostenfallen oder der Ansprache durch Fremde schützen. Weiter werden sie verpflichtet, Hilfs- und Beschwerdemöglichkeiten für Kinder und Eltern anzubieten. Außerdem müssen die Plattformen Ansprechpartner für die deutschen Behörden bestimmen.

FDP

Um mit Desinformation, Hatespeech, Cybermobbing, Datenschutz und Online-Sucht richtig und autonom umgehen zu können, müssen die digitalen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler gefördert werden. Deshalb fordern wir Freie Demokraten die bundesweite Einführung der Schulfächer Wirtschaft und Informatik. An deutschen Schulen werden sie noch immer nicht ausreichend angeboten, obwohl sie heutzutage wie Rechnen, Lesen und Schreiben zum Basiswissen gehören sollten.

Wir setzen uns zudem für die Schaffung einer Bundeszentrale für digitale Bildung ein. Diese soll in drei Säulen Aufgaben der Koordination, Qualitätssicherung und Vermittlung digitaler Bildung in Deutschland übernehmen. Die erste Säule stellt Informationen, Materialien und Kurse bereit, um bei Menschen aller Altersklassen das Verständnis über die Grundlagen der Digitalisierung, aktuelle technische Entwicklungen und gesellschaftliche Debatten zu fördern, damit sie als aufgeklärte und verantwortungsvolle Bürgerinnen und Bürger in einer digitalisierten Welt agieren können. Dabei sollen insbesondere Themen wie Desinformation, IT-Sicherheit, Datenschutz und künstliche Intelligenz, aber auch Hatespeech, Cybermobbing und Online-Sucht abgedeckt werden. Die zweite Säule ist die Beurteilung und Zertifizierung von digitalen Lehr- und Lernmitteln hinsichtlich rechtlicher und pädagogischer Mindeststandards. Die dritte Säule befasst sich mit der digitalen Transformation des Bildungswesens und hierbei konkret mit digitaler Didaktik und der Aus- sowie Fortbildung von Lehrenden aller Bildungsinstitutionen zur Implementierung digitaler Lernstrategien.

Grüne

Mobbing braucht Aufmerksamkeit: Lehrer*innen, Betreuer*innen oder sonstige Erziehungsberechtigte dürfen nicht wegschauen und müssen Betroffenen sensibel helfen. Schulen müssen durch unterstützende Rahmenbedingungen gestärkt werden, etwa durch Fortbildungsangebote für Lehrkräfte oder mehr Unterstützung durch Schulsozialarbeit. Im Bereich des Cybermobbing setzen wir GRÜNE auch darauf, die Anbieter stärker in die Verantwortung zu nehmen. Sie müssen angemessene Vorsorgemaßnahmen ergreifen, also insbesondere kindgerechte Meldewege und Hilfsangebote bereitstellen. Und im Übrigen für sicherere Voreinstellungen sorgen (safety by design), sodass beispielsweise das Alter von Minderjährigen in Chats für unbekannte Gesprächspartner*innen nicht sichtbar ist.

Linke

Zur Reduktion des Risikos von (Cyber)Mobbing unter jungen Menschen sind nach unserer Auffassung vor allem zwei Aspekte von Relevanz: 1. Aufklärung und Bildung im Sinne des erzieherischen Jugendschutzes vor allem in Schule sowie der Kinder und Jugendhilfe und hier insbesondere in der Förderung sowie Kinder- und Jugendarbeit. 2. Im Rahmen einer guten und erreichbaren sozialen Infrastruktur auch im Sinne des strukturellen Jugendschutzes Anlaufstellen /Ansprechpartner:innen vorzuhalten. Als LINKE werden wir uns weiterhin für eine bessere Ausstattung der Kinder- und Jugendhilfe wie auch Schule und eine Stärkung der Kinder- und Jugendschutzes einsetzen.

SPD

Schutzstandards für Kinder und Jugendliche müssen auch im digitalen Raum gelten, also auch beim Schutz der persönlichen Integrität, vor sexueller Belästigung und Gewalt, bei Entwicklungsbeeinträchtigungen und wirtschaftlicher Ausbeutung.

 

Der neue Kinder- und Jugendmedienschutz hilft dabei, geltendes Recht durchzusetzen. Anbieter werden verpflichtet, Kinder und Jugendliche entsprechend zu schützen. Die Neuregelungen beziehen sich auf besseren Schutz, Orientierung und Rechtsdurchsetzung. Sie nehmen die relevanten Internetdienste in die Pflicht, die angemessene und wirksame strukturelle Vorsorgemaßnahmen treffen müssen.

 

Wir werden Präventionsketten und Netzwerke für Kinder und Jugendliche aller Altersgruppen schaffen, in denen Jugendhilfe und Gesundheitsdienst, Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen, öffentliche und freie Träger, Sportvereine und Verbände, Polizei und Familiengerichte auf kommunaler Ebene verbindlich zusammenwirken.

 

Im Folgenden findest du die Antworten der Parteien, wie sie bei den jeweiligen Organisationen eingegangen sind.

 

Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz
September 2020
Wahlprüfsteine zur Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen
Zur Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen haben wir zusammen mit dem DBSH-Landesverband Nordrhein-Westfalen Wahlprüfsteine entwickelt und an vier Parteien in Aachen, Bochum, Köln und Münster gesendet und um Antwort gebeten. So konnten sich Sozialarbeitende informieren, wie die Parteien zu Themen der Sozialen Arbeit und ihren Fachkräften stehen. Kontaktiert haben wir die CDU, SPD, Grüne, Linke, FDP und ÖDP in Aachen, Bochum, Köln und Münster. Folgende Antworten haben wir erhalten: